
Mit der Rentenreform verfolgt die CDU/CSU/SPD-Koalition mehrere Ziele, die sich offensichtlich widersprechen: Sie will Privatversicherungen den Zugriff auf Rentenbeiträge ermöglichen, andererseits aber den Beitragzahlenden die Illusion vermitteln, dass sie bei gleichbleibenden Zahlungen am Ende mehr herausbekommen. Interessen des Finanzkapitals sollen bedient werden, gleichzeitig aber auch die Wiederwahl der Regierungsparteien gesichert bleiben. Das Rentensystem ist, wie alle Sozialsysteme in der kapitalistischen Gesellschaft, kompliziert, um die unterschiedlichen Interessen und Soziallagen so auszugleichen, dass die Lohnabhängigen insgesamt meinen, damit leben zu können. Gleichzeitig muss man eben fast ein Experte sein, um diese Widersprüche zu entschlüsseln.
Angriff auf die umlagefinanzierte Rente
Die über Jahrzehnte stabil gehaltene und hochgelobte umlagefinanzierte Rente wurde in der BRD bekanntlich 1957 von der Adenauer-Regierung eingeführt. Das Prinzip ist einfach: Die lohnabhängig erwerbstätige Bevölkerung zahlt aufgrund festgelegter Beitragshöhen in die Deutsche Rentenversicherung ein. Aus diesem Kassenbestand wird die altersmäßig ausgeschiedene Generation bezahlt, während gleichzeitig die Aktiven dadurch Anspruch auf Rentenzahlung ihrer Nachfolgenden erwerben. Sollte die Umlage insgesamt nicht reichen (etwa, weil versicherungsfremde Leistungen wie seinerzeit Soziallasten der „Wiedervereinigung“ oder gegenwärtig die „Mütterrente“ aus der gesetzlichen Rentenversicherung finanziert werden), wird ein Bundeszuschuss aus Steuermitteln herangezogen.
Seit vielen Jahren hören wir aber Klagen, dass dieses System nicht mehr funktioniere. Akribisch wird uns vorgerechnet, dass immer weniger Beitragszahlende nun immer mehr Rentner „alimentieren“, um daraus den Schluss zu ziehen, dass weitreichende, grundlegende Änderungen notwendig sind. In der Debatte zur „demografischen Entwicklung“ wird – von vielen Teilnehmenden sicher auch bewusst – der Zusammenhang von Produktivität[1], guten Löhnen und ausreichenden Renten geflissentlich ignoriert, wie er in der Umlagefinanzierung der Rente seit 1957 umgesetzt wurde (nicht abschließend gelöst: Das ist eine Verteilungsfrage, ein andauernder Klassenkampf).
Die gegenwärtige Rentendebatte hat viele Facetten, wir wollen uns in diesem Artikel auf eine davon fokussieren: die „Aktienrente“, mit der uns schon die „Ampel“-Koalition mit ihrem dann an der Wahlurne gescheiterten Finanzminister Lindner (FDP) beglücken wollte und von der uns die aktuelle CDU/CSU/SPD-Koalition nun eine weitere Variante beschert. Es geht darum, in die gesetzliche Rente eine tiefe Schneise zu schlagen, indem man am Rentenniveau ansetzt. Derzeit liegt es bei 48 %, was bis 2031 festgelegt sein soll (bekanntlich handelt es sich dabei um ein fiktives Rechenmodell einer Standardrente nach 45 Beitragsjahren auf Basis des Durchschnittslohns). Bis 2031 soll auch der Rentenbeitrag bei derzeit 18,6 % garantiert bleiben.
Was kommt nach 2031? Die Koalition verspricht jetzt: Weder senken wir das Rentenniveau, noch erhöhen wir den Rentenbeitrag. Wie soll das gehen? Die Antwort sind Rechentricks und der Zugriff auf zusätzliche Zahlungen außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Wenn man die „drei Säulen“ gesetzliche Rente, betriebliche Rente und neu eingeführte kapitalgedeckte Privatrente zusammenrechnet, phantasieren manche Medienbeiträge ein Rentenniveau von 53 % herbei (das es zu Zeiten etwa der Kohl-Regierung gegeben hat). Aber erstens erfordert dies zusätzliche Beitragszahlungen (also Erhöhung durch die Hintertür) und zweitens den Aufbau eines Kapitalstocks, der nach Einschätzung von Studien erst nach etwa zehn Jahren Zuwächse bei den Rentenauszahlungen bringt.
