Ampelkoalition und Unionsparteien haben am 30. November im Bundestag beschlossen, dass der sogenannte Holodomor 1932/33 in der Ukraine als Völkermord (Genozid) zu werten sei. Mit wissenschaftlich fundierter Aufklärung hat das nichts zu tun (nur fürs Protokoll sei vermerkt, dass Linke und AfD aus unterschiedlichen Gründen sich bei der Abstimmung über die Resolution der Stimme enthielten). Der Beschluss vermerkt ausdrücklich: „Damit liegt aus heutiger Perspektive eine historisch-politische Einordnung als Völkermord nahe. Der Deutsche Bundestag teilt eine solche Einordnung.“ Der Kniff dabei ist, dass eine juristische Anerkennung als Genozid letztlich doch vermieden werden soll. Erst 1948 hat nämlich die UNO den Begriff des Völkermordes definiert. Indem Deutschland sich darauf bezieht, dass der Holodomor erst im Nachhinein als Genozid gewertet wird, entzieht sich die Bundesregierung einer Bewertung eines anderen Verbrechens als Völkermord, die juristisch Entschädigungszahlungen nach sich ziehen würde: Gemeint ist die Niederschlagung der Aufstände der Herero und Nama gegen die deutsche Kolonialherrschaft der Jahre 1904 bis 1908 im heutigen Namibia.
Weiter heißt es: „Der Holodomor fällt in eine Periode massivster, in ihrer Grausamkeit bis dahin unvorstellbarer Menschheitsverbrechen auf dem europäischen Kontinent. Zu diesen gehören der Holocaust an den europäischen Jüdinnen und Juden in seiner historischen Singularität, die Kriegsverbrechen der Wehrmacht und die planmäßige Ermordung von Millionen unschuldiger Zivilistinnen und Zivilisten im Rahmen des rassistischen deutschen Vernichtungskriegs im Osten, für die Deutschland die historische Verantwortung trägt. Orte wie Wola, Babyn Jar oder Leningrad stehen für diese unzähligen Verbrechen. (bundestag.de: Drucksache 20/4681).“ Damit relativiert die Resolution so nebenbei den Holocaust: Sie erkennt zwar die „historische Singularität“ des Massenmordes an der jüdischen Bevölkerung in Europa weiterhin an (wozu sie international nach wie vor gezwungen ist), stellt aber dennoch den sogenannten Holodomor auf die gleiche Stufe. Daraus leitet sie nun „aus Deutschlands eigener Vergangenheit eine besondere Verantwortung ab, innerhalb der internationalen Gemeinschaft Menschheitsverbrechen kenntlich zu machen und aufzuarbeiten„. Dies ist an Heuchelei kaum zu überbieten. Erneut (seit „Nie wieder Auschwitz!“ im Jugoslawienkrieg 1999) leistet sich die BRD eine Instrumentalisierung des Holocaust-Verbrechens zur Legitimierung des eigenen Vorgehens in einem aktuellen Krieg.
Damit folgt sie im Interesse des „Westens“ der Interpretation der geschichtlichen Vorgänge 1932/33 in der Ukraine durch das Selenski-Regime, die wiederum ältere Wurzeln hat. Im folgenden legen wir zunächst den historischen Ablauf in der gebotenen Kürze dar.
Revolution und Bürgerkrieg
Im Verlauf des 19. Jahrhunderts entstand im Bereich der heutigen Ukraine eine eigenständige bürgerliche Nationalbewegung. Dies hatte mit dem Aufstieg des Kapitalismus zu tun, der sich mit dem Ende des 18., Anfang des 19. Jahrhunderts endgültig in Europa als ökonomisch herrschende Formation durchsetzte. Der größere Teil des Landes gehörte damals zum russischen Zarenreich, der kleinere zu Österreich-Ungarn. Zunächst war der Zarismus (trotz seiner außenpolitischen Niederlagen seit dem Krimkrieg von 1855) noch übermächtig.
