Tarifrunde der Beschäftigten der Länder
Zwischen Abwehrkampf und Forderung nach Entgelterhöhungen

Ablauf der Tarifrunde

Die Tarifrunde der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei den Ländern ist die 2. Tarifrunde im öffentlichen Dienst während der Pandemie. Geführt werden die Verhandlungen zwischen der Verhandlungsgemeinschaft der DGB-Gewerkschaften ver.di, GEW, GdP, IG BAU mit dem dbb Beamtenbund und tarifunion (DBB) und auf der anderen Seite dem Zusammenschluss der Länder in ihrem Arbeitgeberverband, der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Das Land Hessen ist seit 2004 nicht mehr Mitglied der TdL. Die Tarifverhandlungen werden extra geführt und kamen 2021 erstmals vor der Tarifrunde der 15 Bundesländer zum Abschluss.

Verhandlungsführer der Verhandlungsgemeinschaft ist Frank Werneke (Vorsitzender ver.di). Er bildet gemeinsam mit Christine Behle (stellv. Vorsitzende ver.di) die Verhandlungsspitze. Mit zur Verhandlungsgemeinschaft gehört Ulrich Silberbach (Vorsitzender DBB). Die TdL ist vertreten durch Reinhold Hilbers (CDU), Vorsitzender des Vorstandes der TdL und Finanzminister in Niedersachsen, stellv. Vorsitzende sind Dr. Andreas Dressel (SPD), Finanzsenator in Hamburg und Hartmut Vorjohann (CDU), Staatsminister der Finanzen in Sachsen.

Die Forderungsdiskussion für die Tarifrunde 2021 wurde angesichts des Angriffs der TdL, den Arbeitsvorgang zum Kernthema zu machen, schon früh aufgenommen

Bereits am 09.03.2021 eröffnete die Bundestarifkommission (BTK) ver.di die Tarif- und Besoldungsrunde 2021. Sie verwies darauf, dass der frühe Auftakt und eine gute Vorbereitung der Tarifrunde dringend nötig sei. Die Pandemie und die wirtschaftlichen Folgen der Krise seien keine guten Voraussetzungen für die Tarifverhandlungen. Sie sind auch ein beliebtes Instrument, die Forderungen der Beschäftigten zurückzuweisen. Die Ankündigung der TdL, den Arbeitsvorgang zum Thema zu machen, wertete sie als Kampfansage. Die Mitglieder wurden zur Diskussion um die Forderungen aufgefordert. Ver.di hatte bereits damit begonnen, Bereiche, in denen am besten Druck entfaltet werden kann, zu benennen. Dies galt flächendeckend für Uni-Kliniken. Die Beschäftigten im Straßenbau und den IT-Bereichen sollten dabei auch im Fokus stehen. In Hamburg, Berlin und Bremen geht es um die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes, der bei den Ländern angesiedelt ist. Darüber hinaus gibt es weitere Schwerpunkte.

Für den DBB war nicht nur die Forderung der TdL spannend, sondern auch „die unversöhnliche Art mit der die TdL ihre Forderung durchsetzen wollte. Ohne ein Einknicken der Gewerkschaften beim Thema Arbeitsvorgang soll es bei der Einkommensrunde keinen Abschluss geben.“[1]

Auch die GdP lehnt Veränderungen zum Arbeitsvorgang ab, da sie dauerhaft negative Auswirkungen auf die Entgelte befürchtet. Um dies zu verhindern, forderte sie ihre Mitglieder auf, hinter dem Ofen hervorzukommen und für die eigenen Rechte zu kämpfen. Die GdP sprach auch an, dass die TdL die Gewerkschaften mit dem Arbeitsvorgang zu erpressen versucht. Dies wäre nicht möglich, wenn jedes Mitglied ein weiteres hinzugewinnt und alle gemeinsam auf die Straßen gehen.[2] Ebenfalls abgelehnt wurden Verhandlungen über den Arbeitsvorgang von der GEW und die IG BAU.

