Tarifrunde der Länder 2025/26 – Der Anschluss an den TVÖD wurde verfehlt – Der Reallohnverlust setzt sich fort

Kundgebung Düsseldorf 10.02.2026, Quelle: Privat

Die Verhandlungen wurden geführt von den DGB-Gewerkschaften ver.di, der GdP, der GEW und der IG BAU. Mit von der Partie auf der Seite der Beschäftigten war der dbb beamtenbund tarifunion vertreten. Im folgenden ist von der „Verhandlungsgemeinschaft“ die Rede, wenn alle gemeint sind. Verhandlungsführer der Verhandlungsgemeinschaft waren der ver.di-Vorsitzende Frank Wernerke und die stellv. ver.di-Vorsitzende Christine Behle.

Die Länder sind in dem Arbeitgeberverband, der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL), organisiert. Für Hessen gilt die Tarifrunde nicht, da Hessen seit 2004 nicht mehr Mitglied der TdL ist. Verhandlungsführer der TdL waren Dr. Andreas Dressel (SPD, Finanzsenator in Hamburg), sowie sein Stellvertreter Christian Piwarz (CDU, Staatsminister der Finanzen in Sachsen) und Dr. Silke Schneider (Bündnis 90/Die Grünen, Finanzministerin in Schleswig-Holstein).

Um wen geht es?

In den 15 Bundesländern ohne Hessen sind insgesamt 2,482 Mill. Beamte und Tarifbeschäftigte tätig. Davon sind 1,220 Mill. tarifgebunden tätig. Der Anteil der in den 15 Bundesländern beschäftigten 1,261 Mill. Beamten liegt bei knapp mehr als 50 %. In den 12 „restlichen“ Bundesländern (ohne die Stadtstaaten) ist er höher und liegt bei 54 %. Die Teilzeitbeschäftigung bei den Arbeitnehmern in allen 16 Bundesländern lag am 30.06.2024 mit 42,45 % über dem Durchschnitt aller Beschäftigten mit 35,52 %. Bei Beamten lag sie bei 29,93 %.

Nicht für alle tarifgebundenen Beschäftigten der Länder gilt der TV-L. Für die insgesamt 250 Tsd. unter Tarif arbeitenden Landesbeschäftigten in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg gelten entweder der TV-L oder der TVöD. Demnach rechnen die unter Tarif fallenden Beschäftigen der Stadtstaaten in ihrer Gesamtheit nicht zu den unter den TV-L fallenden Beschäftigten. Das Tarifergebnis hat jedoch auch Gültigkeit für die unter TV-L fallenden Beschäftigten.

In den „restlichen“ 12 Bundesländern gilt der TV-L uneingeschränkt für alle Tarifbeschäftigten. Wohl aus diesem Grunde ist bei ver.di die Rede davon, dass unter den TV-L einschließlich der 50 Tsd. Auszubildenden 925 Tsd. Beschäftigte fallen. Die TdL spricht von um 860 Tsd. Tarifbeschäftigten der TdL-Mitglieder. An den Hochschulen waren zudem lt. GEW 300 Tsd. studentische Beschäftigte zu verzeichnen. Die TdL hingegen geht von 110 Tsd. studentischen Beschäftigten aus.

Mit der Übertragung des Ergebnisses der Verhandlungen auf die knapp 1,261 Millionen beschäftigten Beamt*innen, einschließlich der 112 Tsd. Beamtenanwärter*Innen, werden Besoldung und Entgelt von rund 2,2 Mill. Beschäftigte der Länder erhöht. Ebenfalls erhöht werden die Pensionen der rund eine Million zählenden Versorgungsempfänger*innen. Somit hat der Tarifabschluss Auswirkungen auf insgesamt 3,2 Mill. Personen.

