Koalitionsvertrag in Berlin


Aussagen zu sozial- und tarifpolitischen Fragen bleiben vage

Bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus 2016 in Berlin gehörte DIE LINKE zu den Parteien, die sich als Sieger fühlen konnten. Mit einem Stimmenanteil von 15,6% hatte sie einen Zuwachs von 3,6 Prozentpunkten gegenüber den Wahlen von 2011 erreicht. Sie setzte sich damit von den Trends der letzten Landtagswahlen im März 2016 (Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt) ab, die ihr eine Stagnation des Wählerzuspruchs oder gar wie in Sachsen-Anhalt einen Verlust von über sieben Prozentpunkten gebracht hatten.

Betrachtet man das Ergebnis aus bundespolitischen Blickwinkel, so kann man verstehen, dass sich die LINKEN im Aufwind fühlen. Doch für Berlin gilt dies sicher nicht. Denn sie vermochte nicht einmal annähernd das Ergebnis erreichen, das sie bei den Berliner Wahlen 2001 erzielt hatte. Ihre Vorgängerorganisation PdS gewann 22,6% der Wählerstimmen.

Neoliberale Politik der PDS im Berliner Senat

Die PDS ging damals eine Koalition mit der SPD ein, die 29,7% der Stimmen erhielt. Mit der Senatsbildung verknüpften die Wähler beider Parteien große Erwartungen. Denn sie erhofften sich von dem »linken« Senat, dass er konsequenter als alle bisherigen Landesregierungen in Berlin wie im Bund, eine an den Interessen der Beschäftigten orientierte Politik verfolgen würde.

Doch die PDS enttäuschte ihre Anhänger. Ohne nennenswerten Widerstand akzeptierte sie nahezu alle Forderungen der von den Sozialdemokraten für nötig gehaltenen Sparpolitik. Die Koalition beschränkte sich nicht einfach darauf, Kürzungen von Ausgaben zu beschließen und die Einkommen der Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes zu deckeln. Sie brachte vor allem strukturelle Änderungen besonders im Bereich der sog. Daseinsvorsorge auf den Weg, die den Grundsätzen eines neoliberalen Staatsverständnisses entsprachen.

Die im Besitz des Senates befindlichen Betriebe wurden zu Wirtschaftsunternehmen umgebaut, die Profit erwirtschaften sollten. Dies hieß zum Beispiel, dass sie Teile der von ihnen bisher wahrgenommenen Tätigkeiten ausgliederten. Diese Arbeiten übernahmen entweder neu gegründete Unternehmen, die ohne Tarifbindung waren oder sie wurden ausgeschrieben und dann an den Bewerber mit dem günstigsten Angebot vergeben. Ferner verkaufte der Senat große Teile der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, manchmal auch ganze Unternehmen, an Aktiengesellschaften und verzichtete so auf die Möglichkeit, regulierend auf den Wohnungsmarkt einzugreifen.

Die Verwaltung wurde nach betriebswirtschaftlichen Kriterien ausgerichtet. Drastisch zeigten sich die Folgen der ,Verschlankung‘ des Staatsapparates am Beispiel des Berliner Flughafens BER. Der Senat hat bei dem milliardenschweren Projekt, bei dem er mit dem Bund und dem Land Brandenburg Bauherr ist, mittlerweile keine Fachleute mehr, die die technischen und ökonomischen Entscheidungen der privaten Baufirmen kontrollieren können.

Auch als die rotgrüne Bundesregierung 2003 die Agenda 2010 verabschiedete, machte die Berliner PDS keine Anstalten, sich im Senat dagegen zu positionieren. Trotz zum Teil gegenteiliger Erklärungen der Bundespartei, hielt der Berliner Landesverband stur an seiner Koalitionszusage und der damit verbundenen Politik fest.

Der Absturz der PDS 2006

Die Verbitterung über die Haltung der PDS war so groß, dass 2006 ein Konkurrent aus dem linken Lager bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus antrat. Mit 2,9 % der Stimmen konnte die WASG die Unzufriedenheit allerdings nur begrenzt auffangen[1]. Die PDS verlor 9,4 Prozentpunkte und kam nur noch auf 13,4%. Statt aus dem Desaster aber Konsequenzen zu ziehen und sich in der Opposition zu erneuern, ging sie ohne eine Neuausrichtung ihrer Politik wiederum eine Koalition mit der SPD ein.

Die Fortsetzung der Sparpolitik, die sich vor allem gegen die Beschäftigten der Stadt richtete, führte dazu, dass 2011 mit den Piraten erneut ein Widersacher der Partei DIE LINKE an. Mit einem überraschend hohen Stimmenanteil von 8,9% zog sie in das Berliner Parlament trotz ihres diffusen Programms ein. Sie blieb in der Folgezeit in sozialen und beschäftigungspolitischen Fragen profillos. Sie konnte nicht einmal die prekär Beschäftigten in der computernahen Kreativszene erreichen und zerbröselte. DIE LINKE, deren Stimmenanteil auf 11,7% zurückging, musste in die Opposition und blieb dort in den folgenden vier Jahren zahnlos.