Die Verhandlungsgemeinschaft der DGB – Gewerkschaften ver.di, GEW, GdP und IG BAU mit dem DBB zogen mit den gemeinsamen Forderungen der Erhöhung:

  • der monatlichen Tabellenentgelte um 5 Prozent, mindestens aber um 150 €,
  • der monatlichen Tabellenentgelte für Beschäftigte im Gesundheitswesen um 300 €;
  • der monatlichen Entgelte der Auszubildenden, Studierenden und Praktikant*innen um 100 €

in die Tarifauseinandersetzung.

Die Laufzeit sollte 12 Monate betragen. Ferner wurde die Verlängerung der Vorschrift zur Übernahme der Auszubildenden gefordert. Gefordert wurde die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Verhandlungsergebnisses auf die Beamt*innen sowie auf die Versorgungsempfänger*innen der Länder und Kommunen. Mit der Mindestforderung wurde daran festgehalten, dass die Einkommen in unteren Lohngruppen stärker als bei einer linearen Anhebung steigen. Da dürfte den meisten Gewerkschafter*innen noch der gute Abschluss von 2019 gegenwärtig gewesen sein.

Eindeutig wichtig war den meisten auch, dass für die Beschäftigten im Gesundheitswesen, die die Hauptlast in der Bekämpfung der Pandemie tragen, mehr herauskommen muss. Um den besonderen Bedingungen der Beschäftigten im Gesundheitswesen gerecht zu werden, forderten die Gewerkschaften die Einrichtung eines Verhandlungstisches für Gesundheitswesen.

Weitere Forderungen waren u.a. die Übernahme der Fahrtkosten des monatlichen OPNV-Tickets für Auszubildende und Praktikanten sowie Verbesserungen bei der Höhergruppierung. Gefordert wurde die Zusage über die Verhandlungsverpflichtung über den Tarifvertrag für die rund 100.000 studentischen Beschäftigten (Tutoren an den Unis und Hochschulen) und die Einführung der Paralleltabelle für die rund 200.000 angestellten Lehrkräfte. Für die Lehrkräfte besteht der Tarifvertrag Entgeltordnung für Lehrkräfte TV EntgO-L. Unter Paralleltabelle wird verstanden, dass tarifbeschäftigte Lehrkräfte entsprechend der Beamt*innen eingruppiert werden. Wenn also Beamt*innen in der A 12 eingruppiert werden, dann soll die angestellte Lehrkraft in EG 12 eingruppiert werden. Teilweise wird so verfahren. Da, wo das nicht geschieht, wird ein Abschlag gezahlt. Nach Auffassung der GEW wäre die geforderte Regelung von Vorteil für die Lehrkräfte an den Grundschulen und für viele Lehrkräfte in der Sekundarstufe I, sowie für viele Lehrkräfte, die wegen Lehrkräftemangel vor allem an Grund- und beruflichen Schulen eingestellt werden.

Reinhold Hilbers, Verhandlungsführer der TdL, erkannte an, dass die Beschäftigten im öffentlichen Dienst eine wichtige Aufgabe erfüllen und eine Wertschätzung, die bei der Bezahlung zu berücksichtigen ist, verdienen, „aber die Pandemie hat die Ländern nicht nur gesundheitspolitisch, sondern auch finanziell hart getroffen. Wir haben große Ausgaben getätigt, um das Gesundheitswesen zu stärken, die Wirtschaft zu stärken, Kommunen unter die Arme zu greifen und den Bürgern zu helfen. Gleichzeitig kommen strukturelle Steuermindereinnahmen auf uns zu,… Gerade in Krisenzeiten muss sich der Staat seine Handlungsfähigkeit beweisen. Für Gehaltssteigerungen im öffentlichen Dienst ist da bei einem Personalkostenanteil von rund 50 v.H. am Steueraufkommen wenig Spielraum.“[3] Darüber hinaus wirft er den Gewerkschaften vor, Verhandlungen über den Arbeitsvorgang verweigert zu haben.