Kundgebung Düsseldorf 10.02.2026, Quelle: Privat

Die zentralen Forderungen zum Entgelt

Die Verhandlungsgemeinschaft beschloss am 17.11.2025 in ihren jeweiligen Tarifkommissionen die Forderungen für die Beschäftigten bei den 15 Bundesländern. Gemeinsam wurde gefordert die Erhöhung

  1. der monatlichen Entgelte für die Beschäftigten um 7 %, mindestens aber um 300 € und
  2. der monatlichen Entgelte der Auszubildenden, Studierenden und Praktikanten um 200 €.
  3. der Zeitzuschläge für Arbeit zu ungünstigen Zeiten gem. § 8 Abs.1 TV-L um 20 Prozentpunkte sowie Ausgleich auf Basis der individuellen Stufe, mindestens aber der Stufe 3.
  4. Die Laufzeit für die Entgelt­tabellen soll 12 Monate betragen.

An der Forderungsbefragung in ver.di nahmen mehr als 68 Tsd. KollegInnen teil. In der Jugend beteiligten sich knapp 3.500 Nachwuchskräfte an der Forderungsbefragung. Ob die nun in den 68 Tsd. enthalten sind, ist nicht bekannt.

Die Forderungsbegründung von ver.di

Die Bundestarifkommission öffentlicher Dienst (BTK ö.D.) führte aus, dass die Verhandlungen in einem rauen politischen Klima stattfinden. So soll der Sozialstaat zunehmend weggekürzt werden und die zentrale Errungenschaft der ArbeiterInnenbewegung, der 8-Stunden-Tag, wird mit seiner Infragestellung angegriffen.

Die ver.di-Jugend spricht zudem in der Forderungsaufstellung davon, dass „wir massive Sozialkürzungen und die Debatte der Wiedereinführung der Wehrpflicht (erleben) – ohne dass wir junge Menschen dabei überhaupt gefragt werden. Schon in der Corona-Krise mussten wir zurückstecken, auf Bildung, soziale Kontakte und Perspektiven verzichten. Jetzt treffen uns die Sozialkürzungen besonders hart. Das ist ungerecht!

Entgangen ist der BTK ö. D. insbesondere nicht, dass auch heute noch die Auswirkungen der hohen Inflation in 2022 und 2023 spürbar sind. So bleibt vom Lohn „am Ende des Monats immer weniger übrig, weil die Preise für Lebensmittel, Energie, Miete und alles, was es zum Leben braucht, hoch sind und weiter steigen. Und Ihr sollt Euch damit abfinden und in Zurück­haltung üben, als wären sinkende Reallöhne und knappe Kassen Naturphänomene, an denen niemand etwas ändern kann.

Die grundlegende Postion der TdL

Das berührte den Verhandlungsführer der TdL, Dr. Andreas Dressel, keineswegs. So führte er an, dass allein bei Realisierung der Gewerkschaftsforderungen zum mtl. Entgelt die Länder in einem Jahr mit 4 Mrd. € belastet würden. Bei Übertragung auf den Beamtenbereich würden im gleichen Zeitraum zusätzlich Kosten von 12,6 Mrd. anfallen. Seiner Auffassung nach „[…] verdienen die Beschäftigten der Länder Wertschätzung, nicht zuletzt durch angemessene Lohnerhöhungen. Aber die geforderte Lohnerhöhung passt nicht in die Zeit und ist bei einer Inflationsrate von 2 % völlig überzogen […] Ich hatte gehofft, dass die Lohnforderung sich näher am realistisch Machbaren orientiert. So allerdings sehe ich jetzt äußerst schwere Verhandlungen auf uns zukommen.[1]

Seiner Auffassung nach waren die hohen Forderungen nicht zielführend. Den Gewerkschaften warf er vor, dass diese mit ritualisierten astronomischen Forderungen nicht erfüllbare Erwartungen wecken. Diese führten am Ende zu großen Enttäuschungen bei vielen Beschäftigten. Dabei sind es doch die öffentlichen Arbeitgeber, die mit dem Verweis auf die Belastungen der Haushalte der Länder die Forderungen ablehnen. Die trotz der niedrigeren Inflationsrate nach wie vor bestehenden Auswirkungen der hohen Inflation in 2022 und 2023 auf die Entgelte negierte der Verhandlungsführer der TdL.