Die erste Phase der Staatsbildung in der Ukraine vollzog sich im unmittelbaren Zusammenhang mit der russischen Februar-, dann Oktoberrevolution und bildete zwischen 1917 und 1922 ein chaotisches, wechselvolles, blutiges Drama. Gegen die deutsche und österreichische Besatzung entstanden zwei bürgerliche Nationalstaaten, die die bolschewistische Revolution und damit Aufteilung des Großgrundbesitzes ablehnten (dieser Konflikt fand seinen literarischen Niederschlag in Michael Scholochows „Der stille Don“). Der westliche Teilstaat wurde im polnischen-russischen Krieg 1919 vom polnischen Pilsudski-Regime annektiert und blieb bis zur erneuten Teilung Polens im Zweiten Weltkrieg dabei. Die vom Anarchismus herkommende Machno-Bewegung wurde im Süden aktiv und versuchte ihre Vorstellungen herrschaftsfreier Vergesellschaftung unmittelbar umzusetzen (die Härte dieser Kämpfe findet sich dargestellt in Volin, „Die unbekannte Revolution“ aus anarchistischer Sicht). Im östlichen Gebiet, ausgehend von Charkiw, griffen die Bolschewiki unter Führung Trotzkis ein. Die bürgerliche Republik wurde teils unterstützt, teils übernommen von reaktionären „weißen“ zaristischen Generalen (Denikin) und kosakischen Hetmans (Skoropadski). Anarchisten und Bolschewiki gingen zunächst gegen die „Weißen“ gemeinsam vor, am Ende setzte sich die Rote Armee auch gegen die Machno-Bewegung durch, und die Ukraine (vorerst noch ohne die Westukraine) entstand als Sowjetrepublik innerhalb der 1922 gegründeten Sowjetunion.
Kollektivierung und Industrialisierung
Es liegt auf der Hand, dass heutige politische Traumata in der Ukraine viel zu tun haben mit der harten Zeit des Aufbaus der sozialistischen Vergesellschaftung vor dem Zweiten Weltkrieg, die geprägt ist von der Stalin-Zeit (für die allgemeine Darstellung dieser Entwicklungen und Konflikte in der gesamten Sowjetunion vgl. unsere Broschüre „Weiße Flecken“). Die Bedeutung der Ukraine lag damals in ihrer Landwirtschaft (sie war immer noch die „Kornkammer“), im Bau neuer Kraftwerke am Dnjepr und im Donbass als einem der wenigen industriellen Kerne der frühen Sowjetunion. Unterschiedliche soziale Positionen bedingen freilich ebenso differente politische Deutungen. Das gilt sowohl für die damalige Zeit wie auch die heutige. Für die einen war die Stalin-Zeit eine Phase des Aufbaus von gesellschaftlichem Reichtum wie auch von Wehrhaftigkeit gegenüber den Angriffen von außen bis hin zur Zerschlagung der faschistischen Herrschaft im Zweiten Weltkrieg, für die anderen bedeutete sie Terror durch die Kollektivierung unter staatlichem Zwang bis hin zu angeblichem Verhungernlassen im Jahr der Dürre in der Ukraine 1932/33.
Dass dieser Hungersnot jedoch mitnichten von oben geplant war, um den daraus resultierenden Widerstand zu brechen, auch nicht quasi billigend in Kauf genommen wurde, lässt sich vielfach belegen. Zunächst einmal ist festzuhalten, dass 1932/33 keineswegs allein die Ukraine, sondern weite Teile der Sowjetunion von dieser enormen Hungersnot betroffen waren. Betroffen waren etwa auch der Nordkaukasus und die Wolgaregion. In der gesamten UdSSR starben damals zwischen fünf und sieben Millionen Menschen unmittelbar an Hunger. In Relation zur jeweiligen Bevölkerung war dabei die Ukraine nicht einmal am schlimmsten betroffen. Zwar gab es hier die meisten Opfer, zwischen drei und vier Millionen Hungertote, also mindestens die Hälfte von allen Toten. Bezogen auf 33 Millionen Einwohner waren es rund 10 %. In Kasachstan starben nach Schätzungen 1,4 Millionen, aber in Relation zu 6,3 Millionen Einwohner:innen. Das sind etwa 22 % der dortigen Bevölkerung.