Vor der 1. Verhandlungsrunde am 08.10.2021 wurde er deutlicher. Angesprochen auf den von den Steuerschätzern im Mai 2021 erwarteten Anstieg der durchschnittlichen Steuereinnahmen für 2021 bis 2025 um 3,5 % jährlich, machte er deutlich, dass die Steuereinnahmen noch deutlich unter dem Vorkrisenniveau liegen. „Wenn wir die Lücke schließen und rasch zu ausgeglichenen Haushalten ohne Schulden zurückkehren wollen, dann wird das nur mit strukturellen Einsparungen und Wachstum gelingen. Deshalb muss der Anstieg der Kosten unter dem Anstieg der Einnahmen liegen. Und dass die Personalkosten, die 40 bist 50 Prozent unserer Gesamtkosten ausmachen, daran einen Anteil haben müssen, ist klar.“[4]

Die Verhandlungen …

In den ersten beiden Verhandlungsrunden – 08.10. und 1./2.11.2021 – lehnten die Arbeitgeber die Forderung der Gewerkschaften ohne vorherige Zugeständnisse beim Arbeitsvorgang ab. Der Nachwuchssorgen wegen konnten sie sich lediglich vorstellen die Übernahmeregelung von Auszubildenden zu verlängern. Die Preiserhöhungen seien auch nicht so hoch wie die Wirtschaftsinstitute glauben machen wollen. Ergo müsse die Preisentwicklung bei den Löhnen nicht berücksichtigt werden. Auch davon, dass die Steuerschätzung Anfang November den Ländern einen ordentlichen Zuwachs prognostizierte, zeigte sich die TdL nicht beeindruckt. Sie blieb bei ihrer Haltung.

Die Verhandlungen wurden von zahlreichen Warnstreiks und zentralen Kundgebungen begleitet. Soweit ersichtlich, waren die Kolleg*innen der 35 Uni-Kliniken stark an den Warnstreiks beteiligt. Beteiligt waren auch angestellte Lehrkräfte, studentische Hilfskräfte, Beschäftigte aus der Justiz, den Hochschulen und den Forstämtern. In den Stadtstaaten waren auch die Beschäftigten aus dem Sozial- und Erziehungsdienst deutlich beteiligt. Nach Frank Werneke war die Empörung unter den Beschäftigten der Kliniken über das Verhalten der TdL sehr groß. „Wenn alle, die wollten, auch streiken würden, wären viermal so viele auf der Straße.“[5] Vor den entscheidenden Verhandlungen vom 27. bis 29.11. machte Frank Werneke[6] deutlich, dass es nur einen Abschluss gibt, wenn die Beschäftigten im Gesundheitswesen spürbar besser entlohnt werden. Er machte deutlich, dass etwa die Menschen in den Uni-Kliniken an der Belastungsgrenze sind. Die TdL behaupte, dass die Pandemie kein Grund für eine bessere Bezahlung sei, den Fachkräftemangel es auch anderswo gäbe und die Beschäftigten schon gut verdienten. Die TdL stelle sich damit in Widerspruch zu den Corona-Beschlüssen der Ministerpräsident:innen vom 18.11.2021, „demzufolge die Rahmenbedingungen und Entlohnung in der Pflege dauerhaft und stetig zu verbessern sind. Dieses Handlungsfeld wird umgehend und prioritär aufgegriffen werden müssen, denn es duldet keinen weiteren Aufschub.“[7] Nach Auffassung von Frank Werneke müssen alle „die an der Front arbeiten, … mehr verdienen. Sie sorgen dafür, dass unser Gesundheitssystem nicht kollabiert.“[8] Er bezieht letztlich alle Beschäftigten der Krankenhäuser mit ein.

Der Abschluss …

Die Tarifrunde für die Beschäftigten der Länder kam am 29.11.2021 zum Abschluss. Die Tarifeinigung sieht vor, dass die monatlichen Entgelte erst ab 01. Dezember 2022 um 2,8 Prozent erhöht werden. Vereinbart wurde eine steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung in Höhe von 1.300 €. Teilzeitbeschäftigte bekommen die Sonderzahlung anteilig.

