Kundgebung zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
Union Busting Stoppen

Korrespondenz

Unter diesem Motto stand die Kundgebung der Gruppierung ‚aktion ./. arbeitsunrecht‘ am 20. Mai 2021 vor dem Bundestag, an der ca. 50 Personen teilnahmen.

Anlass war die für diesen Tag im Bundestag angesetzte Debatte zur „Reformierung“ des Betriebsverfassungsgesetzes, zu der unter Federführung des Bundesarbeitsministers Heil (SPD) eine Gesetzesvorlage erarbeitet worden war. Es ist die erste Änderung seit der Minireform 2001[1].

Ursprünglich hatte das Gesetzesvorhaben den Titel „Betriebsrätestärkungsgesetz“ erhalten[2]. Nach heftigen Protesten der CDU musste Heil seine Gesetzesvorlage überarbeiten[3]. Unter den Teppich fielen insbesondere Regelungen zum Kündigungsschutz von Wahlinitiatoren und Kandidaten, die erstmals in einer Firma einen Betriebsrat zu wählen versuchen. Gerade deren Absicherung vor einer ordentlichen Kündigung und noch mehr vor einer außerordentlichen, weil die häufig mit Hausverboten verbunden ist und so die Betriebsratsgründung extrem erschwerten, sollten den Kern der Änderungsregelungen darstellen. Ebenso fehlt im Gesetzentwurf eine Verschärfung der Strafbarkeit von Wahlbehinderung und eine Einschränkung der Aktivitäten von Rechtsanwaltskanzleien, die sich auf die Verhinderung von Betriebsratswahlen spezialisiert haben. Dies könne nur mit einer kompletten Verschärfung des § 119 BVerfG geschehen, forderten die Initiatoren der Kundgebung. Bei den Staatsanwaltschaften müssten Sonderabteilungen eingerichtet werden, die sich speziell um solche Delikte kümmerten.

Als Redner trat Benedikt Hoppmann auf, der die Kritik am Gesetzentwurf aus juristischer Sicht vornahm. Er schilderte an einem Beispiel aus seiner rechtsanwaltlichen Tätigkeit, dass Staatsanwälte  ein Verfahren eingestellt haben, bei dem sie nach Aufnahme von Ermittlungen zu dem Schluss gekommen sind, dass im vorliegenden Falle eine strafbare Handlungen des Unternehmens wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit bestehe. Sie begründeten ihre Einstellungsverfügung mit dem schlichten Hinweis, es läge für eine Verurteilung der Beklagten kein „öffentliches Interesse“ vor.

Die Abgeordnete der Bundestagsfraktion der Linken Jutta Krellmann betonte in ihrem Beitrag die politische Bedeutung der Abnahme von Betrieben in der Bundesrepublik Deutschland, die einen Betriebsrat hätten. Lediglich in 8% der Firmen existiere noch ein Betriebsrat. Im Westen würden noch 40%, im Osten Deutschlands dagegen nur 36% der Beschäftigten durch Betriebsräte vertreten. Der fraktionslose Bundestagsabgeordnete Marco Bülow aus Dortmund (ehemals SPD) beklagte die Lobbykultur im Parlament und den Fraktionszwang. Beide führten zur absoluten Dominanz der Regierungsparteien und zur Ohnmacht aller, die kritische Beiträge lieferten.

Aus den Reihen der Betroffenen trat ein Betriebsrat von der im sozialen Bereich engagierten Firma „Lebenswelten“ auf, der von den Schwierigkeiten einer konsequenten BR-Arbeit berichtete. Ferner schilderte ein BR-Kollege aus dem Siemens-Konzern, dass eine kompromisslose Betriebsratsarbeit wie bei ihm, etwa der Einsatz für die Leiharbeiterkollegen, schnell zu einer Kündigung führe.

Die Beiträge wurden ergänzt durch Berichte von zwei jüngeren Kollegen. Der eine gehörte zum neuen Lieferservice „Gorilla“ und will unter dem Namen „Gorillas Workers Collective“ mit weiteren aktiven Kolleg:innen einen Betriebsrat gründen, stößt dabei aber auf massive Ablehnung des Arbeitgebers[4]. Der andere kam von der auch in dieser Zeitung hinlänglich bekannten Firma Flaschenpost[5].

Insgesamt war es eine gelungene Veranstaltung, die nur unter mangelndem Zuspruch litt. Von Gewerkschaftsseite waren lediglich zwei Mitglieder der „Jungen GEW“ erschienen.

Die Gesetzesinitiative zur Änderung Betriebsverfassungsgesetzes wurde zwar auch in der Gewerkschaftspresse[6] kommentiert und durch Stellungnahmen gegenüber dem Arbeitsministerium begleitet[7], doch eine Mobilisierung der Funktionäre und Mitglieder zur Unterstützung der eigenen Positionen durch den DGB und seine Einzelgewerkschaften fand nicht statt.

E.B., H.B., 04.06.2021


[1] Vgl. Arpo 1 / 2001

[2] Vgl. zur Kritik: Arbeiterstimme 211, S. 18ff.

[3] Der ursprüngliche Entwurf ist noch auf der Seite des BMA zu finden

[4] TELEGRAM „Gorillas Workers‘ CHANNEL“: kutt.it./gorillas

[5] Vgl. Arpo 3`2021

[6] Vgl. verdi.news 7, 15.Mai 2021, S. 3

[7] Vgl. die Stellungnahme des DGB zum Gesetzesentwurf vom 12.05.2021


aus Arbeiterpolitik Nr. 4 / 2021

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