Zur Auswirkung der Inflation auf die Entgelte

ver.di stellte in der Pressemappe zur Tarifrunde (Nov. 2025) fest, dass „Haushalte mit geringeren Einkommen einen höheren Anteil ihres Einkommens für […] Güter des täglichen Bedarfs ausgeben müssen“. Sie „waren … überdurchschnittlich stark von der Inflation betroffen. Insgesamt liegt das Preisniveau im Herbst 2025 um 20 Prozent höher als im Jahr 2021.“ Nach Frank Werneke[2] war die Lohnforderung nicht astronomisch hoch. „Wir wollen, dass die realen Löhne der Beschäftigten ansteigen. Wir streben also mehr als einen Inflationsausgleich an.“ Seiner Kenntnis nach müssen alle Beschäftigten im Öffentlichen Dienst „nach wie vor einen Reallohn-Verlust hinnehmen, der aus der Corona-Zeit mit Lohnzurückhaltung und den Jahren hoher Inflation herrührt. Somit liegen die um die Inflationsraten bereinigten Einkommen der Beschäftigten der Länder im Öffentlichen Dienst unter dem Niveau von 2019.

Kundgebung Düsseldorf 10.02.2026, Quelle: Privat

Die Landeshaushalte und ver.di

In ihrer Pressemappe geht ver.di davon aus, dass es um die Finanzen der Länder nicht so schlecht aussieht, wie in der Steuerschätzung im Mai 2025 prognostiziert wurde. So sei der Steuerschätzung von Oktober 2025 zu entnehmen, dass die Länder 2025 und 2026 jeweils knapp acht, 2027 mehr als fünf Milliarden Euro mehr einnehmen als bei der Prognose der Steuerschätzung im Mai.

Real habe sich die Finanzlage der Bundesländer 2025 gegenüber dem Vorjahr verbessert. „Ihre Defizite sind von 7,1 auf 2,4 Milliarden Euro jeweils im ersten Halbjahr gesunken. Von Januar bis September 2025 ist der Saldo der Kernhaushalte mit 0,8 Milliarden Euro positiv, im gleichen Zeitraum 2024 waren es minus 2,0 Milliarden Euro.“ Durch die Grundgesetzänderungen am 25.03.2025 wurde den Ländern ein Verschuldungsspielraum von 0,35 % des BIP eingeräumt. Das ermöglicht Kreditaufnahmen von jährlich rund 15 Mrd.€.

Zudem erhalten die Länder über zwölf Jahre verteilt 100 Mrd. Euro, etwa acht Mrd. pro Jahr, aus dem neu eingerichteten Sondervermögen Infrastruktur. Gut die Hälfte davon sollen sie an ihre Kommunen weitergeben.

Infrage gestellt werden diese Hoffnungen allerdings durch die von Bund und Ländern verabschiedeten Unternehmenssteuersenkungen, die bewirken, dass die Ländersteuern 2026 und 2027 um jeweils zwei bis drei Mrd. niedriger sind. Schwerer wiegend ist die schrittweise Senkung des Körperschaftssteuersatzes ab 2028. Es ist damit zu rechnen, dass dies ab 2032 zu Steuermindereinnahmen der Länder von gut 12 Mrd. pro Jahr führt.

Festgestellt wird von ver.di, dass „diese – von Bund und Ländern gemeinsam beschlossenen – Steuersenkungen […] ganz überwiegend große Unternehmen und reiche Kapitalbesitzer (begünstigen).“ Das dies bei dem negativen Saldo der Einnahmen zu den Ausgaben letztlich zu Lasten der Beschäftigten führt, wurde jedoch nicht heftig kritisiert, sondern: „Es wäre aber nicht hinnehmbar, wenn dies zu Lasten der Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst gehen sollte.

