Immobilienkonzerne feiern, Mieter:innen müssen die Zeche zahlen:
Bundesverfassungsgericht kippt Berliner Mietendeckel

Foto: heba

Für den Tag der Urteilsverkündung am Donnerstag, den 15. April 2021, war vorsorglich eine Demonstration mit mehreren hundert Teilnehmenden angemeldet. Am Abend, nur acht Stunden nach der öffentlichen Verkündigung des Urteils gegen den Mietendeckel, fanden sich mehr als 10.000 empörte Berliner:innen am Hermannplatz ein. Sie zogen zum zwei Kilometer entfernten Kottbusser Tor. Als die Spitze des Demonstrationszuges dort ankam, verließen die letzten Teilnehmer:innen gerade den Hermannplatz. Die Empörung richtete sich vor allem gegen die Berliner Oppositionsparteien, CDU, FDP und AfD. Die Bundestagsfraktionen von Union und FDP hatten die Klage gegen den Mietendeckel eingereicht. Dem Netzwerk „Neue Wege für Berlin“ – ein Zusammenschluss von Lobbyisten aus der Berliner Industrie und dem Handwerk,von Vertreter:innen der drei Oppositionsparteien (CDU, FDP, AfD) und sogar der Wohnungsbaugenossenschaften – ist es gelungen, den Mietendeckel zu Fall zu bringen. Als Vollstrecker diente das Bundesverfassungsgericht. Wir berichteten über den Berliner Mietendeckel in der „Arbeiterpolitik“ vom April[1] und vom Oktober 2020[2].

Das Urteil der Verfassungsrichter:innen

Das Gericht hat sich auf die Seite des heiligen Marktes gestellt und gegen uns“, so in einem Beitrag während der Auftaktkundgebung am Hermannplatz. Sozialpolitische Erwägungen oder gar die Auswirkungen für die Mieter:innen in der Hauptstadt spielten für die Urteilsfindung des Bundesverfassungsgerichts keine Rolle. Es begründete seine Entscheidung formal mit der Feststellung bzw. Behauptung, dass durch die „Mietpreisbremse“ des Bundes die Länder keine eigene gesetzgebende Vollmacht auf diesem Gebiet besitzen würden; der Berliner Mietendeckel sei somit mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Foto: heba

Dabei hatte sich in den vergangenen Jahren herausgestellt, dass die „Mietpreisbremse“ des Bundes den Anstieg der Mieten und die damit verbundene Verdrängung weder stoppen noch abbremsen konnte. Unter dem Druck des wachsenden Widerstandes von Mieter:innen und dem Zulauf für die Initiative „#Gegen Mietenwahnsinn und Verdrängung“ hatten die Koalitionsparteien das Gesetz zur Deckelung der Mieten in Berlin beschlossen. Die SPD wollte damit zugleich der Initiative zum Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ entgegentreten, welches von ihr abgelehnt, von ihren Koalitionspartnern, der Linkspartei und den Grünen, allerdings unterstützt wird.

Die sozialpolitische Dimension des Urteils wird deutlich durch die Anzahl der Betroffenen Mieter:innen.

  • Ca. anderthalb Millionen Mietverträge wurden durch das Gesetz gedeckelt, d. h. die überwiegende Mehrheit der Berliner Bevölkerung profitierte davon.
  • In der Verwaltung von Bausenator Sebastian Scheel (Linke) schätzt man, dass 340.000 Berlinerinnen und Berliner ihre Miete wegen des Deckels haben kürzen können. Man gehe davon aus, dass jeder Zehnte in eine finanzielle Notlage geraten könnte, wenn er oder sie auf einen Schlag den Absenkungsbetrag zurückzahlen müsste. Das wären 34.000 Haushalte.[3]

Die Entscheidung des Verfassungsgerichtes hat deutlich gemacht, wer der eigentliche Herr im Hause / in der Stadt ist: die Immobilienwirtschaft. Schon wenige Minuten nach Verkündung des Urteils stiegen die Aktienkurse der börsennotierten Immobilienkonzerne. Die ließen die Sektkorken knallen und machten deutlich, dass sie ihre durch den Mietendeckel entgangenen Einnahmen und Gewinne rückwirkend einfordern werden. Beispielsweise die ‚Deutsche Wohnen‘; sie bietet ihren Mieter:innen verschiedene Möglichkeiten zur Begleichung ihrer Rückforderungen an – von Einmal- über Ratenzahlungen bis hin zu Stundungen. „Bei sozialen Härtefällen wird das Unternehmen gemeinsam mit den Mietern individuelle Lösungen finden.“ Zugleich betont der Immobilienkonzern: „Mit diesem Vorgehen handelt die Deutsche Wohnen in völliger Übereinstimmung mit dem Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU), der mehr als 729.000 Wohnungen und damit 44 Prozent des Bestands in Berlin repräsentiert.

