Beschäftigte von Gorillas machen weiter mobil

Korrespondenz

Am Dienstag den 16.11.2021 hatte das Gorillas Workers Collectiv (GWC) zu einer Demonstration der Rider und Picker der Firma Gorillas aufgerufen. Unter dem Motto „We are under attack“ griffen sie die Ausbeutungsbedingungen in der Plattform-Ökonomie[1] an. Sie warnten davor, diese zur Normalität werden zu lassen.
Gekommen waren zu später Nachmittagszeit vielleicht 600 AktivistInnen, was angesichts des Umstandes, dass zu dieser Zeit in den einzelnen Firmen Hochbetrieb herrscht, beachtlich ist.

Konkreter Auslöser für den Aufruf zur Demo, war die für den folgenden Tag angesetzte Gerichtsverhandlung über die Legitimität der Betriebsratswahl bei Gorillas.

Nach mehreren Anläufen und vielen internen Diskussionen war es den Beschäftigten gelungen, in einer Betriebsversammlung einen Wahlvorstand einzusetzen.

Schon bei deren Vorbereitung stießen die AktivistInnen auf den unerbittlichen Widerstand der Unternehmensleitung. Diese weigerte sich, Listen über den Status der Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Sie verpflichtete die Mitglieder des Managements an der Betriebsversammlung teilzunehmen, um so die Besetzung des Wahlvorstandes beeinflussen zu können. Doch ohne Erfolg.

Da es nun mit der Wahl eines Betriebsrates ernst zu werden drohte, zog die Geschäftsführung alle Register des Union Busting. Die Mitglieder des Wahlvorstandes und andere aktive Belegschaftsmitglieder wurden in die Filialen versetzt, die am weitesten von ihren Wohnorten entfernt lagen. Ferner trennte sie die Betriebskräfte von der Verwaltung und überführte sie in ein neu gegründetes Unternehmen. Damit waren nach ihre Auffassung die Grundlagen für die Einsetzung des aktuellen Wahlvorstandes entfallen und so auch seine Legitimität, eine Betriebsratswahl im alten Unternehmen zu organisieren.

Vor dem Berliner Arbeitsgericht wollte sie sich diese Rechtsauffassung bestätigen lassen. Die Gerichtsverhandlung, das war dem GWC klar, hatte grundsätzliche Bedeutung.

Unerwartet hohe Beteiligung an der Demo

Deshalb riefen es nicht nur die Gorillas Beschäftigten zur Teilnahme an der Demo auf, sondern auch alle Arbeitenden in vergleichbaren Unternehmen der Plattform-Ökonomie sowie die gewerkschaftlich und politisch Aktiven in der Stadt. Das GWC setzte die Demo auf den Vorabend der Entscheidung des Arbeitsgerichtes fest.

Erfreulich war, dass deutlich mehr als die erwarteten 200 Teilnehmer gekommen waren. Auf den zwischendurch abgehaltenen Kundgebungen sprachen eine Reihe von Kolleg*innen, die derzeit in Berlin ebenfalls in Auseinandersetzungen mit Unternehmen stehen oder jüngst gestanden haben. Stark vertreten war die lokale wie bundesweite Presse, die die Brisanz des Konfliktes spürte.

So solidarisierten sich die Krankenhausbeschäftigten. Die Rednerin der Krankenhausbewegung berichtete von ihrem monatelangen Kampf, mit den Streiks bei der Charité, Vivantes und deren Tochterunternehmen. Auch ihnen hätten die Unternehmensleitungen ständig Steine in den Weg gelegt. Auch sie hätten versucht, den Streik vor dem Arbeitsgericht verbieten zu lassen. Aber Einheit, Beharrlichkeit und Kampfeswille hatten letztendlich zu ihrem Erfolg geführt. Auch ihr werdet euch durchsetzen, wenn ihr hartnäckig bleibt, gab sie den Ridern mit auf den Weg.