Die achtjährige Koalitionspolitik der Linkspartei mit der SPD hinterließ tiefe Spuren im Sozialgefüge der Stadt. Befristungen von Arbeitsverhältnissen sind bei Einstellungen in Berlin an der Tagesordnung, die tarifliche Bindung von Unternehmen ist deutlich schwächer geworden. Die Wahl von Betriebsräten wird nicht nur behindert, sondern von vielen Unternehmern mit harten Bandagen bekämpft. Und selbst wenn es zur Gründung von Betriebsräten kommt, haben diese einen schweren Stand. Nahezu alle Rechte müssen sie sich vor Gericht erkämpfen. Jeder Fehltritt kann zu enormen persönlichen Konsequenzen für die aktiven Gewerkschafter führen. All diese Behinderungen sind laut Betriebsverfassungsgesetz verboten und z. T. sogar strafrechtlich verfolgbar. Doch die LINKE versäumte es, die Einsetzung einer Sonderkommission der Staatsanwaltschaft, die solche Rechtsverletzung systematisch verfolgt, zu fordern[2].

Mit der mangelnden Bedeutung der Tarifverträge und der geringer gewordenen Wirkungsmöglichkeiten von Betriebsräten hat sich auch die Entlohnung für die unteren Beschäftigungsgruppen verschlechtert. Berlin ist mittlerweile unter den Bundesländern zur Hauptstadt prekärer Beschäftigungsverhältnisse geworden. Wer einmal in diesem Segment gelandet ist, kommt dort kaum mehr aus ihm heraus. Berufliche Perspektiven hat er nicht mehr.

Besonders schmerzlich für DIE LINKE in Berlin war, dass sich die Zurückhaltung bei der Stimmabgabe vor allem in den Gewerkschaften und den sozialen Organisationen der Stadt zu spüren war. Denn gerade hier hatten viele auf DIE LINKE gesetzt, weil nach der Agenda 2010, den Beschlüssen zur Absenkung der Renten, den Lockerungen der Gesetze zum Abschluss befristeter Beschäftigungsverhältnisse und der Ausweitung der Leiharbeit die SPD für sie nicht mehr wählbar war. Auch eine Reihe von Funktionären der Gewerkschaften in Berlin, Haupt- wie Ehrenamtliche, zeigte seit einigen Jahren eine gewisse Sympathie für die LINKEN.

Neuanfang kommt aus den gewerkschaftlichen Basisgruppen

Da die SPD ohne Wenn und Aber an der Agendapolitik festhielt, DIE LINKE in den Jahren ihrer Koalitionsteilnahme und selbst nach ihrem Ausscheiden aus dem Senat zu einer grundlegenden Selbstkritik nicht bereit war, blieb den Betroffenen nichts anderes übrig, als selbst initiativ zu werden. Sie organisierten sich, fast ausschließlich in Basisgruppen der Gewerkschaften. Ver.di unterstützte diese Initiativen aus zweierlei Gründen. Einmal, weil sie nur so neue Mitglieder gewinnen konnte. Und zum anderen erkannte ver.di, dass bei einer Ausweitung ungeregelter Beschäftigungsverhältnisse auch ihre Stellung gegenüber dem Senat selbst in den Betrieben und Verwaltungsstellen immer schwächer werden würde, die noch über akzeptable Tarifverträge verfügten. Die Niederlage bei den Tarifauseinandersetzungen im öffentlichen Dienst 2003[3] in Berlin und anschließend auch bei der BVG zeigten dies drastisch.

Die stärksten Aktivitäten gingen von den Beschäftigten der Krankenhäuser aus. Insbesondere die KollegInnen der Charité organisierten sich. Sie konnten nach mehreren Anläufen einen Tarifvertrag durchsetzen, der Besetzungsregelungen für mehrere Arbeitsbereiche enthielt. Mittlerweile ist er bundesweit für ver.di zum Vorbild für eine neue Schwerpunktsetzung in der Tarifpolitik geworden. Mit diesem Ansatz versucht der Fachbereich Gesundheit, sich in Krankenhäusern stärker gewerkschaftlich zu organisieren. Aber auch im anderen städtischen Krankenhaus, dem Vivantes-Klinikum, setzten sich die KollegInnen für eine verbesserte Entlohnung und tariflich geregelte Arbeitsbedingungen ein.