Verdrängung in Berlin setzt sich ungebremst fort

Am 26. April 2021 vermeldete der ‚Tagesspiegel‘: „Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist in Berlin im vergangenen Jahr auf ein Rekordhoch gestiegen. Rund 18.800 Wohnungen waren betroffen, teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen auf Tagesspiegel-Anfrage mit. Im Vorjahr waren es gerade einmal 12.689 Fälle, 2018 gut 12.800 gewesen.“ und am 10. Mai schrieb er: „Aber am 26. September wird vermutlich ein […] Thema wahlentscheidend sein. Und das gilt – wie kindisch auch immer sich gerade die Berliner Grünen […] oder die Christdemokraten […] aufführen. Dieses Thema heißt: Wohnungsbau, Mieten, Enteignungs-Initiative. Man muss sich nur umhören. Der Zorn, der sich am selbstherrlichen Gebaren und der Mietenpolitik großer Wohnungsunternehmen entzündete, strahlt längst in Bevölkerungsschichten aus, die mit sozialistisch grundierten Begriffen wie Enteignung nie etwas zu tun haben wollten.

Ein Urteil mit sozialpolitischem Zündstoff

Für die Initiatoren sollte der Mietendeckel ein Instrument sein, um der weiteren sozialen Spaltung in der Gesellschaft entgegenzuwirken, so ihr politisches Selbstverständnis. Das Instrument wurde ihnen aus der Hand geschlagen – mit Folgen für die sozialen Konflikte und politischen Kontroversen in Berlin. Die Mobilisierung von über 10.000 Menschen innerhalb weniger Stunden – trotz Pandemie und Einschränkungen – zeigt, wie weit verbreitet die Empörung unter den Mieter:innen der Stadt ist. Daran kann auch die Propaganda der Berliner Oppositionsparteien und ihr nahestehender Medien nichts ändern. Die Industrie- und Handelskammer Berlin stellte die Tatsachen auf den Kopf und ließ durch ihren Geschäftsführer Jan Eder erklären: „Jetzt muss der Senat mit Steuergeldern Mieter retten, die aufgrund der rechtswidrigen Mietendeckel-Politik desselben Senats überhaupt erst in diese Notlage geraten sind.“ Einen Tag nach dem Urteil, am 16. April, schrieb die B.Z. online: „Die Befürworter des Mietendeckels sind stinkesauer, gute Verlierer sind sie nicht“, und beklagte jede Menge boshafter Kommentare auf Twitter „nicht gegen den rot-rot-grünen Senat, sondern gegen die 284 Abgeordneten von CDU/CSU und FDP, die die Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht einreichten.

Die Unterstellungen von den grundgesetzwidrigen, staatsdirigistischen und planwirtschaftlichen Experimenten der Senatskoalition, zu deren Opfer die Berliner Mieter:innen geworden seien, verfängt nicht. Dies belegen jüngste Umfrageergebnisse, z. B aus Berlin: „75 Prozent der Teilnehmer an einer Infratest-Dimap-Umfrage im Auftrag der rbb-Abendschau und der ‚Berliner Morgenpost‘ hatten sich Ende April für einen Bundes-Mietendeckel ausgesprochen.[4]

Eine bundesweite Umfrage ergab fast genauso hohe Zustimmungswerte: „Konkret lautete die Frage: ‚Wünschen Sie sich, dass, nachdem das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel gekippt hat, eine Bundesregelung beschlossen wird, die regionale Mietendeckel zulässt?‘ Fast die Hälfte aller Befragten beantwortete diese Frage sogar mit ‚Ja, auf jeden Fall‘, knapp zwölf Prozent sagten ‚eher ja‘. Nur gut 30 Prozent dagegen lehnten eine regionale Ausgestaltung des bundesweiten Mietrechts ab.[5]