Dem schlossen sich die Beschäftigten der AWO (Arbeiterwohlfahrt) an. Sie kämpfen derzeit mit mehrtägigen Arbeitsniederlegungen um die Tarifierung ihrer Entlohnung nach TVÖD. Sie leisten die gleiche Arbeit wie die Beschäftigten der städtischen Kita, bekommen aber im Vergleich zu ihnen nur 95% des Gehaltes. Die Gelder stammen jeweils vom Berliner Senat. Auch von Mitgliedern der GEW erhielten sie solidarische Grüße. Sie befanden sich gerade in einer Tarifauseinandersetzung mit den Ländern. Auch die Initiative ‚Deutsche Wohnen enteignen‘ wünschte den Beschäftigten von Gorillas Erfolg bei ihrer Auseinandersetzung mit dem Unternehmen. Zwischen beiden Gruppen hatte es im Laufe der letzten Monate eine Vielzahl von Kontakten gegeben.

Sprecher auf einer der Kundgebungen war der Rechtsanwalt Benedikt Hopmann. Er machte Ausführungen zum aktuellen Streikrecht und wies darauf hin, dass die Beschränkungen des Streikrechts vom ersten Präsidenten des Bundesarbeitsgerichtes Hans Carl Nipperdey festgelegt wurden. Nipperdey war in der Nazi-Zeit Kommentator des faschistischen Arbeitsrechts. An die von ihm Anfang der 50er Jahre formulierten Grundsätze zu den Regeln des Arbeitskampfes würden sich die Gerichte bis heute halten, obwohl mittlerweile in der Bundesrepublik die europäische Sozialcharta gelte, die den Beschäftigten umfassende Streikrechte gewähre. Die Charta ist von der Bundesregierung ratifiziert worden und sei deshalb geltendes Recht. Im $ 6 (4) ist das Recht auf „kollektive Maßnahmen einschließlich des Streikrechts im Falle von Interessenkonflikten“ verankert. Der Redebeitrag von Benedikt Hopmann ist am Ende abgedruckt. Er weist auf die grundsätzlichen Probleme hin und auf eine längerfristige politische und juristische Perspektive im Kampf gegen die Entlassungen wegen illegalem Streik.

Erfolg vor dem Arbeitsgericht Berlin

Für große Freude unter den Aktivsten sorgte am folgenden Tag das Urteil des Arbeitsgerichtes Berlin. Es wies die Klage von Gorillas auf Aussetzung der Betriebsratswahl ab. Auch wenn die Wahl des Vorbereitungskomitees Fehler aufweise, seien die nicht gravierend genug, um die Wahl nicht stattfinden zu lassen. Das Unternehmen könne ja, so das Gericht, Unregelmäßigkeiten bei der Wahlvorbereitung im Nachhinein beanstanden und gerichtlich klären lassen. Insbesondere monierte das Gericht, dass Gorillas die Gründe für ihren Antrag nicht ausführlich und nachvollziehbar darlegen könne.

Wie erwartet, kündigte das Unternehmen Einspruch an. Aber auch das Landesarbeitsgericht urteilte wenige Tage später nicht anders. Die schon begonnene Betriebsratswahl konnte so zu Ende geführt werden.

Der juristische Erfolg ist ein Etappensieg. Das Unternehmen wird die Aufforderung der Arbeitsgerichte vermutlich annehmen, die Wahl wie deren Abschluss anzufechten, und zwar mit allen Mitteln, die ihnen zur Verfügung stehen. Und wenn der Betriebsrat sich dennoch konstituieren kann, wird sie ihm die Arbeit so schwer wie möglich machen. Es geht für sie und die vielen Start-Ups mit einem ähnlichen Konzept schließlich um die richtungweisende Frage, ob Belegschaftsvertreter und Gewerkschaften die Profitabilität der riesigen Kapitalinvestitionen, die in diesen Betrieben mittlerweile stecken, behindern oder gar einschränken können.

Einen Hinweis auf den Charakter der kommenden Konflikte gibt die jüngste Entscheidung von Gorillas, die Firma in eine Vielzahl von Franchise-Unternehmen aufzuspalten. Gelingt dies, müsste zukünftig jedes einzelne Depot einen Betriebsrat wählen. Ein Gesamtbetriebsrat, der etwa ein Entlohnungssystem für den ‚Konzern‘ Gorillas verhandeln könnte, wäre dann nicht vorhanden.