Besonderes Augenmerk widmeten beide Betriebsgruppen der Ausgliederung von Tätigkeitsbereichen. Bei der CfM, die Dienstleistungen für die Charité erbringt, wurde unter schwierigsten Bedingungen ein einjähriger Kampf für die Tarifierung der Lohn- und sonstigen Arbeitsbedingungen geführt[4]. Er endete mit einer Vereinbarung, die beide Parteien zum Abschluss eines Tarifvertrages verpflichtete. In den folgenden Verhandlungsrunden verhinderten die Arbeitgeber eine Lösung des Konfliktes, in dem sie unannehmbare Forderungen stellten oder aber erreichte Ergebnisse kurzfristig wieder in Frage stellten. Im Spätsommer 2016 entschlossen sich die KollegInnen erneut, die Arbeit nieder zu legen.

Auch im Sicherheitsgewerbe, bei den von ver.di organisierten Geldboten, im Botanischen Garten, in einigen Pflegeheimen, bei den Beschäftigten in den KITAS, der T&M Tochtergesellschaft im Technikmuseum wie den Lehrbeauftragten an der UNI versuchten aktive KollegInnen tarifliche Regelungen ihrer Arbeitsbedingungen durchzusetzen. Ebenfalls bei der AWO, den Kinder- und Jugendambulanzen, den Musik- und Volkshochschulen, den Bodenbeschäftigten der Flughäfen und bei einigen freien Trägern im Sozialbereich gab es Aktivitäten zu Tarifverträgen über Entlohnung, Arbeitszeiten und manteltarifliche Regelungen.

Zusammen mit der GEW gründete ver.di im November 2015 einen gewerkschaftlichen Aktionsausschuss, der durch eine Vielzahl von Stellungnahmen Druck in der Öffentlichkeit entfaltete. Er koordinierte die bisher isoliert geführten Auseinandersetzungen gegen die ungeregelten Beschäftigungsverhältnisse in den Organisationsbereichen beider Gewerkschaften.

Er fasste seine zentrale Forderung in dem Satz zusammen: »Keine prekäre Arbeit und tariffreie Bereiche im Verantwortungsbereich des Landes Berlin«. Damit war die Stoßrichtung für die kommende Mobilisierung vorgegeben. Im damals bereits beginnenden Vorwahlkampf zu den Abgeordnetenhauswahlen wurden alle Parteien aufgefordert, sich zu positionieren[5] . Unterstrichen wurde diese Orientierung noch wenige Monate später in einer Broschüre des Landesbezirks zu den Abgeordnetenhauswahlen[6].

Die Resonanz blieb nicht aus. DIE LINKE gestand Fehler aus der Zeit der Regierungsbeteiligung ab 2001 ein und gelobte Besserung. Die Grünen und die SPD signalisierten, wenigstens in Teilen den Forderungen der Gewerkschaften entgegen kommen zu wollen.

Die Koalitionsverhandlungen

Die Wahl zum Abgeordnetenhaus ließ eine Koalition von SPD, Grünen und LINKEN zu. Die SPD hatte im Wahlkampf verkündet, dass sie um keinen Preis die Zusammenarbeit mit der CDU fortsetzen wolle, insbesondere, weil diese im Wahlkampf stark nach rechts in die Nähe der AfD gerückt und ihr Führungspersonal in eine Reihe von Skandalen verwickelt war.

Während der Koalitionsverhandlungen wurde in den Medien über alles möglich geredet, nur die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten spielten dort kaum eine Rolle. DIE LINKE mobilisierte die Betroffenen nicht, aber auch die Gewerkschaften machen keine Anstalten, Druck auf die Verhandlungskommissionen auszuüben. Lediglich die Beschäftigten der Charité und der CfM traten beim Parteitag der LINKEN, der über den Eintritt in die Koalitionsverhandlungen beschließen sollte, mit einigen KollegInnen auf. Auch zu einer der Sitzungen der Verhandlungskommission erschienen sie und brachten ihre Forderungen vor.

Als dann der Koalitionsvertrag bekannt wurde, war dann doch für viele überraschend, dass sich einige Forderungen der Beschäftigten und der Gewerkschaften in ihm niedergeschlagen hatten. Neben dem Druck, den die Betroffenen entfaltet hatten, mag dafür ein weiterer Grund gewesen sein, dass die SPD die Vorsitzende des DGB Berlins Doro Zinke und ihren Stellvertreter Christian Hoßbach in den Verhandlungen als Sachverständige ihrer Partei benannt hatten.