Zur Entwicklung der Entgelte im Öffentlichen Dienst von 2019 bis 2025

Anknüpfend an die Aussage von Frank Werneke in dem Interview mit der Augsburger Allgemeinen, dass die um die Inflationsraten bereinigten Einkommen der Beschäftigten der Länder im Öffentlichen Dienst unter dem Niveau von 2019 liegen, wird auf die Auswirkungen der Inflation auf die Entgelte der im öffentlichen Dienst Beschäftigten eingegangen. Zugrunde gelegt wird der Verbraucherpreisindex (VPI) für Deutschland.

Für die Entwicklung der Entgelte der Beschäftigten bei Bund und Gemeinden ist festzustellen, dass trotz Steigerung der Nominallöhne um 16,4 % die Inflation von 22,5 % bewirkt hat, dass die Reallöhne 5,6 % unter dem Niveau von 2019 liegen.

Für die Entwicklung der Entgelte der Beschäftigten der Länder ist festzustellen, dass trotz Steigerung der Nominallöhne um 15,4 % die Inflation von 22,5 % bewirkt hat, dass die Reallöhne 6,4 % unter dem Niveau von 2019 liegen. Die Darstellung der Reallohnentwicklung ab 2026 kann erst erfolgen, wenn die Daten zur tatsächlichen Inflation vorliegen.

Das Ergebnis der Tarifrunde

Die Tarifrunde der Länder kam am 14.02.2026 zum Abschluss. Der Abschluss sieht eine Laufzeit für die Entgelttabelle von 27 Monaten (vom 01.11.2025 bis zum 31.01.2028) vor. Von November 2025 bis einschließlich März 2026 gibt es keine Lohnerhöhung. Die Tabellenentgelte werden

  1. ab dem 01.04.2026 um 2,8 %, mindestens um 100 € monatlich,
  2. ab dem 01.03.2027 um weitere 2 % und
  3. ab dem 01.01.2028 um weitere 1 % erhöht.

In dem ver.di-Medieninfo vom 14.02.2026 wird festgehalten, dass der Abschluss „eine Gehaltserhöhung von insgesamt 5,8 % bei einer Laufzeit von 27 Monaten in drei Erhöhungsschritten“ umfasst.

Unter Berücksichtigung[3] der drei Nullmonate in 2026 und der beiden Monate Anfang 2027 ohne weitere Erhöhung sind die Entgelte jedoch um maximal 4,8 % gestiegen.

Kundgebung UNI Siegen 04.02.2026, Quelle: Privat

Was bedeutet der Abschluss, gemessen am Anschluss an das Lohnniveau des TVÖD?

Allen Beteiligten der Verhandlungsgemeinschaft war es wichtig, den Anschluss an den TVÖD vom 06.04.2025 zu erlangen.

Dieser sah eine Laufzeit von über 27 Monaten vor (vom 01.01.2025 bis zum 31.03.2027). Von Januar 25 bis März 25 gab es keine Lohnerhöhung. Es waren 3 Nullmonate. Die Tabellenentgelte wurden in 2 Stufen erhöht.

  1. Ab dem 01.04.2025 monatlich um 3,0 %, mindestens jedoch um 110 €.
  2. Ab dem 01.05.2026 wurden die Tabellenentgelte um weitere 2,8 % erhöht.

Bewertet werden kann der „Anschluss“ nur, wenn die Entgelttabellen TVÖD und TV-L verglichen werden. Verglichen werden kann nur der Zeitraum von April 2026 bis März 2027.

Für die erste Erhöhung der Entgelte nach dem TV-L ist der Vergleich mit der ersten Erhöhung des TVÖD möglich. Allerdings nur für den April 2026. Hier ist festzustellen das die Entgelte in E1 bis E8 im TV-L durchweg im zweistelligen Bereich über den Entgelten des TVÖD liegen. Bei den Entgeltgruppen E9a bis E15Ü liegen die Entgelte in Stufe 5 in alle Entgeltgruppen und der Stufe 1 in den E10 – E12 über dem TVÖD.