10-Millionen-Hilfsfonds des Senats

Am 20. April beschloss der Senat einen Hilfsfonds in Höhe von rund 10 Millionen Euro, um in Not geratene Mieter:innen zu unterstützen, die die Rückzahlungsforderungen der Miethaie nicht aufbringen können. „Die Hilfen sollen als zinslose Darlehen ausgereicht werden und sind im Regelfall zurückzuzahlen. Sollten Mieter unverschuldet nicht in der Lage sein, das Geld zurückzuzahlen, kann das Darlehen in einen Zuschuss umgewandelt und auf dessen Rückzahlung teilweise verzichtet werden.[6] Damit wollen die Parteien der Senatskoalition sozialen Druck aus dem Kessel nehmen. Der Steuerzahler wird zur Kasse gebeten, um die Renditeansprüche der Vermieter zu begleichen. Eine schon lang anhaltende Entwicklung, in der die Ausgaben von Kommunen, Städten und Gemeinden für Mieten und Mietzuschüsse wuchsen, weil der Anteil anspruchsberechtigter, armer Bevölkerungsschichten stetig zugenommen hatte. Eine indirekte staatliche Finanzierung der Immobilienkonzerne über die Wohngeldzuschüsse.

Hoffnung: Mietendeckel auf Bundesebene?

Foto: Oliver Feldhaus

Die Parteien der Berliner Koalition – SPD, Grüne, die Linke – erklärten unmittelbar nach ihrer Schlappe vor dem Bundesverfassungsgericht, sie würden sich nun für eine verfassungskonforme Regelung auf Bundesebene einsetzen. Angesichts der momentanen Kräfteverhältnisse im Bundestag gibt es keine Mehrheit für ein solches Vorhaben. Ob sich dies nach den Wahlen ändern wird, steht in den Sternen. Und auch ob die Bundesparteien den Ankündigungen ihrer Berliner Parteigenoss:innen folgen werden, scheint eher unwahrscheinlich.

Die Bundesgrünen, als potenzieller Koalitionspartner nach allen Seiten offen, werden ihre Ambitionen wohl kaum wegen der Wahlkampfinteressen ihres eher auf dem linken Parteiflügel angesiedelten Berliner Landesverbandes infrage stellen. „Der Vorsitzende der Grünen, Robert Habeck, hat am Montag ablehnend auf einen Vorschlag der Berliner Grünen reagiert, einen Mietendeckel für Kommunen und Stadtstaaten bundesweit zu ermöglichen. Es gebe mehrere Änderungsanträge zum Mietendeckel, darunter auch jenen aus Berlin. ‚Unsere Formulierung und damit auch meine Meinung ist eine andere‘, sagte Habeck in einer Pressekonferenz am Montag. […] Man solle sich nicht festlegen auf das Instrument eines Mietendeckels. Bundesgesetzlich wolle er Länder und Kommunen in die Lage versetzen, damit diese ‚differenzierte Maßnahmen zur Begrenzung des Mietanstiegs‘ vornehmen könnten. Ob darunter dann auch ein Mietendeckel falle, ließ er offen.[7]

Auch die SPD, aus deren Reihen der Vorschlag des Mietendeckels ursprünglich stammte, ist sich in dieser Frage keineswegs einig. Die jüngst als Spitzenkandidatin von der Berliner SPD nominierte Giffey will die Partei weiter nach rechts führen. Sie setzt im Wahlkampf auf das Thema Innere Sicherheit, mit der sie im Lager der Oppositionsparteien Stimmen gewinnen will und sich als möglicher Koalitionspartner bei CDU und FDP anbiedert. „In der Wohnungspolitik setzt Giffey auf Neubau statt Regulierung oder gar Enteignung. Es müsse Schluss sein mit dem ‚Gegeneinander‘ und dem ‚Ideologischen‘ und sei Zeit für ‚ein neues Miteinander‘, forderte Giffey. Sie wolle – genau wie die Berliner CDU – einen Runden Tisch einberufen, ‚an dem alle gemeinsam beraten und beschließen, wie wir 20.000 neue Wohnungen im Jahr bauen können‘, sagte Giffey.[8]