Kampf an vielen Fronten

Jenseits der Streitigkeiten über die Betriebsratswahl führen die Beschäftigten von Gorillas noch eine Vielzahl von weiteren Auseinandersetzungen mit dem Unternehmen, die zumeist vor den Gerichten gelandet sind.

Einige Rider bestreiten die Rechtmäßigkeit ihres befristeten Arbeitsvertrages. Der ist am Computer abgeschlossen worden und weist keine Unterschriften auf.

Nach geltendem Recht sind Unterschriften unter einen Arbeitsvertrag laut Nachweisgesetz und Teilzeit- und Befristungsgesetz zwingend erforderlich. Zwar müssen die nicht gleich am ersten Tag der Arbeitsaufnahme geleistet werden, doch spätestens nach einem Monat muss ein Arbeitsvertrag mit Unterschriften beider Parteien vorliegen. Zwei Fahrer haben bereits ihre Klage gewonnen und sind entfristet worden, bei weiteren elf wird im kommenden Januar entschieden.

Als sich Anfang Oktober die im Sommer kritisierten Arbeitsbedingungen für die Rider trotz pressewirksamer Fürsprache von Arbeitsminister Heil[2] nicht verbessert hatten, gab es erneut einen Streik in mehreren Depots. Gorillas Chef Kagan Sümer, der noch im Sommer versprochen hatte, niemand werde wegen Streikbeteiligung entlassen, zeigte dieses Mal Härte. Mittlerweile waren mehrere Investoren eingestiegen, die keine Unruhe im Betrieb haben wollen. Gorillas entließ etwa 350 Fahrer, wobei er im Einzelnen gar nicht prüfte, ob sie wirklich am Streik teilgenommen hatten. Ganze Depots verloren ihre Rider. Derzeit wird geprüft, ob es sich bei dieser Massenentlassung um eine beim Arbeitsamt anzeigepflichtige Maßnahme handelt. Unabhängig davon klagen viele Beschäftigte auf Wiedereinstellung. Erste Güteverhandlungen sind ohne Ergebnis verlaufen.

Dass sich seit dem Sommer nicht viel bei Gorillas getan hat, lässt sich schon daran ermessen, dass die sonst eher schlafmützigen Behörden Ende November die Gorillas Filiale in der Muskauer Str. wegen erheblicher hygienischer Mängel geschlossen haben.

Wie weiter mit dem GWC?

Bis jetzt hat sich das GWC als handlungsfähige betriebliche Basisorganisation erwiesen. Es war in der Lage die Interessen der Beschäftigten zu bündeln und in wirksame Aktionen umzusetzen.

Dies ist aus zwei Gründen von Bedeutung. Zum einen, weil sich zum ersten Mal in Europa die Beschäftigten dieser Branche mit Arbeitsniederlegungen gegen die Ausbeutungsbedingungen in der Plattform-Ökonomie gewehrt haben[3]. Nur in Spanien hat es ähnliche Auseinandersetzungen im Betrieb gegeben. Zum anderen, weil es dem GWC gelungen, eine internationalistische Belegschaft zusammenzuführen und die unter ihnen bestehenden unterschiedlichsten politischen Auffassungen so auszutarieren, dass diese ihre Aktivitäten nicht behindern konnten.

Diese Stabilität half ihnen weiterreichende Kontakte aufzubauen in die Gesellschaft. Organisationskontakte bestehen zu ver.di, zur GEW und zur NGG. Ihre Verbindungen sind sogar international. Sie reichen bis nach China, wo sie derzeit nach dem Verbleib eines Aktivsten bei DIDI fragen.

Mit dem LWC (Lieferando Workers Collectiv) ist bei einem weiteren Unternehmen der Lieferbranche ein ähnliches Kollektiv entstanden. Das LWC hat die Debatte über einen Branchenmindestlohn von 15 € eröffnet. Diese Forderung könnte die Grundlage für ein gemeinsames Vorgehen der Beschäftigten in der Plattform-Ökonomie bilden und langfristig der Ausgangspunkt für eine gewerkschaftliche Orientierung der Beschäftigten sein.

