Breites Lobby-Bündnis will den »Mietendeckel« des Berliner Senats kippen:
Die Entscheidung nicht allein den Verfassungsrichtern überlassen!

Foto: Peter Homann / Gegendruck

In der Aprilausgabe der »Arbeiterpolitik« berichteten wir über die Verabschiedung des Berliner Mietendeckels und erste Reaktionen der Immobilienwirtschaft, die damals das Lobbynetzwerk »Neue Wege für Berlin« gründete. Seither ist dieses breite Bündnis aus Verbänden von Berliner Industrie und Handwerk, den drei Oppositionsparteien (CDU, AfD, FDP) bis hin zu den Wohnungsgenossenschaften aktiv. Es setzt alle Hebel in Bewegung, um das ungeliebte Gesetz zu kippen, da es die zu erwartenden Renditen der Immobilienkonzerne begrenzt. Ein Hebel der Immobilienbesitzer bestand bei Neuvermietungen in bisher nicht gekannten, völlig neuartigen Mietverträgen. Sie enthielten neben der nun gesetzlich gedeckelten und zu zahlenden Miete noch die sogenannte Schattenmiete. Sie beträgt teilweise das Doppelte der vereinbarten Miete und beinhaltet die Marktpreise, die aus Sicht der Wohnungseigentümer auf dem Markt ohne die Begrenzungen des Mietendeckels zu erzielen wären und ihnen vorenthalten werden. Deshalb haben sie Klage gegen den Mietendeckel erhoben, über den wohl in den nächsten Monaten vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt wird. Dabei es geht nicht nur um Geld, um sehr viel Geld. Die Immobilienwirtschaft wird aus grundsätzlichen Erwägungen alle Versuche, den Markt im Interesse der Mieter stärker zu regulieren, torpedieren. Das vorgeschobene Argument lautet, das Land Berlin überschreite seine Kompetenzen, das Mietrecht unterliege einzig und allein dem Bund. Denn von ihm hat die Immobilienlobby angesichts der politischen Kräfteverhältnisse im Bundestag momentan nichts zu befürchten. Es würde allerdings ein entsprechendes Gesetz, sollte es auf Bundesebene beschlossen werden, genauso vehement bekämpfen.

Die Parteien der Senatskoalition – das Kaninchen vor der Schlange

Wie das sprichwörtliche Kaninchen warten die Parteien der Senatskoalition auf den Spruch der Götter in den roten Roben aus Karlsruhe. Das verwundert nicht. SPD, Grüne und Linkspartei wollen keinerlei Zweifel an ihrer Gesetzestreue aufkommen lassen. Sie sorgten und sorgen dafür, dass die Immobilienkonzerne ihre Räumungsurteile, sprich Eigentümerrechte, gegenüber Mieter*innen und Projekten, wie der Kiezkneipe »Syndikat«, mit einem Großaufgebot der Berliner Polizei durchsetzen konnten (siehe weiter unten).

Zwar dient die Gesetzgebung in unserer Gesellschaftsordnung dem Schutz des bürgerlichen, kapitalistischen Eigentums. Es unterliegt allerdings auch dem gesellschaftlichen Kräfteverhältnis, vor allem im Arbeits-, Tarif- und Mietrecht. Diese enthalten Regeln für einen begrenzten sozialen Ausgleich, damit Lohnabhängige und Mieter*innen nicht allein dem Markt und seinen Macht- und Besitzverhältnissen ausgeliefert sind. Seit Jahrzehnten bestimmen die politischen und »wissenschaftlichen« Vertreter des Kapitals die öffentliche und veröffentlichte Meinung mit ihrer Forderung nach mehr Markt und weniger Staat.