Zur Planung der Kapitalrente
Der erste Ansatz, solch ein Kuckucksei in das bewährte umlagefinanzierte Rentensystem zu legen, war die Riesterrente. Sie scheiterte bekanntlich an dem Missverhältnis von bürokratischem Aufwand, hohen Profiten für die Versicherungskonzerne und minimalem Ertrag für die „begünstigten“ Rentner:innen. Weiter Äußerungen dazu wollen wir uns hier ersparen.
Nun folgt der nächste Schlag zur Demontage der umlagefinanzierten Rente zugunsten der Geschäfte des Finanzkapitals. So heißt es in Empfehlung 27 der Rentenkommission: „Die Kommission empfiehlt eine Stärkung kapitalgedeckter Elemente in der Alterssicherung. Sie sieht darin einen wichtigen Schritt, um das Gesamtversorgungsniveau für Rentnerinnen und Rentner in Deutschland nicht nur zu stabilisieren, sondern mittelfristig deutlich zu erhöhen.“ Und weiter in Empfehlung 28: „Die Kommission empfiehlt die Einführung einer obligatorisch kapitalgedeckten Renten-Komponente im Rahmen der GRV (gesetzliche Kapitalrente). Dazu sollen individuelle Kapitalkonten für die Beitragszahlenden eingerichtet werden. Empfohlen wird ein paritätisch finanzierter zusätzlicher Beitragssatz von zwei Prozent. Die Beiträge sollen nach schwedischem Vorbild zentral verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt werden. Die Kapitalrente soll im Rahmen der Gesamtreform dazu beitragen, dass längerfristig das Rentenniveau in der ersten Säule wieder spürbar steigt.“
Ab 2028 sollen im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung 0,5 % der Bruttoeinkommen – paritätisch finanziert – an einen Kapitalfonds abgeführt werden. Dieser Beitrag soll bis 2031 auf 2,0 % anwachsen. Und das soll zusätzlich zu den normalen Beiträgen zur Rentenversicherung geleistet werden.
Unternehmerverbände nehmen die geplante Kapitalrente positiv auf, sehen aber teilweise (BDA) die Zusatzkosten „kritisch“, andere wie BDI und die Versicherungskonzerne wollen vor allem den Staat daraus halten. Von dem üblichen Aufschrei „Unbezahlbar!“ ist aber erstaunlich wenig zu hören. Experten, Journalist:innen oder Politiker:innen, die sonst jede kleinste Rentenverbesserung als unverantwortlich brandmarken, nehmen an der Mehrbelastung keinen Anstoß.
Ganz im Gegenteil. Die Rentenkommission verspricht, dass mithilfe der Kapitalrente nicht nur das Absenken des Rentenniveaus bis 2050 von 48 auf 46 Prozent verhindert werden kann. Sie hält es sogar für möglich, das Rentenniveau auf diese Weise auf 50 – 53 % zu erhöhen – ein Betrag, der zuletzt in den neunziger Jahren zur Zeit der Kohl-Regierung gegolten hat. Bekanntlich gab deren Sozialminister N. Blüm die Parole aus: „Die Renten sind sicher!“ Der Einbruch erfolgte eine Bundestagswahl später mit W. Riester.