In dem wesentlich längeren Zeitraum vom 01.05.2026 bis zum 28.02.2027, also über 10 Monate, läuft der 1. Schritt der Erhöhung der Entgelte im TV-L zeitlich parallel zu der 2. Erhöhung des TVÖD. In diesem Zeitraum liegen die Entgelte des TVL bis auf E15Ü sämtlich unter dem TVÖD

Ab dem 01.03.2027 erfolgt der 2. Schritt der Erhöhung der Entgelte im TV-L. Von da an liegen die E1 bis E8 über dem TVÖD. Die Entgelte in den E9a bis E15 liegen unter TVÖD-Niveau. Eine Ausnahme bildet die höchste E15 Ü. Die Laufzeit des TVÖD ist zum 31.03.2027 beendet.

Von einem Anschluss der Entgelte des TV-L an das Lohnniveau des TVÖD kann nur im April 2026 und im März 2027 der Rede sein.

Weitere Forderungen der Verhandlungsgemeinschaft und Verhandlungsergebnisse

Die Forderung, die Ausbildungsentgelte monatlich um 200 € zu erhöhen, konnte nicht vollständig durchgesetzt werden: Die monatlichen Ausbildungsentgelte werden ab 01.04.2026 um einen Festbetrag in Höhe 60 €, ab dem 01.03.2027 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 60 € und ab dem 01.01.2028 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 30 € erhöht. Nicht durchgesetzt werden konnte die Forderung nach unbefristeter Übernahme Auszubildender und dual Studierender nach erfolgreich abgeschlossenem Ausbildungs-/Studienverhältnis. Bedingten Erfolg hatte die Forderung nach Eingruppierung in Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung/des Studiums dahingehend, dass alle übernommenen Auszubildenden mit einer Abschlussnote „befriedigend“ oder besser die Stufe 2 jetzt bereits nach 6 Monaten und nicht erst nach 12 Monaten erreichen. Diese Regelung gilt ab 1. März 2026.

Die Forderung nach Erhöhung der Zeitzuschläge für Arbeit zu ungünstigen Zeiten wurden unterschiedlich realisiert. Die Schichtzulage wurde ab dem 01.07.2026 von 40 auf 100 und die Wechsel­schichtzulage von 105 auf 200 Euro erhöht. Bei den Beschäftigten in den Uni­-Kli­niken und Krankenhäusern steigt die Schicht­zulage von 60 auf 100 Euro und die Wechselschichtzulage von 150 auf 250 Euro.

Vereinheitlichung der Regelung zur ordentlichen Unkündbarkeit: Ab dem 1. Januar 2027 haben die Beschäftigten im Osten nach über 35 Jahren der Wiedervereinigung die gleichen Kündigungsschutzrechte wie ihre Kolleginnen und Kollegen im Westen.

Arbeitszeiten Uni-Kliniken: Ebenfalls erfolgte eine Angleichung der wöchentlichen Arbeitszeiten an den drei Uni-Kliniken Greifswald, Jena und Rostock. Die aktuell gültige Arbeitszeit von 40 Stunden wird an drei Schritten, jeweils am 01.01 d. J., beginnend am 01.01.2027 um 0,5 Stunden reduziert. Ab 01.01.2029 gilt auch hier die 38,5-Stunden-Woche.

Gefordert wurde ein Tarifvertrag für die studentischen Beschäftigten (TVStud). Hier sollte geregelt werden ein einheitliches Mindeststundenentgelt sowie dessen Steigerung in drei Stufen, eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten für jeden einzelnen Vertrag und ein Mindeststundenumfang von 40 Stunden/Monat (Unterschreitung auf Antrag der*des Beschäftigten möglich). Die TdL verweigerte dies. Vereinbart wurde eine schuldrechtliche Vereinbarung, wonach die Beschäftigungsverhältnisse in der Regel – Abweichungen sind möglich – für ein Jahr gelten. Das Stundenentgelt wurde ab Sommersemester 2026 auf mindestens 15,20 € und ab Sommersemester auf mindestens 15,90 € festgelegt. Die Vereinbarung gilt bis 31.01.2028.