Für das GWC wird es in den nächsten Monaten wichtig, die Angriffe des Unternehmens auf die Betriebsratswahlen zurückzuweisen und sich eine Basis im Betrieb zu schaffen. Denn mit einer Beteiligung von 85 Stimmen an den Betriebsratswahlen bei über 2000 Beschäftigten wird der Start der Betriebsratsarbeit nicht gerade leicht sein. Auch wenn als Grund für die geringe Beteiligung an der Wahl der massive Druck der Unternehmensleitung auf die Beschäftigten angeführt wird, die von allen verlangte, dass sie sich einen Tag vorher anzumelden hatten, wenn sie an der Wahl teilnehmen wollten, muss davon ausgegangen werden, dass ein großer Teil der Beschäftigten der Wahl distanziert gegenübergestanden hat. Allerdings fehlten im Betrieb für die Mobilisierung und die Abstimmung all die, die Gorillas Anfang Oktober entlassen hatte. Und die, die Gorillas für sie über studentische Arbeitsvermittlungen eingestellt hatte, waren noch keine drei Monate im Betrieb und durften deshalb noch nicht wählen.

Interessant wird es werden, wenn sich der neunzehnköpfige Betriebsrat zu den klassischen Betriebsratsfragen positionieren muss und praktikable Betriebsvereinbarungen aushandeln will. Da es nach unsere Kenntnis derzeit in der Branche keine Tarifverträge gibt, auf die sie sich beziehen können, müssen sie zu allen Fragen der Entlohnung und sonstigen Regelungen des Arbeitsalltags selbständig Vereinbarungen auf Betriebsebene schließen.

Ohne eine größere Organisation im Hintergrund zu haben, wird es schwer werden, diese Arbeit zu bewältigen. Einige Rider sind bereits Mitglied von ver.di. Eine gewerkschaftliche Basisgruppe kann sich aber nur dann entwickeln, wenn weitere Beschäftigte sich organisieren und das GWC sich nicht an dieser Frage spaltet. Und die Gewerkschaft muss über Solidaritätserklärungen und wohlmeinenden Reportagen in den eigenen Presseorganen hinaus bereit sein, sich mit den veränderten Arbeitsbedingungen in der Plattform-Ökonomie auseinanderzusetzen und zu akzeptieren, dass es neue Formen der Austragung von Interessenkonflikten entwickeln muss.

H.B., 30.11.2021


Anmerkungen zur Frage des Politischen Streiks
Rede von Benno Hopmann auf der GWC Demo am 17.11.

Zunächst einmal möchte ich mich bedanken für die Einladung, hier zu Euch zu sprechen. Ich bin eingeladen, weil ich als Anwalt drei Kolleginnen und Kollegen von Gorillas vor dem Arbeitsgericht vertrete. Anwalt Bechert vertritt viele weitere Kolleginnen und Kollegen. Sie alle klagen gegen ihre Kündigung. Der Grund der Kündigung ist bei allen derselbe: Ihnen wurde gekündigt, weil sie an einem Streik teilgenommen hatten. Sie wollten bessre Arbeitsbedingungen durchsetzen. Zu dem Streik hatte keine Gewerkschaft aufgerufen. Deswegen wurde ihnen gekündigt.

Die Geschäftsführung meint, deswegen sei der Streik illegal. Es ist noch zu früh, um sagen zu können, welchen Verlauf dieser Rechtsstreit nehmen wird. Wenn sich das Gericht auf die Seite von Gorillas stellt und ebenfalls meint, der Streik sei illegal gewesen, weil keine Gewerkschaft dazu aufgerufen hat, dann kann das der Anfang von einem sehr lang andauernden Rechtsstreit werden.

Die Geschäftsführung kann sich auf die bisher herrschende Rechtsmeinung in Deutschland stützen. Der Richter der 1. Instanz meinte in einer mündlichen Verhandlung, dieses Recht gelte in Deutschland seit 60 Jahren.

Aber es gilt in Deutschland auch die Europäischen Sozialcharta. Und in der heißt es wörtlich:

Um die wirksame Ausübung des Rechtes auf Kollektivverhandlungen zu gewährleisten, verpflichten sich die Vertragsstaaten …. das Recht der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber auf kollektive Maßnahmen einschließlich des Streikrechts im Falle von Interessenkonflikten anzuerkennen … “.