Primär war diese Entwicklung darauf zurückzuführen, dass die Sowjetunion in jenen Jahren erneut von einer der dort sporadisch auftretenden Dürren betroffen war, so wie es sie bereits 1921, 1924 und 1928 gegeben hatte und die dieses Mal besonders schlimm ausfiel. Die dramatischen Wetterbedingungen förderten dann auch noch Getreidekrankheiten, die zu zusätzlichen Verlusten führten. Letztlich wurde die Entwicklung dermaßen dramatisch, dass die Regierung sich genötigt sah, eigene Getreidereserven auflösen, teilweise zu Lasten der städtischen Bevölkerung. Selbst die Lebensmittelreserven der Roten Armee wurden stark abgeschmolzen. Auch der Export von Getreide, den die Sowjetführung ansonsten vornahm, um die Devisen zum Einkauf notwendiger Industriegüter zu erwirtschaften, wurde rapide heruntergefahren (von Mitte 1931 bis Mitte 1932 4,7 Mio. Tonnen auf 1,6 Mio. Tonnen im darauffolgenden Jahr bis Mitte 1933). Die Regierung war um die Bekämpfung der Hungersnot bemüht und legte Programme zur Erntesteigerung und Schädlingsbekämpfung auf. Dafür lassen sich reichlich Belege finden, dagegen nicht für ein bewusstes Verhungernlassen. Ohne Frage kamen auch die Konsequenzen der gesellschaftlichen Umbruchsituation hinzu, die aber für die Hungerkatastrophe keineswegs der zentrale Faktor gewesen war.
Dabei ging es im wesentlichen darum, die Sowjetunion in den Stand zu versetzen, eine Industrialisierung des ganzen Landes durchzuführen. Dies war grundsätzlich nötig, um durch Überwindung kleinbürgerlicher (Handel, Konsumgüterindustrie) und einzelbäuerlicher Wirtschaftsformen (Resultate der Periode der „Neuen Ökonomischen Politik“ – NEP) den Aufbau sozialistischer Produktionsverhältnisse und die Steigerung der Produktivität endlich in Gang zu bringen, damit in der Perspektive die Armut zu beseitigen und den gesellschaftlichen Reichtum zu vermehren. Von entscheidender Bedeutung in der damaligen weltpolitischen Lage war die Wehrhaftmachung der Sowjetunion gegen einen drohenden imperialistischen Angriff aus dem Westen. Das zahlte sich Jahre später aus bei der Abwehr des Überfalls durch das faschistische Deutschland und der Weiterführung des Krieges bis zur Befreiung Europas vom Faschismus.
Vor diesem Hintergrund fasste die Sowjetführung 1928 den Beschluss zur Kollektivierung der Landwirtschaft. Neben der Herstellung sozialistischer Produktionsverhältnisse sollte es darum gehen, eine „Industrierente“ zu erwirtschaften, um die Industrialisierung in Gang zu setzen. Da es nicht gelungen war, aus der bolschewistischen Revolution in Russland eine Weltrevolution in den reichen Industrieländern des Westens zu machen, war das Land auf die eigenen inneren Kräfte angewiesen. Es galt, ein genügend großes Mehrprodukt aus der Landwirtschaft in die Industrialisierung zu leiten. Die Bauern aber verhielten sich zu ihren Produktionsmitteln, die sie teilweise erst durch die Aufteilung des Großgrundbesitzes gewonnen hatten, als individuelle Eigentümer. Die Sowjetführung war der Meinung, dass die Industrialisierung umgekehrt auch die Produktivität der Landwirtschaft heben würde. Diese war im Zarenreich und in den ersten zehn Jahren nach der Oktoberrevolution so niedrig, dass jede Störung der normalen Ernteabläufe eine Hungersnot auslösen konnte.