Die von der GEW geforderte Einführung der vollständigen „Paralleltabelle“, d.h., dass jeder Besoldungsgruppe die numerisch identische Entgeltgruppe zugeordnet wird – A12 der E12, A11 der E11 usw. – lehnte die TdL ab.

In der Tarifrunde der Länder 2023 wurde vereinbart, dass analog zur Hauptstadtzulage in Berlin in den Stadtstaaten Bremen und Hamburg eine Zulage für „bürgernahe Dienstleistungen“ verhandelt wird. Im Herbst 2025 verständigten sich die Gewerkschaften mit dem Hamburger Senat auf einen Tarifvertrag mit Zulagen für „bürgernahe Dienstleistungen“. Ihre Zustimmung verweigerte die TdL im Dezember 2025. Erst in der dritten Verhandlungsrunde stimmte sie zu.

Die Wertung des Abschlusses von den Mitgliedern der Verhandlungsgemeinschaft[4]

Die Nullmonate wurden von keinem der Gewerkschaftsvorsitzenden bzw. Verantwortlichen für die Tarifpolitik benannt. ver.di und dbb beamtenbund tarifunion berichteten, dass die jeweilige Bundestarifkommission erst nach langer Diskussion dem Ergebnis zustimmte. Wesentlich für die Verhandlungsgemeinschaft war, dass mit dem Länder-Abschluss der Anschluss an den Tarifabschluss für Bund und Kommunen gelungen ist. Frank Werneke erklärte in der Mitteilung „Tarifeinigung: Was sagt ihr?“ vom 14.02.2026: „Uns war es beson­ders wichtig, den Anschluss an das Lohnniveau der Kolleginnen und Kollegen des öffent­lichen Dienstes von Bund und Kommunen zu hal­ten. Das haben wir in harten Verhandlungen erreicht“.
Wie unter „Was bedeutet der Abschluss, gemessen am Anschluss an den TVÖD?“ bereits ausgeführt, kann von einem Anschluss an das Lohnniveau von Bund und Gemeinden nicht die Rede sein.

In der Pressekonferenz am 14.02.2026 erklärte Frank Werneke, dass nicht alle Ziele erreicht wurden. Gelungen sei, „eine Reallohnsteigerung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder zu vereinbaren […]“. Wichtig war, dass für die Beschäftigten in den ostdeutschen Bundesländern das gleiche Kündigungsschutzniveau wie das der westdeutschen Beschäftigten erreicht wurde. Zudem gelang die Verkürzung der Arbeitszeit in den Uni-Klinken in Ostdeutschland. Für die in Schicht arbeitenden Beschäftigten – insbesondere der Kliniken – konnten höhere Zulagen vereinbart werden.

Christian Ehringfeld, der für Tarifpolitik verantwortliche stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende, stellte am 14.02. 2026 in Potsdam fest, dass „wir den anfänglichen Widerstand der Arbeitgeber überwunden und diese zu klaren Zugeständnissen gebracht (haben). Wir haben es erreicht, dass sie dringend notwendige Anpassungen nicht nur beim Entgelt vornehmen. Dieser Abschluss macht den öffentlichen Dienst der Länder attraktiver

Für Maike Finnern (GEW) ist enttäuschend, dass die TdL die Tarifierung der studentischen Beschäftigten weiterhin kategorisch ablehnte. Die Erhöhung um Cent-Beträge sei unzureichend und nicht individuell einklagbar. Annett Lindner (Tarifexpertin der GEW) kritisierte die Blockadehaltung der TdL bei Forderungen nach der Paralleltabelle für Lehrkräfte.

ver.di, GEW und GdP hoben die rege Teilnahme der Beschäftigten an den Warnstreiks hervor.

