Finnischer Gewerkschaftsbund ruft zum politischen Streik für die Rechte der Arbeitslosen auf
Den DGB-Gewerkschaften ins Stammbuch

Am 2. Februar fand in Helsinki eine »Manifestation« der Finnischen Gewerkschaftszentrale (SAK) unter dem Motto »Eine Stimme den Arbeitslosen« statt (siehe Foto). Es nahmen über 10.000 Menschen teil, die sich aus allen Teilen des weiten Landes mit Bussen auf den Weg nach Helsinki gemacht hatten. Nach Angabe der Gewerkschaftszentrale waren landesweit über 200.000 Arbeiter und Angestellte, die die Arbeit an dem Freitag nicht aufnahmen.

Diese Aktion wurde von ca. 600 Mitgliedern der beschlussfassenden Versammlung der SAK am 23. Januar im Messezentrum Helsinki vereinbart. Ziel dieser Manifestation war die Aufhebung eines »Aktivierungsmodells«, das weitere Sanktionen gegen die Arbeitslosen vorsieht. Dieses Gesetz trat bereits am 1. Januar in Kraft. Es lehnt sich an das Gesetz über die Regelung der Sanktionen gegen die Arbeitslosen in Dänemark an, ein Gesetz, das vom dänischen Gewerkschaftsverband für gut geheißen wurde.

Zum Inhalt: Senkung des Arbeitslosengeldes um 4,5% für 65 Ausbezahlungstage, wenn der Empfänger innerhalb der vorhergehenden Bezugstage nicht mindestens 18 Stunden entlohnt gearbeitet oder mindestens an fünf Tagen an beschäftigungsfördernden Maßnahmen teilgenommen hat. Ausgenommen sind Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen und Menschen, die Nahestehende oder Familienmitglieder pflegen.

Diese Sanktion ist bereits die zweite Strafmaßnahme während der Regierungsperiode; die einkommensbezogene Arbeitslosenunterstützung wurde bereits um 100 Tage verkürzt.

Dem Streikbeschluss vorausgegangen war die Unterschriftensammlung einer Bürgerinitiative, die nach der Verabschiedung des Gesetzes zur »Aktivierung der Arbeitslosen« am 19. Dezember 2017 durch den finnischen Reichstag1, begann. Innerhalb von wenigen Tagen wurden über 50.000 Unterschriften (mittlerweile sind es 150.000) gesammelt, die zu einer erneuten Behandlung dieses Gesetzes notwendig sind. Der Streik entfachte erneut die Diskussion um die Berechtigung eines politischen Streiks, den die finnische Verfassung zulässt.


  1. Die Regierung setzt sich zusammen aus der großbürgerlichen Nationalen Sammlungspartei, die auch den Präsidenten stellt, der Partei der vornehmlich finnischsprachigen Landbevölkerung, der Zentrumspartei, die als Wahlgewinnerin mit Juha Sipilä den Staatsminister (Ministerpräsidenten) stellt und den »Blauen«, Regierungsmitglieder der »Wahren Finnen«, die sich nach Drohen des Platzens der Regierungskoalition als eigene Fraktion formiert hatte, um weiter im Regierungsgeschäft verbleiben zu können.

aus Arbeiterpolitik Nr. 2/3 2018

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