Angesichts der steigenden Preise auf dem Wohnungsmarkt und der Stimmung in der Berliner Bevölkerung, die zu über 80 Prozent in Mietwohnungen lebt, verfing die Argumentation der Marktideologen nicht. Das wachsende »Bündnis gegen den Mietenwahnsinn« und deren Aktivitäten in den vergangenen beiden Jahren zwang die Senatskoalition auf dem Gebiet der Mietpolitik aktiv zu werden. »Es war also weniger die Linke als die SPD, die den Mietendeckel ermöglichte, wobei es der SPD wohl auch darum gegangen sein dürfte, die zentrale Frage der Enteignung und damit des Eigentums, der Verfügungsgewalt und demokratischen Kontrolle von Wohnungsbeständen in den Hintergrund zu drängen.«1

Von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes betroffen sind ca. 1,5 Millionen Mietverträge, d.h. mehr als die Hälfte der Berliner Bevölkerung. Der Mietendeckel soll sie in den nächsten fünf Jahren vor überhöhten Mietsteigerungen bewahren. Ein riesiges Potential, unter denen das Bündnis gegen Mietenwahnsinn für Aktionen zur Verteidigung des Mietendeckels und für weitergehende Forderungen werben könnte – damit die Betroffenen nicht als passive Zuschauer*innen auf die Auslegung der entsprechenden Gesetze/Paragraphen durch das Verfassungsgericht warten müssen. Ein Scheitern des Mietendeckels vor dem Bundesverfassungsgericht wäre ein herber Rückschlag für die Mieter*innen in Berlin und damit auch für das Bündnis gegen Mietenwahnsinn.

Foto: Oliver Feldhaus / Umbruch-Bildarchiv

Die Räumung der Kiezkneipe Syndikat

Die Räumung der Kiezkneipe Syndikat führte ebenfalls zu einer heftigen stadtpolitischen Kontroverse und fand auch in der überregionalen Berichterstattung ihren Niederschlag. Die Betreiber der Kiezkneipe Syndikat kämpfen seit zwei Jahren um deren Erhalt. 35 Jahre existierte das Syndikat und wurde im Laufe der Jahrzehnte zu einem Treffpunkt nicht nur der linken Szene, sondern auch der Einwohner des Schillerkiezes im Norden von Neukölln. Die Einwohner*innen Nord-Neuköllns sind seit Jahren einem immer heftiger werdenden Verdrängungswettbewerb ausgesetzt. Der Kampf um den Erhalt des Syndikats wurde zum Symbol für den Widerstand gegen den Ausverkauf der Stadt an große Immobilienkonzerne und internationale Investoren.

»Im vergangenen Herbst [2018] war durch Recherchen des linken Kneipenkollektivs Syndikat in der Weisestraße im Schillerkiez bekannt geworden, dass hinter dem Käufer von über 6.000 Wohnungen in Deutschland, dem Großteil davon Berlin, eine verwirrendes Briefkastenfirmengeflecht in Luxemburg steckt – ein auf Verschleierung ausgelegtes Spekulanten-Syndikat, wenn man so will. Es stellte sich heraus, dass die Londoner Immobilienfirma Pears Global 2014 neben der Weisestraße 56 zahlreiche ­weitere Immobilien in Berlin gekauft hatte – unter mindestens 74 wechselnden Firmen­namen.«2

Der ausgelaufene Gewerbemietvertrag für das Syndikat wurde 2018 nicht verlängert bzw. nicht erneuert. Alle Versuche des Kneipenkollektivs darüber zu verhandeln – und des Bezirksamtes zu vermitteln – schlugen fehl. Die Eigentümerin, die Londoner Pears Global, erwirkte einen Räumungstitel. Am 7. August 2020 sollte er vollstreckt werden. Bereits am Nachmittag des Vortages verwandelten sieben Hundertschaften der Einsatzpolizei den Schillerkiez und den Straßenabschnitt der Weisestraße um das Syndikat in eine Polizeifestung, zu der nur noch unmittelbare Anwohner Zugang hatten.

Foto: Peter Homann / Gegendruck
Aus einem Gespräch des »Tagesspiegel« mit Elsa Marlene H.,
Bewohnerin des Schillerkiezes seit 35 Jahren

»Das ‚Syndikat‘ ist für uns […] eben nicht nur eine Kneipe, wo man preiswert auch mal ein Bierchen trinken kann, sondern eine soziale Institution. Das ‚Syndikat‘ war ein bisschen so, wie Neukölln früher eben war – es hat sich ja schon verändert. Dass auch alle Menschen, die nicht so viel Geld hatten, hier leben konnten. Nicht schön, aber preiswert. Da gab es immer so eine gewisse Grundakzeptanz. Und genau mit diesen offenen Augen und Ohren wurden Menschen auch im ‚Syndikat‘ aufgenommen. […]

Wie haben Sie die Räumung am Freitag wahrgenommen?
Das waren schon ein bisschen bürgerkriegsähnliche Zustände. […] Insgesamt muss man schon sagen, dass das maßlos übertrieben war. Im Grunde war es doch so, dass am Freitag ein Gerichtsvollzieher ein Schloss ausgewechselt hat an der Kneipentür ‚Syndikat‘, unter dem Schutz von 700 Polizeibeamten. Da muss man sich ja schon fragen, wo da die Verhältnismäßigkeit ist.