Auch unter den Demonstrant:innen fand die Forderung nach einem Mietendeckel auf Bundesebene Zuspruch. Die Voraussetzung wäre die Zunahme des außerparlamentarischen Drucks auf die Regierenden, nicht nur in Berlin, sondern auch in vielen anderen Städten. Der Verabschiedung des Berliner Mietendeckels vorausgegangen waren die Unruhe unter den Mieter:innen der Hauptstadt und die Formierung eines breiten Bündnisses, welches in den Jahren 2018 und 2019 Zehntausende zu mobilisieren vermochte.[9] In der „Arbeiterpolitik“ vom September 2020 schrieben wir: „Wir sollten die öffentliche Meinung nicht allein dem Lobbynetzwerk ‚Neue Wege für Berlin‘ überlassen. Die Mieter:innen haben keine Lobby, sie sind darauf angewiesen ihre Interessen möglichst massenhaft auf der Straße kundzutun, um wahrgenommen zu werden. Dies wäre auch im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wichtig.“ Wegen der Pandemie mit ihren Einschränkungen war dies nicht möglich. Die Richter:innen in Karlsruhe konnten ihr Urteil im Sinne der Immobilienwirtschaft ohne entsprechenden Druck der Straße fällen.

Foto: Peter Homann / Gegendruck

„Wenn nicht mit Mietendeckel, dann mit Enteignung“

lautete die Losung auf einem der vielen selbstgemalten Transparente. Die Erwartungen und Bestrebungen richten sich nun auf einen erfolgreichen Abschluss des Volksbegehrens der Initiative ‚Deutsche Wohnen & Co enteignen!‘. Die Chancen dafür sind nicht schlecht. „Wir sind weit über dem Soll und damit auf einem sehr guten Weg! Wenn wir 1.700 Aktiven und die vielen weiteren Unterstützer:innen in der Stadt jetzt so weiter machen, dann werden wir bis zum 25. Juni die Mindestzahl von 175.000 gültigen Unterschriften deutlich überschreiten“, sagt Moheb Shafaqyar, Sprecher der Initiative.

‚Deutsche Wohnen & Co enteignen!‘ ist entstanden aus einem breiten Bündnis der verschiedensten Mieter:innen-Initiativen und mittlerweile berlinweit verankert. Zu seinen Unterstützern gehören auch Gewerkschaften und auf politisch-parlamentarischer Ebene die Linkspartei, die Grünen und auch einzelne SPD-Mitglieder, deren Parteitag sich gegen das Volksbegehren ausgesprochen hatte. Damit hat die Bevölkerung der BRD, sieht mensch von der unmittelbaren Nachkriegszeit ab, das erste Mal die Möglichkeit, über die Frage der Enteignung von Kapital, konkret der Immobilienkonzerne, abzustimmen. Es wird also am 26. September 2021 nicht nur über die Zusammensetzung von Bundestag und Berliner Abgeordnetenhaus, sondern über eine der wichtigsten sozialpolitischen Forderungen entschieden.

Gemeinsame Erklärung vom 19. April 2021

Den Mietenwahnsinn beenden – Berlin entscheidet 2021!

Nach über einem Jahr Verschleppung hat am 26. Februar 2021 die zweite Stufe des Volksbegehrens der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ begonnen. Ziel ist die Vergesellschaftung der Berliner Bestände großer privatwirtschaftlicher Immobilienunternehmen. Alle Bestände mit mehr als 3.000 Wohnungen sollen gegen Entschädigung in öffentliches Eigentum überführt werden.
Artikel 15 unseres Grundgesetzes ermöglicht diesen Schritt. Nach Jahrzehnten der Privatisierung von öffentlichem Eigentum und öffentlicher Daseinsvorsorge halten wir als Gewerkschaften, Mietervereine und Organisationen der Zivilgesellschaft ein Umsteuern für notwendig. […] Wir rufen deshalb alle unsere Mitglieder auf, das Volksbegehren mit ihrer Unterschrift zu
unterstützen – und selbst Unterschriften zu sammeln. Sprechen Sie ihre Nachbarn, Kolleginnen und Freunde an. Ob am Stammtisch oder im Betrieb – Vergesellschaftung kann nur gelingen, wenn die Stadtgesellschaft sich gemeinsam dafür einsetzt. […] Berliner Mieterverein, Berliner MieterGemeinschaft, DGB Jugend Berlin-Brandenburg, DIDF, Gemeingut in BürgerInnenhand, GEW Berlin, IG Metall Berlin, Junge BAU Berlin, Naturfreunde Berlin, Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz, ver.di Berlin