Die Erhöhung der Ausbildungsvergütungen fällt unterschiedlich aus. Die monatlichen Entgelte der Auszubildenden, dual Studierenden und Praktikant*innen in der Pflege und Gesundheit werden um 70 € und die der in anderen Bereichen beschäftigten Auszubildenden um 50 € erhöht. Die Sonderzahlung beläuft sich auf 650 €. Die Übernahmeregelung für Auszubildende gilt weiter.

Die Sonderzahlung für die oben benannten Beschäftigtengruppen soll spätestens mit dem Entgelt für März 2022 ausgezahlt werden.

Die Tarifvereinbarungen über das Entgelt laufen vom 01.Oktober 2021 bis mindestens bis zum 30. September 2023 also 24 Monate.

Für die Beschäftigten des Gesundheitswesens wurden Erhöhungen der Zulagen vereinbart. Diese gelten ab 01.01.2022. Danach stieg die Wechselschichtzulage von 105 auf 150 €, die Schichtzulage von 40 auf 60 €, die allgemeine Zulage für Pflegekräfte von 125 auf 140 € und die Intensiv- und Infektionszulage an den Uni-Kliniken jeweils von 90 auf 150 €. Verschiedene mit der Behandlung von Patient*innen betraute Berufe an den Uni-Kliniken erhielten erstmals eine monatliche Zulage von 70 €.

ver.di betrachtet die Ausweitung auf die Gesundheitsberufe als Teilerfolg. Selbstkritisch wird angemerkt, dass eine allgemeine Zulage für alle, der GEW folgend, 250.000 Beschäftigten im Gesundheitswesen, die an der Versorgung der Patient*innen beteiligt sind, willkürlich von der TdL ausgeschlossen wurde. Im Gesundheitswesen konnte somit – so ver.di – nur ein Zwischenschritt erreicht werden. Die Sonderzahlung in Höhe von 1.300 € wird als eine starke soziale Komponente gewertet.

Der Verhandlungsgemeinschaft ist es jedoch gelungen, dass das Thema „Arbeitsvorgang“ nicht verhandelt worden ist. Erreicht wurde, dass die TvL nach Abschluss der Redaktion mit den Gewerkschaften in eine Bestandsaufnahme über Beschäftigungsbedingungen der studentischen Hilfskräfte eintreten wird.

… ist sehr umstritten

Die Mitglieder der Verhandlungsgemeinschaft, insbesondere derjenigen, die sich an den Warnstreiks beteiligt haben, hatten einen besseren Abschluss erwartet. Es hagelte Kritik. Dies wurde von ver.di zum Anlass genommen, eine nicht gezeichnete Stellungnahme am 01.12.2021 zu Beginn der Mitgliederdiskussion auf der Homepage zu veröffentlichen. Kernpunkt der Kritik war, dass die Gehaltserhöhung gemessen an der Preissteigerung zu mager ausfalle. Der Stellungnahme folgend wurde die Inflationsentwicklung auch bei Forderungsaufstellung mit in den Blick genommen. Mit dem gesamten Abschluss einschließlich der ab 01.01.2021 gültigen Entgelterhöhung aus dem Tarifergebnis 2019 werde die Inflation in 2021 und 2022 ausgeglichen. „Die steuerfreie Einmalzahlung stellt eine soziale Komponente dar… Im Durchschnitt führt die Einmalzahlung von 1.300 € für die Entgeltgruppen zu 3,4 Prozent mehr Geld. Selbst in der Entgeltgruppe 11 liegt die Erhöhung über 3 Prozent, deswegen haben die Mitglieder der zuständigen Tarifgremien sich für diesen Weg entschieden und nicht dafür, auf Biegen und Brechen eine weitere lineare Erhöhung im Frühjahr durchzusetzen, die weit darunter gelegen hätte… Der Preis dafür ist, dass diese Erhöhungen nicht tabellenwirksam sind, auch dies wurde sorgsam abgewogen.“[9] Das von der BTK ver.di am 29.11.2021 mit großer Mehrheit angenommene Ergebnis wurde in der Mitgliederbefragung in allen Landesbezirken mehrheitlich von den Mitgliedern akzeptiert.

