Zum Bahnstreik der GDL –
ein Kommentar

Da der Streik und der Tarifabschluss in den Streikzeitungen 1 + 2[1] gut dokumentiert ist, beschränken wir uns hier auf einen kurzen Kommentar.

Nur durch den außerordentlichen Widerstand der streikenden GDLer ist es gelungen, dass allen Beschäftigten der Bahn – auch den Kolleginnen und Kollegen der EVG – ein Sonderopfer für die Krise der Bahn (höhere Kosten und zurückgehende Einnahmen infolge der Pandemie) erspart geblieben ist. Bereits im Mai 2020 hatte sich die EVG einem „Bündnis für unsere Bahn“ unterworfen, das Einsparpotentiale beim Personal- und Sachaufwand vorsah, schon den späteren Tarifvertrag mit Lohnabbau seitens EVG vorwegnahm. Wenn wir den Berechnungen der Experten trauen dürfen, ist der Abschluss der GDL jetzt vergleichbar mit den Ergebnissen im Öffentlichen Dienst. Keine Abkopplung der Tarife vom Öffentlichen Dienst (hier der Bahn AG als Staatsunternehmen), das ist schon immer das Ziel der GDL gewesen.

Mobilisiert wurden die Beschäftigten zusätzlich durch das Ansinnen der Bahn, die betriebliche Zusatzrente zu kürzen. Diese Forderung fiel ausgerechnet in eine Wahlkampfzeit, in der schon genug Pläne diskutiert wurden, die gesetzliche Rente weiter zu mindern. Unter den Fahrgästen war das Verständnis für die Gegenwehr der Eisenbahner deshalb groß. Als Kompromiss wurde erreicht, dass die Betriebsrente vollständig für diejenigen Beschäftigten erhalten bleibt, die bis zum 31.12.2021 Anspruchsvoraussetzungen erworben haben. Wer nach diesem Datum in den Dienst der Bahn eintritt, erhält seine Betriebsrente nach neuem Modell.

Kommen wir zu den „Kröten“, die die GDL dieses Mal schlucken musste: Erstens musste sie sich auf eine Laufzeit des Tarifvertrags bis zum 31. Oktober 2023, also auf eine Friedenspflicht von 32 Monaten einlassen. Der Tarifvertrag, abgeschlossen mit der EVG, endet acht Monate früher. Die Bahn hat schon angekündigt, dass sie sich in dieser Friedenszeit viele materielle Zugeständnisse durch erhöhte Ausbeutung der Beschäftigten zurückholen wird.

Zweitens musste sich die GDL erstmals den Bedingungen des Tarifeinheitsgesetzes (TEG) unterwerfen. 2015 hatte sie den Abschluss noch kurz vor Inkrafttreten des Gesetzes getätigt. Vermutlich deshalb wurden den Verhandlungspartnern wohl auch zwei Ministerpräsidenten als Aufpasser zur Seite gestellt. Unstrittig und vom Arbeitgeber Bahn zugestanden, kommen die neuen Tarife der GDL in sechzehn Betrieben des Konzerns zur Anwendung. In 55 Betrieben soll laut Abschluss die Mehrheit der Gewerkschaftsmitglieder, damit die Frage, welche Gewerkschaft hier die Tarife bestimmt, erst noch durch notarielle Beurkundung des jeweiligen Mitgliederstandes festgestellt werden. Die GDL hat sich auf dieses Verfahren eingelassen, was noch nichts darüber aussagt, ob die EVG hier mitzieht. Dieses ganze Verfahren liegt noch ziemlich im Nebel, hier sind auch gerichtliche Prozesse noch anhängig und neue zu erwarten. Unterschrieben hat die GDL auch, dass Beschäftigte, die zu den Betrieben Infrastruktur und Netz der Bahn gehören und als Fahrdienstleiter, Disponenten, Wagenmeister, Weichenwärter vereinzelt am Streik beteiligt waren, auf die Anwendung der GDL-Tarife verzichten müssen.

Besonders schäbig hat sich DGB-Chef Reiner Hoffmann in dieser Auseinandersetzung verhalten und noch schlimmer, kein Gremium einer DGB-Gewerkschaft hat diesem Lautsprecher gewerkschaftsfeindlicher Parolen unseres Wissens heftigst widersprochen. Dass die Gewerkschaften auf den Streik als elementares Kampfmittel angewiesen sind, dass den Gewerkschaften ohne das Mittel des Streiks nur kollektives Betteln bliebe, solche Einsichten der DGB-Gewerkschaften finden sich nur noch in Reden zum 1. Mai oder in Sonntagsreden. Die heutige gewerkschaftliche Praxis sieht anders aus: „Lösungen werden am Verhandlungstisch erstritten. An den sollte GDL-Chef Weselsky zurückkehren.“ „Der Arbeitskampf wird durch die GDL instrumentalisiert“. Da ist vom Gruppenegoismus der GDL zulasten der anderen Beschäftigten der Bahn die Rede: „Was wir kritisch sehen, ist, dass hier eine Berufsgruppe wie die Lokführer ihre partikularen Interessen gegen das Gesamtinteresse aller anderen Bahn-Beschäftigten durchsetzt…“(alle Zitate Streikzeitung 2)