Welche Auswirkungen hat es auf den Kiez, dass das Syndikat jetzt nicht mehr da ist?
Es klingt jetzt vielleicht pathetisch, aber es ist ein bisschen so, als wäre hier das Herz aus dem Schillerquartier herausgerissen worden. Und das halt nur, weil man aus Geld noch mehr Geld machen muss. Ich kann das eigentlich immer noch nicht fassen.«

Ein entlarvendes Interview gab Neuköllns Bürgermeister Martin Hikel (SPD), der während der Räumung anwesend war, anschließend im rbb-info-radio: »Man hat aber vor Ort gemerkt, dass die Leute durchaus wütend sind. […] Viele Nachbarinnen und Nachbarn, die mit der Szene überhaupt nichts zu tun haben, haben sich dort gerne aufgehalten und es als ihr Wohnzimmer betrachtet«, sagte der SPD-Politiker. Seine Schlussfolgerung: »Insofern muss man sagen, hat an der Stelle die Verdrängung einmal gewonnen und der Kiez verloren.« Die notwendige Doppelmoral der Regierenden bei der Verwaltung der bestehenden Ordnung: Der Macht und dem Einfluss der Immobilienlobby haben sie auf dem Wohnungsmarkt nichts Adäquates entgegenzusetzen. Wie gegenüber dem Syndikat sehen sie sich gezwungen, die Besitzansprüche der Immobilieneigentümer durchsetzen. Für die betroffenen Mieter*innen bleiben verbale und zunehemend unglaubwürdige Beteuerungen – und die Hoffnung auf das Vorkaufsrecht der Bezirke. Darauf verwies Bürgermeister Hikel mit der Bemerkung, der Bezirk habe an anderen Orten durch Vorkaufsrechte schon viele Menschen vor Verdrängung schützen können.

Milieuschutzgebiete und Vorkaufsrecht

In den als Milieuschutzgebieten ausgewiesenen Flächen Berlins besitzen beim Verkauf von Immobilien die Bezirke ein Vorkaufsrecht. Darauf setzen viele Hausgemeinschaften, deren Immobilien zum Verkauf stehen, wie im Sommer dieses Jahres die Wiener Straße 22 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Gegen ihre drohende Verdrängung protestierten die Mieter*innen mit einer Kundgebung vor dem Haus und mit einem Demozug von 400 Menschen (Motto: »Kreuzberg ist kein Kaufhaus«) zu weiteren Brennpunkten der Verdrängung im Bezirk. In zahlreichen Redebeiträgen wurde immer wieder das Grundrecht auf Wohnen betont, das nicht dem freien Immobilienmarkt geopfert werden dürfe. Aber als konkrete Forderung, als Strohhalm für die Betroffenen blieb vorläufig nur die Aufforderung an den Bezirk, sein Vorkaufsrecht wahrzunehmen.

Sicherlich hat die Ausübung des Vorkaufsrechtes in den vergangenen Jahren zahlreiche Mieter*innen vor dem Schlimmsten bewahrt. Aber als Instrument für die Zukunft, um Einfluss auf den Immobilienmarkt zu nehmen, eignet es sich nicht. Denn die Bezirke müssen zu den aktuell üblichen Preisen kaufen; eine regulierende oder dämpfende Wirkung auf dem Immobilien- und Wohnungsmarkt haben sie damit nicht. Zweitens sind die Mittel der Bezirke, des Senats sowie den Baugenossenschaften begrenzt. Es kann nicht die Aufgabe von kaputtgesparten Kommunen und Städten sein, als zusätzlicher Käufer aufzutreten und damit die Preise auf dem Immobilienmarkt weiter in die Höhe zu treiben.