Gelungen ist der Verhandlungsgemeinschaft jedoch nicht, einen Mindestbetrag, der insbesondere die Monatslöhne der unteren Lohngruppen deutlich spürbarer angehoben hätte, durchzusetzen.
Die 14-monatige Lohnpause hat negative Auswirkungen auf die Entwicklung der monatlichen / jährlichen Entgeltzahlung, die zu erwartenden Zahlungen bei Arbeitslosigkeit und auf die Rente. Die Beschäftigten der Länder werden zur Sanierung der Haushalte herangezogen.

In einer Video-Botschaft zum Abschluss der Tarifrunde erklärt Maike Finnern (GEW-Vorsitzende) die erst für Dezember 2022 vereinbarte Entgelterhöhung damit, dass sie „damit den Arbeitsvorgang verhindern konnten, dass viele … deutlich weniger Geld bekommen hätten. Corona ließ nicht mehr zu, und deswegen zeigten wir Gewerkschaften uns verantwortungsbewusst und haben dem Abschluss zugestimmt. Das alles war nur möglich in dieser Situation, weil ihr gestreikt habt, weil ihr auf der Straße seid, weil ihr 30.000 Menschen in den letzten Wochen auf die Straßen bekommen habt. Vielen Dank dafür, und wir brauchen euch weiterhin.“

Mitglieder aus der BTK ver.di äußerten sich zu dem Ergebnis: Für Herrmann ist das Ergebnis nicht zufriedenstellend. Auf die steuerfreie Einmalzahlung ist er stolz. Froh ist er darüber, dass der Angriff auf den Arbeitsvorgang abgewehrt werden konnte. Dafür mussten aber Kompromisse akzeptiert werden. Für Heike gibt es keinen Grund zum Jubeln. Mehr sei nicht drin gewesen. Die TdL haben uns mit dem Arbeitsvorgang erpresst. Das Ergebnis haben wir mit bauchgrummeln angenommen. Der Preis, das zu verlieren, was wir gewonnen hatten, wäre zu hoch gewesen. Beide weisen darauf hin, dass die Kolleg*innen für die Tarifrunde 2023 organisiert werden müssen. Heike macht auch eine auf eine Schwäche aufmerksam, in dem sie darauf hinweist, dass auch die Kampfbereitschaft außerhalb der Uni-Kliniken deutlich erhöht werden muss.

Das wird dann auch die wohl einzige Perspektive der aktiven Kolleg*innen sein. Auch wenn die Streikbereitschaft in dem Betrieb, in dem man arbeitet, hoch ist, so kann man nicht davon ausgehen, dass das in anderen Betrieben auch so ist. Der Streik muss jedoch in der Fläche geführt werden können.

Siegen 16.01.2022


[1] Hände weg vom Arbeitsvorgang! Die TdL plant Herabgruppierungen, dbb beamtenbund und tarifunion, Berlin Juli 2021
[2] Vor der Tür: Tarifrunde 2021 Kernthema Arbeitsvorgang, Berlin, 15.07.2021
[3] Minister Reinhold Hilbers: „Wenig Spielraum für Gehaltssteigerungen“, in: Tarifgemeinschaft deutscher Länder, Nr.1/2021 vom 26.08.2021
[4] Interview Länder-Arbeitgeberchef Reinhold Hilbers: “Wir wollen niemanden etwas wegnehmen“, Handelsblatt 06.10.2021.
[5] „Diese Doppelzüngigkeit führt zu Wut und Empörung bei den Beschäftigten“, Die Welt vom 25.11.2021
[6] vgl. „Diese Doppelzüngigkeit führt zu Wut und Empörung bei den Beschäftigten“, Die Welt vom 25.11.2021
[7] Der Coutdown läuft – Mit bundesweiten Streiks auf die Zielgerade, ver.di, Berlin, 23.11.2021
[8] „Diese Doppelzüngigkeit führt zu Wut und Empörung bei den Beschäftigten“, Die Welt vom 25.11.2021
[9] Ergebnis in Zeiten von Rekordinflation, ver.di, 01.12.2021


Teil 2: Zu den Voraussetzungen der Tarifrunde 2021


aus Arbeiterpolitik Nr. 1/2 2022

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