Frank Werneke betonte in der Pressekonferenz am 14.02.2026, „dieses Tarifergebnis wäre nicht möglich gewesen ohne den Einsatz von vielen 10.000 Kolleginnen und Kollegen. Wir schauen auf eine Streikbewegung zurück, die sich sehen lassen kann, und nur diese Arbeitskämpfe haben dieses Tarif-Ergebnis möglich gemacht und deshalb einen herzlichen Dank an die Kolleginnen und Kollegen, die sich in dieser Tarifrunde engagiert haben.

Annett Lindner (GEW) betonte, dass sich die Arbeitgeber erst durch den Druck der Beschäftigten in der dritten Verhandlungsrunde bewegt haben. So waren den Aufrufen der GEW mehr als 30.000 Beschäftigte der Schulen und Hochschulen gefolgt. An den Warnstreiks in Hamburg und Berlin beteiligten sich auch viele Kita-Beschäftigte, die beim Land angestellt sind.

ver.di begründete in der Mitteilung „Tarifeinigung: Was sagt ihr?“ vom 14.02.2026 die Annahme des Ergebnisses damit, „dass unter den gegebenen Bedingungen auch mit einer weiteren Verhandlungsrunde nicht mehr durchsetzbar wäre.“ Klar wird hier, dass ein unbefristeter Streik nicht in Betracht gezogen wurde. Bevor die BTK (ö.D.) am 12.03.2026 endgültig über die Annahme des Tarifvertrags entscheidet, haben die ver.di-Mitglieder das Wort.

Kundgebung Düsseldorf 10.02.2026, Quelle: Privat

Die Reaktionen der Mitglieder

Bei der Mitgliederbefragung vom 23. Februar bis 9. März stimmten 51,46 % der Teilnehmenden dem Tarifergebnis zu. Die knappe Zustimmung kam für die Verhandlungsführung nicht überraschend, da ihrer Feststellung folgend, die Mitgliederbefragung begleitet war von kontroversen und intensiven Diskussionen.

ver.di hält hierzu in der Mitteilung „Tarifeinigung angenommen!“ vom 12.03.2026 fest, dass „dieses Ergebnis zeigt, dass der Abschluss auch Schwachstellen hat. Allerdings sind Tarifeinigungen auch immer Kompromisse, getragen von der eigenen Kampfkraft und Durchset­zungsfähigkeit der Mitgliedschaft. Auch daran muss sich das Ergebnis messen lassen. Vor diesem Hintergrund hat sich die Bundestarifkommission ö. D. in der Sitzung am 12. März 2026 mit großer Mehrheit für die Annahme entschieden.

Nach Auffassung von ver.di haben die Mitglieder mit ihren starken Streiks, insbesondere vor der dritten Runde ein Zeichen gesetzt „und in vielen Bereichen deutlich gezeigt, was passiert, wenn ihr nicht da seid. So ist es letztlich in extrem zähen Verhandlungen gelungen, die Arbeitgeber an entscheidenden Stellen zu bewegen.“ Für ver.di ist die „knappe Zustimmung in der Mitgliederbefragung […] ein Auftrag an uns alle, ehrlich und konstruktiv im Gespräch zu bleiben und zu diskutieren, was wir aus die­ser Tarifrunde für zukünftige Auseinandersetzungen lernen können. Diese Inventur ist wichtig und muss stattfinden! Lasst uns die Zeit bis zur nächsten Tarifrunde nutzen, gemeinsam weiter Stärke auszubauen.