Wohnungsneubau in Berlin:
Der Senat setzt weiterhin auf private Investoren und Baugenossenschaften

Der Neubau blieb bis heute weit hinter der Bevölkerungszunahme in der Hauptstadt und den selbstgesteckten Zielen der Senatskoalition zurück. Wir berichteten in der vorigen Ausgabe darüber. Seit Jahren fordert die Berliner Mietergemeinschaft (30.000 Mitglieder) eine Abkehr vom Wohnungsneubau durch private und genossenschaftliche Träger, weil hier nur der kleinere Teil mit öffentlichen Zuschüssen gefördert wird und für einen begrenzten Zeitraum den Bedingungen des sozialen Wohnungsbaus unterliegt. Als erfolgreiches Modell dient der Wohnungsbau in Wien in den 1920er Jahren. »Damals wurde der Wohnungsbau unter austromarxistischer Ägide komplett finanziert (nicht gefördert), die Wohnungen gehörten – und gehören bis heute – unmittelbar der Stadt. Das Entscheidende ist dabei, dass sich die Mieten bis heute an sozialen und nicht an betriebswirtschaftlichen Vorgaben orientieren, wie es die Genossenschaften als privatrechtliche Gesellschaften natürlich tun müssen. Lediglich die landeseigenen Gesellschaften könnten aus der neoliberalen Logik befreit werden, wozu der Berliner Senat aber weder in der Lage noch willens zu sein scheint.«3

Die Initiative für das Volksbegehren »Deutsche Wohnen & Co enteignen!«

Im Frühjahr 2019 hatte innerhalb kurzer Zeit die Initiative 70.000 (davon 58.000 anerkannte) Unterschriften gesammelt; 20.000 sind nötig, um ein Volksbegehren einzuleiten. Über 400 Tage musste die Initiative auf die notwendige Prüfung der Zulässigkeit durch den Senat, sprich den Innensenator Geisel (SPD), warten. Ganz offensichtlich arbeitet die SPD daran, das Anliegen zu verschleppen oder abzubügeln. »Für die rot-rot-grüne Koalition birgt das Thema Konfliktstoff: Die Landes-SPD hatte auf ihrem Parteitag im Oktober einem Antrag zugestimmt, in dem die Vergesellschaftung als ‚gegenwärtig nicht zielführend‘ bezeichnet wird. Linke und Grüne sehen das hingegen anders. Die Berliner CDU und FDP [und die AfD, Red. Arpo] lehnen das Vergesellschaften von Wohneigentum generell ab.«4

Durch die Initiative wurde erstmals seit Jahrzehnten wieder das Eigentum an Kapital in Frage gestellt. Die Erfahrungen mit Forderungen nach Vergesellschaftung und Sozialisierung reichen weit zurück, genauer auf die Zeiten nach den beiden verheerenden Weltkriegen. Für die Mehrheit der Bevölkerung war in den unmittelbaren Nachkriegszeiten die Macht der Banken und Großkonzerne mitverantwortlich für die imperialen Bestrebungen des deutschen Kaiserreichs und des Nationalsozialismus. Sie forderten deshalb deren Enteignung/Vergesellschaftung. Dies konnte aber weder nach 1918 noch nach 1945 in der BRD durchgesetzt werden. Heute, drei Jahrzehnte nach dem Zerfall des sozialistischen Lagers, ist die Geschichte der Forderungen in breiten Bevölkerungskreisen vergessen oder unbekannt.

Der Aufkauf der Städte durch Immobilienkonzerne und internationale Investoren und seine Folgen (Verdrängung und die Zerstörung des sozialen Gefüges) haben den Ruf nach Enteignungen und Vergesellschaftungen, zumindest auf dem Immobilienmarkt, erneut aufleben lassen. Nach Jahrzehnten der Verschleuderung, sprich Privatisierung, öffentlicher Güter und Wohnungsbestände versuchten die Initiatoren des Volksbegehrens den Spieß umzudrehen. »Erste Umfragen [Frühjahr 2019] kamen zu dem Ergebnis, dass die Forderung von einer Mehrheit der Berliner Bevölkerung unterstützt wurde.«5

