Die GroKo: Marsch in die weitere Militarisierung

Im Unterschied zu anderen Punkten des Koalitionsvertrags wurden die militärpolitischen Vorhaben nur wenig in der Öffentlichkeit diskutiert und spielten auch bei den Debatten in der SPD keine Rolle. Vermutlich weiß man dort, dass eine Erhöhung der Anzahl von Bundeswehrsoldaten für Auslandseinsätze und von sogenannten Verteidigungsausgaben in der Bevölkerung auf keine positive Resonanz stoßen und der SPD weitere Sympathiepunkte kosten.

Der Koalitionsvertrag spricht in dieser Hinsicht eine deutliche Sprache und dürfte auch den Teilen der Friedensbewegung, die auf Abrüstung oder auf stärkere Kontrollen bei Rüstungslieferungen gehofft hatten, Illusionen nehmen.

So wird unmissverständlich betont, dass die Bundeswehr in jeder Hinsicht gestärkt werden müsse; im Befehlston lautet die Devise der GroKo: Die Bundeswehr beschafft, was sie braucht, und nicht, was ihr angeboten wird.“ Konkrete Zahlen für den Finanzierungsrahmen, der für eine Stärkung der Bundeswehr und einer europäischen Verteidigungsstruktur benötigt wird, werden nur indirekt genannt. Sicher ist, dass der Bundeswehreinsatz in Mali nicht nur fortgesetzt, sondern auch die Anzahl der dort stationierten Soldaten erhöht wird, sicher ist auch, dass das Kontingent der Bundeswehrsoldaten im Rahmen der »Resolute – Support – Mission« der NATO in Afghanistan erheblich aufgestockt wird, und der Bundeswehreinsatz auf den gesamten Irak ausgedehnt werden soll. Hier folgt die GroKo einem militärischen Eskalationskurs, dessen Scheitern am deutlichsten zu sehen ist in Afghanistan, das für die NATO immer mehr zu einem Desaster zu werden droht.

Bemerkenswert ist auch, dass CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag die Anmietung mehrerer Kampfdrohnen vom Typ Heron TP hereinformuliert haben. Drohnen aus israelischer Produktion, die bewaffnungsfähig sind und von Israel aus eingesetzt werden sollen. Auch die Stationierung, die Wartung und die Ausbildung der deutschen Piloten erfolgen in Israel. Ein Vorhaben, das den Steuerzahler zusätzlich mindestens eine Milliarde Euro kosten wird. Dies sei eine Übergangslösung bis zur Entwicklung einer Euro-Drohne im Rahmen einer europäischen Verteidigungsunion. Noch am Ende der letzten Legislaturperiode war die Anschaffung solcher Drohnen von der SPD verneint worden, die jetzt offensichtlich deshalb zugestimmt hat, weil sie glaubte ihre Mitglieder und Wähler mit folgender unverbindlicher Erklärung beruhigen zu können: »Über die Bewaffnung der Drohnen soll nach ausführlicher völkerrechtlicher und ethischer Würdigung« gesondert entschieden werden.

Welchen Zielen dient diese Militarisierung in Gestalt einer modernisierten Bundeswehr und einer angestrebten europäischen Verteidigungsarmee? Was sind die deutschen und europäischen Interessen, die es zu verteidigen gilt? Im Koalitionsvertrag heißt es dazu, dass »unsere Positionen« gegenüber aufstrebenden Mächten gestärkt werden müssen. Gemeint sind damit ganz offensichtlich China und Russland. Im Kampf um Rohstoffe, um Kontrolle über Handelswege und Märkte, um geostrategische Vorteile will sich der europäische Imperialismus Vorteile verschaffen, vor allem dort, wo sich die USA auf einem Rückzug befinden, weil sie nicht mehr überall auf der Welt ihre Rolle als Hegemonialmacht spielen können. Dieses Ziel will sich auch die GroKo etwas kosten lassen. Auch dazu finden sich Hinweise im Koalitionsvertrag, wenn es zum Beispiel heißt, dass die Bundesregierung „dem Zielkorridor“ der Natovereinbarungen folgen werde, die nichts anderes bedeuten als eine erhebliche jährliche Erhöhung der Verteidigungsausgaben auf bis zu 2% des Bruttoinlandsprodukts. Hier will die Bundesregierung die Verteidigungsausgaben allerdings gegen die Ausgaben für Entwicklungshilfe, zivile Krisenprävention, humanitäre Hilfe im Verhältnis 1:1 gegenrechnen. Im Koalitionsvertrag ist auch der Wunsch enthalten »die (europäische) Zusammenarbeit bei der Sicherheits- und Verteidigungspolitik« (PESCO) zu „stärken und mit Leben zu füllen. Auch das bedeutet zwingend, dass der Etat für Verteidigungsausgaben erhöht werden muss, denn dazu verpflichten sich alle europäischen Länder, die an PESCO beteiligt sind.

Konkreter ist da der Hinweis auf den 51. Finanzplan, so wie er von der letzten GroKo am Ende der vergangenen Legislaturperiode beschlossen wurde. Dieser Plan stellt die Entwicklung des Bundeshaushalts in den nächsten vier Jahren vor. Danach ist für den Wehretat eine Steigerung von neun Milliarden Euro auf 42,4 Milliarden Euro vorgesehen. Dazu käme dann noch eine jährliche Steigerung von einer Milliarde Euro aus dem Etat für Verteidigung und Entwicklungshilfe. Aber auch dies ist nur eine allgemeine Richtschnur, die nach oben korrigierbar ist, wenn dies die herrschende Klasse für ihre militärischen Pläne für notwendig hält.

Als unverbindliche Floskel wird im Koalitionsvertrag behauptet, dass Rüstungskontrolle und Abrüstung prioritäre Ziele seien. Die Rüstungsexportrichtlinien sollen verschärft werden, aber als einziges konkretes Beispiel für ein Verbot von Waffenexporten werden Länder genannt, die »unmittelbar« am Jemen-Krieg beteiligt sind. Aber was ist mit den Nato-Staaten, die an der Seite der saudischen Allianz »nur mittelbare« logistische Unterstützung leisten: USA, England, Frankreich? Über diese Länder können problemlos weiterhin deutsche Waffen an die saudische Kriegsallianz geliefert werden, auch über andere europäische Länder, denn für die EU gelten nur unverbindliche Absprachen. Auch aufgrund der fehlenden Kontrolle über die international verflochtene Rüstungsindustrie und ihre vielfältigen Möglichkeiten, über Tochtergesellschaften Waffengeschäfte in alle Welt hin zu tätigen, sind solche Rüstungsexportrichtlinien nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben sind.

Bezeichnend ist auch, dass sich kein Wort findet über einen Stopp von Rüstungslieferungen an die Türkei, stattdessen wird das Interesse an einem guten Verhältnis zur Türkei als einem wichtigen Partner und Nachbarn der EU beschworen.

Ob sich die in der GroKo vereinbarte weitere Aufrüstung und Militarisierung so umsetzen lässt, hängt natürlich wesentlich davon ab, ob sich in der Bevölkerung dagegen sichtbarer Widerstand entwickelt. Mit gut gemeinten Unterschriftenkampagnen ist es dabei ganz sicher nicht getan!

D.B. 13.03.18


aus Arbeiterpolitik Nr. 1 / 2018

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