Unsere Wertung

Sicherlich gab es für einen Teil der Beschäftigten – etwa durch die Hamburg-Zulage oder die Angleichung der Arbeitszeiten in den Uni-Kliniken sowie die Anpassung des Kündigungsrechts an das Westniveau sowie die Erhöhung der Schichtzulagen – Fortschritte. Mit der geforderten Laufzeit von einem Jahr konnte die Verhandlungsgemeinschaft sich gegenüber der TdL nicht durchsetzen. Vor diesem Problem stehen aber auch die Gewerkschaften bei Bund und Gemeinden. Die Arbeitgeber verhindern so, dass wieder gemeinsame Tarifverhandlungen für die Beschäftigten aller Gebietskörperschaften stattfinden. Aber nur so kann dem unterschiedlichen Umgang der öffentlichen Arbeitgeber mit den Beschäftigten wirkungsvoll entgegengetreten werden.

Die knappe Zustimmung der Mitglieder, die bereits erhebliche Reallohneinbußen hinnehmen mussten, macht gravierend deutlich, dass der Abschluss weit hinter ihrem Interesse nach einem Ausgleich des Reallohnverlustes liegt. Besonders die an den Warnstreiks beteiligten Beschäftigten sind massiv enttäuscht, da sie mit ihrem Engagement nicht mehr erreichen konnten. Letztlich wurden die Interessen der Beschäftigten der Sozialpartnerschaft und der massiven Aufrüstung geopfert. Hierzu findet sich in den Verlautbarungen von ver.di und den anderen Gewerkschaften jedoch kein Wort.

Falsch wäre es jetzt aus Frust und Enttäuschung auszutreten. Die lohnabhängig Beschäftigten haben nur durch den Zusammenschluss in der Gewerkschaft die Möglichkeit, ihre materiellen Interessen zu formulieren und gemeinsam gegen die Interessen der Arbeitgeber – hier der TdL – durchzusetzen.

Eine kämpferische Basis kann nur aufgebaut werden, wenn die Gewerkschaften in den Betrieben durch aktive Vertrauensleute oder Betriebsgruppen, die die

Diskussionen mit den Mitgliedern führen, verankert sind. In verschiedenen Betrieben bestehen diese gewerkschaftlichen Strukturen. Da wo sie nicht bestehen, sind aktive Gewerkschafter gefordert, Vertrauensleute zu wählen oder Betriebsgruppen zu gründen. In ihrer gewerkschaftlichen Tätigkeit müssen sie allesamt von den Hauptamtlichen unterstützt werden. Die Hauptamtlichen müssen den Kolleg*innen reinen Wein einschenken; reinen Wein über den weiteren Reallohnverlust und die Tatsache, dass die um die Inflationsraten bereinigten Einkommen der Beschäftigten der Länder unter dem Niveau von 2019 liegen; reinen Wein auch über die eigene Handlungsmacht der TdL gegenüber. Dazu gehört auch, dass bei Arbeitsniederlegungen im öffentlichen Dienst keine Produktion ins Stocken gerät. Die TdL-Mitglieder erleiden – ebenso wie Bund und Kommunen – keine materiellen Verluste, wenn gestreikt wird. Es ist eher der politische Druck, der auf die öffentlichen Arbeitgeber ausgeübt wird. Dieser muss dann aber auch massenhaft ausgeübt werden. Fakt ist auch, dass der Organisationsgrad bei den Ländern sehr niedrig ist. Wesentlich ist demnach auch die weitere Gewinnung von Mitgliedern, wobei insbesondere die Nichtmitglieder, die an den Warnstreiks teilgenommen haben, einzubeziehen sind.

22.03.2026


[1] Gewerkschaftsforderung von 7 %, mindestens aber 300 €, ist nicht zu verantworten, TdL 17.11.2025
[2] Interview mit Frank Wernecke, ver.di-Chef: Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst müssen jetzt liefern, Augsburger Allgemeine 14.01.2026
[3] zur Berechnung vgl. Reinhard Bispinck in Elemente qualitativer Tarifpolitik Nr.71, Düsseldorf 2011, S. 1 u. 4
[4] In der ARPO 1 /2 von 2022 haben wir die Zuständigkeit der Gewerkschaften für die Beschäftigten dargestellt.


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