Die Hinhaltetaktik des Senats hat die anfängliche Euphorie inzwischen gedämpft. Die Initiative hat sich nach 400 Tagen des Verschleppens mit dem Senat auf eine Formulierung für das Volksbegehren geeinigt. »Ursprünglich hieß es in dem Beschlusstext, der Senat werde zur Erarbeitung eines Gesetzes zur Überführung von Immobilien in Gemeineigentum aufgefordert. In der überarbeiteten Fassung ist nun die Rede davon, er werde aufgefordert, alle Maßnahmen einzuleiten, die zur Überführung von Immobilien in Gemeineigentum erforderlich seien.«6 Das Heft des Handelns verbleibt bei den Koalitionsparteien eines zukünftigen Berliner Senats. Es gibt keine Fristen und kaum bindende Vorgaben, sondern meist nur Vorschläge im »Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen (Vergesellschaftungsgesetz)«. Weder SPD und Grüne noch maßgebliche Führungskräfte in der Linkspartei wollen sich für zukünftige Koalitionsverhandlungen durch einen Volksentscheid binden lassen.

Wir glauben nicht, dass die Regierenden allein per Volksbefragung und Volksentscheid zur Enteignung großer Immobilienkonzerne gezwungen werden können. Dazu bedarf es mehr, des massiven Drucks einer breiten außerparlamentarischen Bewegung. Allerdings, ein Scheitern der Initiative »Deutsche Wohnen & co enteignen!« wegen unzureichender Beteiligung wäre Wasser auf die Mühlen der Privatisierungsbefürworter, die es auch in den Koalitionsparteien reichlich gibt (siehe Ausschreibung der S-Bahn). Es würde auf die Mieter*innenbewegung ebenso negativ wirken wie ein Scheitern des Mietendeckels.

Die Immobilienlobby und ihre Vertreter im Abgeordnetenhaus machen mobil

Im Herbst 2021 werden die nächsten Wahlen zum Abgeordentenhaus in Berlin stattfinden. Die Monate bis dahin werden im Zeichen der Wohnraum- und Mietenpolitik stehen. Die Angriffe der Opposition von AfD, FDP und CDU sowie zahlreicher Medien auf die Koalitionsparteien nehmen zu. So schrieb Alexander Fröhlich im Tagesspiegel: »Nach Räumung der Kiezkneipe ‚Syndikat‘. Wie Grüne und Linke indirekt Gewalt legitimieren.« Tatsachen werden verschwiegen und verdreht, die Koalitionsparteien an den Pranger gestellt. Das Ziel: Alle bisher beschlossenen Verordnungen und Gesetze im Interesse der Mieter*innen, so unzureichend sie in unseren Augen auch sein mögen, sollen gekippt werden. Deshalb fordert beispielsweise die CDU, den Mietendeckel bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes auszusetzen.

Wir sollten die öffentliche Meinung nicht allein dem Lobbynetzwerk »Neue Wege für Berlin« überlassen. Die Mieter*innen haben keine Lobby, sie sind darauf angewiesen ihre Interessen möglichst massenhaft auf der Straße kundzutun, um wahrgenommen zu werden. Dies wäre auch im Hinblick auf die Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht wichtig. Das Aktionsbündnis »Gemeinsam gegen Verdrängung und #Mietenwahnsinn« könnte anknüpfen an die Erfahrungen mit den Großdemonstrationen der Jahre 2018 und 2019. Damals war es gelungen durch Mobilisierung eines breiten und politisch vielfältigen Spektrums, Zehntausende auf die Straße zu bringen.

A.B., 25.08.2020


  1. »Den Nerv getroffen« aus: Arbeiterpolitik 1/2 2020
  2. »Bedrohte Kneipe in Neukölln« aus: Taz vom 28.02.2019
  3. »Den Nerv getroffen« aus: Arbeiterpolitik 1/2 2020
  4. »Volksentscheid über Enteignung nimmt weitere Hürde«
    rbb-info-radio vom 22.07.2020
  5. »Als Bettvorleger gelandet« von Rainer Balzeroviac in der taz
  6. »Volksentscheid über Enteignung nimmt weitere Hürde«
    rbb-info-radio vom 22.07.2020

aus Arbeiterpolitik Nr. 3/4 2020

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