Dem Widerstand gegen den Volksentscheid den außerparlamentarischen Druck entgegensetzen

Zu erwarten ist, dass im Vorfeld des Volksbegehrens die mediale Kampagne von Vertretern der Immobilienwirtschaft, der Arbeitgeberverbände und der Berliner Oppositionsparteien zunehmen wird, mit Unterstützung des Regierenden Bürgermeisters. Und auch nach einer möglichen Zustimmung der Wähler:innen zum Volksbegehren ist keineswegs gesichert, dass ein zukünftiger Berliner Senat dem Anliegen nachgeben wird.[10] Die Bedeutung des Volksbegehrens reicht weit über Berlin hinaus. Es wird den entsprechenden Druck durch die Verbände der deutschen Arbeitgeber und Industrie, durch die Bundesregierung und die Parteivorstände der im Bundestag vertretenen Parteien (SPD, Union, Grüne,AfD) auslösen.

Die herrschende Klasse wird alle Hebel in Bewegung setzen, damit ihre Eigentumsverhältnisse nicht infrage gestellt werden und sei es nur auf dem Immobilienmarkt. „Böses Beispiel soll nicht Schule machen.“ Deswegen stemmt sie sich auch gegen alle Versuche, das Gesundheitswesen dem profitorientierten Markt zu entziehen und wieder in die öffentliche Daseinsvorsorge zurückzuführen. Ein Erfolg des Volksbegehrens würde nicht nur der Bewegung ‚Gegen Mietenwahnsinn und Verdrängung‘ Auftrieb geben, sondern auch dem Kampf der Pflegekräfte im Gesundheitswesen und allen, die sich gewerkschaftlich engagieren und zur Wehr setzen. Das breite Bündnis um ‚Deutsche Wohnen & Co enteignen!‘ bis weit in die Gewerkschaften hinein hat den Senat und die Parteien unter Rechtfertigungsdruck gesetzt, der sich bei einem Erfolg noch verstärken würde. Ein Scheitern dagegen wäre ein Triumph für die Befürworter und Bewahrer der heutigen Zustände in unserer kapitalistischen Gesellschaftsordnung.

Wir sollten alles daran setzen, damit die Mehrheit der Berliner Wahlberechtigten am 26. September für die Enteignung großer Immobilienkonzerne stimmt – wohl wissend, dass die Regierenden (der Berliner Senat) den Auftrag durch die Volksabstimmung ignorieren wird, wenn kein entsprechender außerparlamentarischer Druck vorhanden ist.

Foto: heba

[1] Arbeiterpolitik Nr. 1/2 2020: Den Nerv getroffen
[2] Arbeiterpolitik 3/4 2020: Breites Lobby-Bündnis will den »Mietendeckel« des Berliner Senats kippen: Die Entscheidung nicht allein den Verfassungsrichtern überlassen!
[3] Berliner Zeitung, 18.04.21
[4] „Tagesspiegel“ vom 03.05.21
[5] „Welt“ vom 20.04.21
[6] „Berl. Zeitung“ vom 20.4.2021
[7] „Tagesspiegel“ vom 03.05.21
[8] „Tagesspiegel“ vom 22.04.21
[9] Siehe Arbeiterpolitik 3/4 2020: Breites Lobby-Bündnis will den »Mietendeckel« des Berliner Senats kippen: Die Entscheidung nicht allein den Verfassungsrichtern überlassen!
[10] Über die Enteignung kapitalistischer Unternehmen, auch wenn sie nach dem Grundgesetz möglich ist, wird nicht allein durch Volksbefragungen entschieden. Dies zeigen die Erfahrungen mit den Volksabstimmungen über die Vergesellschaftung der Schlüsselindustrien in der Nachkriegszeit (z. B in Hessen), als auch die Sozialisierungsforderungen während der Novemberrevolution. Den eindeutigen Willen der Bevölkerungsmehrheit ignorierten Parlamente und Regierende. Die geforderten Vergesellschaftungen fanden nie statt.


aus Arbeiterpolitik Nr. 4 / 2021

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