Auf diesen Begriff „Arbeitnehmer“ kommt es an. Es geht also nicht nur um das Recht der Gewerkschaften, sondern viel allgemeiner um das Recht der Arbeitnehmer „auf kollektive Maßnahmen einschließlich des Streikrechts“.

Der Deutsche Bundestag hat schon vor rund 60 Jahren diese Regelung aus der europäischen Sozialcharta ausdrücklich anerkannt. Sie wurde von Deutschland ratifiziert. Sie ist damit in Deutschland geltendes Recht.

Das Ministerkomitee des Europarats, in dem sich die Außenminister der Mitgliedsstaaten versammeln, überwacht unter anderem die Einhaltung der Europäischen Sozialchart in den einzelnen Mitgliedsstaaten und wird dabei von einem Sachverständigenausschuss unterstützt. Seit Jahren erklärt dieser Sachverständigenausschuss, dass in Deutschland das

Verbot aller Streiks, die nicht auf Tarifverträge ausgerichtet sind und nicht von den Gewerkschaften ausgerufen oder übernommen werden

ein Verstoß gegen die Sozialcharta ist.

Man sollte genau hinhören: Der Sachverständigenausschuss rügt nicht nur das Verbot von Streiks, die „nicht von Gewerkschaften ausgerufen oder übernommen werden“, sondern auch das Verbot von Streiks, „die nicht auf Tarifverträge ausgerichtet sind“. Das ist das zweite große Einschränkung des deutschen Streikrechts: Die Beschränkung auf tariflich regelbare Ziele, die ebenfalls immer wieder vom Sachverständigenausschuss bemängelt wird.

1998 war es mit der Geduld des Ministerkomitees zu Ende und nicht der Sachverständigenausschuss rügte die Einschränkungen des Streikrechts in Deutschland, sondern das Ministerkomitee selbst sprach eine sogenannte „Empfehlung“ aus. Damit wurde die Kritik an dem Streikrecht in Deutschland auf die höchste Stufe gehoben, die dem Ministerkomitee zur Verfügung steht.

Es ist also richtig, dass sich dieser Richter auf eine seit 60 Jahren herrschende Rechtsprechung in Deutschland berufen kann. Aber genauso richtig ist, dass Deutschland damit seit 60 Jahren internationales Völkerrecht bricht. Davon sprach der Richter nicht.

Wir wollen, dass Deutschland endlich das internationale Recht anerkennt.

Es sollte hier daran erinnert werden, wie es zu diesen Einschränkungen des Streikrechts in Deutschland kam. Zunächst entzündet sich der Streit um die zulässigen Streikziele. An zwei Tagen im Jahr 1952 streikte die damalige IG Druck und Papier um gegen das Betriebsverfassungsgesetz zu protestieren, dass damals der Bundestag auf den Weg gebracht hatte. Dieses Betriebsverfassungsgesetz sollte die Rechte der Betriebsräte erheblich einschränken, die seit Kriegsende in einzelnen Bundesländern durchgesetzt werden konnten. Ich empfehle Euch das Buch „Gegenmacht statt Ohnmacht“ im VSA-Verlag, wo die Geschichte der Betriebsverfassung im Einzelnen beschrieben wird. Ein Hans Carl Nipperdey verfasst danach ein Gutachten, in dem er diesen Streik für illegal erklärte. Nipperdey schuf damit das Fundament, auf dem die ganze folgende Rechtsprechung aufbaute. Ich möchte die Rechtsprechung in der Weimarer Republik nicht in den Himmel heben, aber hier unterschied sich das Recht, das Nipperdey schuf, fundamental von dem der Weimarer Republik. Diese Einschränkung des Streikrechts existierten so in der Rechtsprechung der Weimarer Republik nicht.