Warum die Aufregung? „Die GDL leistet dort Widerstand, wo man selbst längst die Segel gestrichen hat“, kommentiert trocken der Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler. Die Solidarität unter abhängig Beschäftigten spiele plötzlich keine Rolle mehr, man dürfe den Abweichler öffentlich abkanzeln. Man wollte unter allen Umständen vermeiden, dass einzelne unabhängige Gewerkschaften die Sozialpartnerschaft in Frage stellen und die großen Gewerkschaften unter Zugzwang setzen, setzt er fort. (siehe Streikzeitung2)

Däubler erinnert dann noch daran, dass nach dem ersten gemeinschaftlichen Entwurfs des DGB und des BDA zum TED ein Streik, wie der jetzige, von vornherein rechtswidrig gewesen wäre, die Friedenspflicht aus dem Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft sollte sich auch auf die Minderheitsgewerkschaft erstrecken. Erst das Bundesverfassungsgericht habe für klare Verhältnisse gesorgt und in aller Deutlichkeit betont, das TEG schränke das Streikrecht nicht ein. Auch das angerufene LAG Hessen musste am 3. September 2021 noch einmal bekräftigen, die GDL führe keinen „illegalen Unterstützungsstreik“ für andere Bahnbeschäftigte durch. Wir sehen: Als vermeintliche Minderheitsgewerkschaft ist die GDL latent in ihrer Existenz bedroht. Alle aktiven Gewerkschafter müssen sich deshalb für die Rücknahme des Gesetzes einsetzen.

Durch die Arbeitskämpfe bei der DB 2007/2008, durch die Erzwingungsstreiks in den privatisierten Eisenbahnunternehmen 2010/2011, durch den 11 Monate währenden Tarifkampf zur Integration der Zugbegleiter, Bordgastronomen, Ausbilder und Teamleiter, also der Ausweitung des Geltungsbereichs des Tarifvertrags 2014/2015 und zuletzt durch die Tarifauseinandersetzung mit drei Streiks 2020/2021 hat die GDL sich eine starke Streik- und Streitmacht geschaffen, die auch schwerem Gegenwind standhält. Bezogen auf den letzten fünftägigen Arbeitskampf war die Mannschaft von etwa bundesweit vielleicht 20 000 Streikenden durch die gehässige veröffentlichte Meinung in den Medien kaum zu erschüttern. Man gewann den Eindruck, dass in den Streikbrecherzügen das Personal sich hinter den dienstlichen Pflichten verbarrikadierte und so die Streikenden gewollt unterstützte.

Was für eine verkehrte Welt: Ausgerechnet die GDL, die sich gern als älteste Gewerkschaft Deutschlands betrachtet (Nachfolger des 1867 gegründeten Vereins Deutscher Lokomotivführer) und immer nur für berufsständische Interessen beamteter Lokführer ohne Tarifmacht und Streikrecht eintrat, entwickelt sich, getrieben von den Erfahrungen der Reichsbahn-Lokführer, heute zum gefährlichen Störenfried der Sozialpartnerschaft (west-)deutscher Gewerkschaften. Die Reichsbahn-Lokführer forderten 1990 ihre Eingliederung als Beamte in die Bundesbahn – vergeblich. Gegen die Zurückstufung aller Reichsbahner als Berufsanfänger wehrten sich alle Beschäftigten – erfolgreich. Die GDL wurde damals offiziell als Interessenvertretung der Reichsbahn-Lokführer von der Reichsbahn anerkannt. Nach der Vereinigung von Reichsbahn und Bundesbahn 1994 standen die nicht entlassenen Lokführer der Reichsbahn in aller Regel als Personalreserve für den Westen zur Verfügung. Sie bewegen heute häufig die S-Bahn in München, Berlin oder Hamburg, Güter- und Personenzüge im Westen. Weil die Reichsbahn-Lokführer vor 30 Jahren nicht verbeamtet , also Angestellte mit Streikrecht wurden, ist letztlich aus der GDL in Konkurrenz zur EVG[2] eine schlagkräftige Gewerkschaftsorganisation der Eisenbahner geworden, die, angetrieben durch das TEG, nicht nur das fahrende Personal, sondern alle Beschäftigten der DB in allen Betrieben organisieren muss, will sie der Gefahr entgehen, für einen Tarifvertrag zu streiken, der nicht angewendet wird.

30.09.2021


[1] StreikZeitung1-21.pdf (labournet.de)
streikzeit_2-1-8-web.pdf (zeitung-gegen-den-krieg.de)
[2] Laut „Schwarzbuch Deutsche Bahn“ von Christian Esser und Astrid Randerath habe der ehemalige Transnet-Vorsitzende Hansen, zwei Jahre bevor er ins Management der Bahn wechselte, gesehen, dass die Transnet (Vorläufer der EVG) langfristig gefährdet sei. Bei unverändertem Organisationsgrad verliere Transnet 5000 Mitglieder, damit 13 Millionen Euro jährlich. So erklären sich die Autoren die Strategie der Transnet, Mehdorn bei der Privatisierung und Expansion der Bahn über das Eisenbahngeschäft hinaus zu unterstützen. Neue Mitglieder aus neuen Geschäften sollten das Überleben der Gewerkschaft sichern. S. 163 – S. 171.


aus Arbeiterpolitik Nr. 5/6 2021

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