Somit war der Konflikt ein Klassenkampf um die Zukunft der ganzen Gesellschaft. Die Bolschewiki standen vor der existenziellen Frage, diese Aufgabe anzugehen oder den Aufbau des Sozialismus aufzugeben. Aus heutiger Sicht, im Nachhinein also, Jahrzehnte nach der Auflösung der Sowjetunion scheinen die Opfer historisch vergeblich gewesen zu sein. Diese Perspektive konnte in der damaligen Situation jedoch nicht zur Debatte stehen. Entschieden werden konnte nur nach Lage der Dinge. Insgesamt haben Kollektivierung und Industrialisierung in der Sowjetunion große gesellschaftliche Fortschritte gebracht. Wie die Geschichte Russlands, der Ukraine, Europas und der Welt ohne diese Maßnahmen verlaufen wäre, kann vernünftigerweise kein Mensch sagen.
All das kann jedoch diejenigen nicht überzeugen, die aus ihrer grundsätzlichen Position heraus entschlossen sind, den angeblichen „Holodomor“ zu nutzen. Sie haben ihre wie auch immer hergeleiteten und begründeten Positionen und Zusammenhänge, seien es Klassenfragen, seien es nationale Motive.
Streit der Geschichtswissenschaft
Die Behauptung eines gezielten Verhungernlassens lässt die Zwangslage, in der sich die Sowjetunion angesichts der durch die faschistische Gefahr in Europa wachsenden äußeren Bedrohung sowie der immer noch auf Klasseninteressen bestehenden inneren Widerstände gegen den sozialistischen Aufbau außer acht. Die Aufrechnung von „Holodomor“ gegen „Holocaust“ kommt den Vertreter:innen der sogenannten Totalitarismus-Theorie zupass, deren Kernaussage in der Gleichsetzung von sozialistischer Parteidiktatur und faschistischem Terror besteht. Diese Argumentation durchzieht in den bürgerlichen Medien immer noch die Berichterstattung und Kommentierung der aktuellen „West-Ost“-Konflikte, sei es mit Russland, sei es mit China, obwohl es nicht mehr um die Gegensätzlichkeit von Gesellschaftssystemen geht, sondern um Konkurrenz von Staaten in ihren Einflusssphären. Das wird sich auch nicht ändern.
Die Wahrnehmung und Bewertung der Abläufe und Ergebnisse der Kollektivierung hängt in entscheidendem Maße vom Klassenstandpunkt ab, den Autor:innen in Wissenschaft, Publizistik und Politik vertreten. Vom sozialistischen Standpunkt her war die Kollektivierung eine gewaltige gesellschaftliche Anstrengung mit vielen Opfern, aber letztlich ein Erfolg. Das sahen auch Zeitgenoss:innen so: Die Opposition dagegen, so Thanasis Spanidis in der Jungen Welt (Der erfundene Völkermord, jw v. 23.6.2017), habe „selbst nach großzügigsten Schätzungen … maximal fünf Prozent der bäuerlichen Bevölkerung“ umfasst, von diesen seien wiederum 90 % friedlich gewesen, seien durch „Erklärungen, Überzeugung und Zugeständnisse beschwichtigt“ worden. Es habe auch viele Bauern gegeben, die die Kollektivierung aktiv unterstützt und vorangetrieben hätten. In den russischen Kerngebieten wirkte die vorrevolutionäre Tradition der Dorfgemeinschaft (Obschtschina) noch nach, die es allerdings in der Ukraine so nicht gegeben hatte.
Die zentrale Schlussfolgerung von Spanidis Beitrag lautet daher: „Beim ‚Holodomor‘ handelt es sich also um einen besonders dreisten Fall von Geschichtsfälschung, da jedes Detail des relativ gut erforschten Ereignisses der These eines gewollten ‚Völkermords‘ widerspricht.“ Andererseits dürfen diese Richtigstellungen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Kollektivierung im Rahmen des Klassenkampfes und der Enteignung von Bauern auch ein gewaltförmiger Vorgang war. Zu den Einzelheiten kann man unterschiedlicher Auffassung sein. Aber eines war sie eben nicht: Völkermord.