Diese fundamentale Wende vom Weimarer Recht zum deutschen Nachkriegsrecht war kein Zufall. Hans Carl Nipperdey war kein unbeschriebenes Blatt. Hans Carl Nipperdey hatte schon während des Faschismus das faschistische Arbeitsrecht kommentiert. Dieses Recht war nicht nur durch und durch rassistisch, sondern hatte auch das Ziel, jede Art von Klassenkampf zwischen Kapital und Arbeit zu unterbinden. Hans Carl Nipperdey wurde der 1. Präsident des Bundesarbeitsgerichts.

1963 befasst sich das Bundesarbeitsgericht erstmalig mit der Frage, wer zum Streik aufrufen darf. Es erklärte unter Berufung auf Hans Carl Nipperdey einen Streik, zu dem die Gewerkschaften nicht aufgerufen haben, für illegal. Hier ein Auszug aus der Begründung:

… es ist wichtig, beim Ausbruch eines Streiks zu Kontrollzwecken Stellen einzuschalten, die … die Gewähr dafür bieten, dass nur in wirklich begründeten Fällen gestreikt wird … Als solche Stellen kommen auf der Arbeitnehmerseite bei ihrer gesellschaftlichen Stellung nur die Gewerkschaften infrage. … Das Mittel des Streiks ist eine scharfe Waffe. Das verbietet es, das Streikrecht Personen oder Gruppen anzuvertrauen, bei denen nicht die Gewähr dafür besteht, dass sie nur in vertretbarem Umfang davon Gebrauch machen. Eine solche Gewähr ist bei den einzelnen Arbeitnehmern, den Mitgliedern der Belegschaft als solchen und nichtgewerkschaftlichen Gruppen nicht gegeben“.

Diese Rechtsprechung ist vom Geist des kalten Krieges geprägt. Damals war es auch die allgegenwärtige Furcht vor den Kommunisten, die in den Betrieben über Einfluss verfügten. Die Gewerkschaften sind in diesem Urteil nicht Gegenmacht, sondern werden als Ordnungsfaktor instrumentalisiert.

Wenn wir diese Rechtsprechung beenden wollen, dann geht es genau darum. Mit der Verpflichtung der Gewerkschaften auf eine Rolle als Dompteure der abhängig Beschäftigten muss endlich Schluss sein. Wir sind Gegenmacht.

Wenn es zu einem lang andauernden Rechtsstreit um diese Frage kommen sollte, dann brauchen die Kolleginnen und Kollege, die sich entschlossen haben, das durchzustehen, unsere lang andauernde Solidarität. Denn niemand weiß, ob sie am Ende Erfolg haben werden. Trotzdem begeben sie sich auf diese lange Reise. Sie kämpfen für ein besseres Streikrecht und das wäre ein besseres Streikrecht für alle.

Wir haben die Möglichkeit durch eine lange Kampagne zunächst einmal das Bewusstsein in der Öffentlichkeit dafür zu schaffen, dass es diese Einschränkungen des deutschen Streikrechts gibt und das sie nicht hinnehmbar sind.

Denn hier geht es meines Erachtens um das wichtigste Freiheitsrecht überhaupt. Über den Streik wurde die erste deutsche Republik 1918 erkämpft. Oder ein aktuelles Beispiel: Wir reden vom Klimastreik, aber niemand traut sich für eine Begrenzung auf 1,5 Grad und dafür zu streiken, dass die damit einhergehenden notwendigen Belastungen vom für die Klimaerhitzung verantwortlichen Kapital getragen werden. Begründung: Das ist jedenfalls dann kein tariflich regelbares Ziel, wenn man entsprechende Gesetze verlangt. Dann ist das ein politischer Streik und der sei in Deutschland nicht erlaubt.

Ich möchte das Gesagte zusammenfassen: Solidarität mit den gekündigten Kolleginnen und Kollegen von Gorillas für ein besseres Streikrecht für alle.


[1]Vgl. zur Plattform-Ökonomie grundsätzlich, Arpo 5-6‘21, S. 18ff.
[2]Vgl. Arpo 5-6‘21, S.16f.
[3]Zur Situation in Lateinamerika siehe Alix Arnold, Internationale Streiks gegen Lieferdienste: Riders organisieren sich über Unternehmens- und Ländergrenzen hinweg, ILA 450


aus Arbeiterpolitik Nr. 1/2 2022

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*