Der Koalitionsvertrag zu den Forderungen der Gewerkschaften

Die Koalition erklärte in ihren beschäftigungspolitischen Grundsätzen, dass die »nachhaltige Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung eine Schlüsselaufgabe für die solidarische Zukunft Berlins« sei und sie die »prekäre Arbeit zurückdrängen« wolle. Im Einzelnen enthält der Koalitionsvertrag folgende Aussagen zu den Arbeitsverhältnissen in der Stadt:

  • Für die Grundschullehrer wird eine Gehaltseinstufung vereinbart, die der der Lehrer an den Gymnasien entspricht. Voraussetzung ist, dass sie die gleiche Ausbildung absolviert haben. Dies ist aber nur bei den jüngeren Lehrern der Fall. Ältere Kräfte erhalten die Möglichkeit, die fehlende Qualifikation über zusätzliche Lehrgänge nachzuholen.
  • Bei den Arbeitsverträgen an den Musikschulen wird verabredet, dass zukünftig mindestens 20 % der neu eingestellten Lehrer einen Festvertrag bis 2021 bekommen. Bisher gab es ausschließlich Honorarverträge.
  • Die Honorarordnungen des Landes sollen daraufhin überprüft werden, ob sie den Anforderungen des »effektiven Mindestlohns« genügen.
  • Für »arbeitnehmerähnliche« Beschäftigte, für die bei der Entlohnung keine, auf jeden Fall keine vergleichbaren Maßstäbe untereinander galten, will die Koalition eine »tarifvertragliche Regelung« abschließen. Dies betrifft u. a. die Tutoren wie die sonstigen Hilfskräfte der Universitäten.
  • Gerade bei kleineren Projekten, bei denen die Personalkosten in der Regel pauschaliert und selten ausreichend waren, sollen für eine angemessene Entlohnung mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden.
  • Eine »tariforientierte Vergütung« soll auch bei sogenannten Leistungsverträgen vereinbart werden. Hier sollen Kontrollmöglichkeiten ausgebaut werden.
  • Befristungen an den Hochschulen sind zukünftig, so die Koalitionsvereinbarung, an einen »sachlichen Grund« zu koppeln, etwa bei Qualifizierungsmaßnahmen.
  • Grundsätzlich möchte die Koalition »geringfügige Beschäftigungsverhältnisse und sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen begrenzen«. Minijobs sollen in »sozialversicherungspflichtige Beschäftigung« umgewandelt werden.
  • Alle Möglichkeiten sollen genutzt werden, um Tarifverträge allgemeinverbindlich zu erklären.
  • Beim Mindestlohn will sich der Berliner Senat für eine »effektive Bekämpfung« der Umgehungstatbestände wie für die Abschaffung aller Ausnahmeregelungen einsetzen.
  • Die Finanzierung der Angleichung des Tarifniveaus im Botanischen Garten an den TV-L nach 2017 wird die Koalition im Hochschulvertrag absichern.
  • Für Landesunternehmen und ihre Tochterunternehmen, die bisher noch nicht tarifgebunden sind, sollen zügig mit dem Ziel der Beschäftigungssicherung und der Angleichung an den TVÖD Tarifverträge abgeschlossen werden. Outsourcing in öffentlichen Einrichtungen und Betrieben, das lediglich dem Ziel dient, sich aus Tarifbindungen zu lösen«, soll zukünftig unterbunden werden.
  • Mit dem Auslaufen des jetzigen CfM-Vertrages wird die Charité Facility Management vollständig in öffentliches Eigentum überführt.

Fazit: Mit Ausnahme der Aussagen zur Bezahlung der Grundschullehrer, der Angleichung des Tarifniveaus im Botanischen Garten an das des TV-L und der Überführung der CfM in das öffentliche Eigentum bleiben die meisten Aussagen zu sozial- und tarifpolitischen Fragen recht vage. Sie enthalten Absichtserklärungen, aber keine verbindlichen Arbeitsaufträge für die Verwaltung. Viele stehen unter Finanzierungsvorbehalt.

In welchem Maße sie umgesetzt werden, hängt entscheidend davon ab, ob die Beschäftigten, die betroffenen Gewerkschaften wie auch alle in Betrieb und Gewerkschaften Aktiven weiterhin Druck auf die Koalition und die sie tragenden Parteien ausüben werden. Sie müssen allerdings auch Kräfte in der Koalition resp. bei den LINKEN finden, die ihre Angelegenheiten mit Nachdruck im Senat unterstützen. Nur so können die teilweise butterweichen Versprechungen des Koalitionsvertrages auf den Prüfstand gestellt und die Durchsetzungsfähigkeit der LINKEN getestet werden.

Berlin, 31.03.2017


[1] Sie fusionierte wenig später, in Berlin mit Verzögerung und insgesamt nicht vollständig, mit der PDS zur Partei DIE LINKE

[2] Auch in der jüngsten Koalitionsvereinbarung fehlt dazu eine Aussage.

[3] Vgl. Arpo 4‘2003

[4] Vgl. Erklärung des Aktionsausschusses im Infoblatt zum 1. Mai 2016

[5] Wir haben die Wahl, ver.di-Positionen zur Berliner Abgeordnetenhauswahl am 18. September 2016, S.10

[6] ebenda, S.10


aus Arbeiterpolitik Nr. 1/2 2017

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