Es gelingt auch bürgerlichen Historiker:innen nicht, nachzuweisen, dass die Kollektivierung ein gezielt gegen die Ukrainer:innen oder gegen die Bäuer:innen gerichteter Genozid gewesen sei. Das setzt gemäß der UNO-Definition Absicht und Ziel voraus, eine bestimmte ethnisch definierte Gruppe zu vernichten. Dies lässt sich bei den Nazis und den deutschen Kolonialisten ohne weiteres bestimmen, auch in Fällen anderer Kolonialmächte. Gegenüber dem angeblichen Holodomor müssen sich Vertreter:innen dieser These mit Mutmaßungen, Übertreibungen einzelner Vorfälle oder Verbindung von Vorgängen, die nichts miteinander zu tun haben, begnügen. Ein Beispiel zu letzterem ist die US-Historikerin Anne Applebaum, die das gleichzeitige Vorgehen gegen ukrainische Intellektuelle als „Beweis“ anführt, dass es einen gezielten Genozid gegen die ukrainische Nationalität gegeben habe. Hier handelt es sich jedoch um zwei unterschiedliche soziale Schichten und im übrigen um einen Vorgang in der Landwirtschaft überall in der Sowjetunion.
Politische Instrumentalisierung
Wie kam die Verleumdung der Kollektivierung der sowjetischen Landwirtschaft als spezifisch gegen die Ukraine gerichteter „Holodomor“ in die Welt? Der Ursprung lag tatsächlich bei der Beschäftigung mit dem „Holocaust“. Als die Filmserie dieses Namens Ende der siebziger Jahre gedreht und gezeigt wurde, kamen ukrainische Nazis im kanadischen Exil auf den Gedanken, eine „Gegenerzählung“ aufzubringen mit dem ukrainischen Hungerwinter 1932/33 als Thema und dem neugebildeten „Holodomor“ als Kunstwort, das diese völlig unvereinbaren Vorgänge vergleichbar machen sollte. Damit versuchten sie zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen: vor allem sich selbst der Verantwortung für Verbrechen ukrainischer Faschisten an der Seite von deutscher Wehrmacht und SS zu entziehen, zum anderen die Debatte über das „stalinistische Verbrechen Holodomor“ in Gang zu setzen. Dies gelang mit der Unterstützung staatlicher Stellen in USA, Kanada und schließlich insgesamt 16 Staaten, die inzwischen den „Holodomor“ als „Völkermord“ anerkannt haben, darunter viele osteuropäische Staaten, deren herrschende Klassen und Mehrheiten in der Bevölkerung einen historischen Hass auf Russland pflegen und sich selbst in der Opferrolle sehen wollen.
„Es ist also eine ausgesprochen trübe Suppe, aus der der Bundestag seinen Holodomor-Beschluss geschöpft hat (R. Lauterbach, Mit Melnyk im Plenarsaal, jw v. 2.12.22).“ Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages schrieb in einer Studie 2008: „Über die Deutung der Hungersnot in der Sowjetunion 1932/33 – die ihren regionalen Schwerpunkt in der Ukraine hatte – besteht eine Forschungskontroverse, die wissenschaftlich noch nicht entschieden ist. Dies betrifft insbesondere die Frage, ob die Hungerkrise von 1932/33 als ein gegen das ukrainische Volk gerichteter Genozid eingestuft werden kann oder nicht.“ Dennoch war der Beschluss des Plenums des Bundestages ein Vorgriff der Parlamentarier:innen auf eine verbindliche Entscheidung – ein wissenschaftlich nicht fundiertes politisches Votum zur Unterstützung des Kriegskurses in der Ukraine, solange der „Westen“ ihn will.
Es ist ein billiges Propagandamanöver der Bundestagsmehrheit zur Unterstützung des Krieges gegen Russland. Es sieht halt besser aus, anderen einen Völkermord vorzuwerfen, als an die deutschen Verbrechen in Namibia, Griechenland, Polen, der Sowjetunion und anderswo erinnert zu werden.
4.12.22
Danke für die ausführlichen Informationen und auch die Einschätzungen, die ich teile.