Vergleich Schweden-Rente
Als Vorbild für diese Struktur wird das schwedische Rentensystem herangezogen. In Schweden hat die Alterssicherung hauptsächlich drei Elemente: 1. umlagefinanzierte Rente, 16 % der Bruttolohnsumme; 2. eine obligatorische Prämienrente, 2,5 % des Bruttolohns. Diese beiden Rentenarten erfordern also 18,5 % der Bruttolohnsumme, vergleichbar unserem Rentenbeitrag von 18,6 %. Aber es gibt einen wesentlichen Unterschied: Von den 18,5 % bezahlt in Schweden der Unternehmer 11 %, die abhängig Beschäftigten 7,5 % (diese 7,5 % werden auf die Steuer last der Beschäftigten angerechnet und mindern die Steuerzahlung. Dann hat das schwedische Rentensystem noch eine 3. Säule: die Betriebsrente. Sie wird ausschließlich von den Unternehmen bezahlt, die dafür mindestens 4,5 % der Bruttolohnsumme aufwenden und am Kapitalmarkt anlegen müssen. 90 % der schwedischen Rentner sind durch eine Betriebsrente gesichert.
Aus diesen drei Säulen erhalten die schwedischen Rentner:innen eine deutlich höhere Rentenleistung als die Deutschen. Ihr Sicherungsniveau aus allen Elementen beträgt für einen Vollzeitbeschäftigten knapp 80 Prozent des Nettolohns. Dafür müssen die Schweden keineswegs länger arbeiten als wir Deutschen. Das durchschnittliche Rentenzugangsalter in der Einkommensrente in Schweden ist 64,5 Jahre, während es in Deutschland inzwischen bei 64,7 liegt. Was die Bezugsdauer betrifft, ist interessant zu wissen, dass die durchschnittliche Lebenserwartung in Schweden 2,6 Jahre länger ist als in Deutschland, woraus logisch folgt, dass die Rentenbezugszeit in Schweden deutlich länger sein müsste als bei uns.
Der Standardwert der Einkommensrente aus der Umlageversicherung, der in Schweden mindestens 50 Prozent des vorigen Nettolohns sichert, wird in Schweden in 40 Versicherungsjahren erreicht. Bei uns braucht man dazu 45 Jahre seit der Rentenreform von 1991. Würde man zu den 40 Jahren zurückkehren, müsste man den jährlichen Rentenwert um 5 Punkte erhöhen.
Erwartungen an die kapitalgedeckte Rente
Um die Kapitalrente dem breiten Publikum schmackhaft zu machen, wird die schwedische Prämienrente als Vorbild aufgebaut. Doch dies ist der schwächste Teil des schwedischen Drei-Säulen-Systems, wie die o. a. Beitragszahlungen nahelegen. Von den allein durch die Unternehmen zu leistenden Betriebsrenten ist dagegen hierzulande keine Rede. Nun soll das schwedische System von hier aus nicht glorifiziert werden. Es ist – wie auch andere, etwa das österreichische Rentensystem – besser als unseres, könnte in Teilen Vorbild für Forderungen in sozialen Auseinandersetzungen sein. Aber auch Schweden ist ein kapitalistisches Land, sein Sozialsystem in letzter Instanz abhängig von den Machtverhältnissen, der ökonomischen Entwicklung und den Klassenfragen.
Die kapitalgedeckte Rente soll in der BRD offenbar so organisiert werden, dass die „Begünstigten“ sich eine Privatversicherung selbst aussuchen dürfen. Wer darauf verzichtet, soll automatisch in einen von Bund und Ländern organisierten Staatsfonds eingebracht werden.
Wir bringen hier abschließend die Einschätzung Sebastian Dullien, der als Wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Makroökonomie und Konjunktur der Hans-Böckler-Stiftung ein Kenner der Materie ist. In einem Interview mit der Zeitschrift „Freitag“, Nr. 27, 2. Juli 2026, äußert er sich zu den Aussichten einer börsengestützten Kapitalrente mit der für Prognosen gebotenen Vorsicht: „Wir haben in der Hans-Böckler-Stiftung in vielen Simulationen gezeigt, dass das umlagefinanzierte System viel stabiler und nachhaltiger ist, als es gerne behauptet wird. Die Einführung der Kapitaldeckung, die die Kommission vorschlägt, wird zunächst dazu führen, dass die Kosten für Beitragszahlerinnen und -zahler viel stärker steigen als bisher.“
Das ist das eine. Der Journalist fragt nun nach den Risiken an der Börse: „Wenn es an den Börsen zu länger anhaltenden Krisen kommt, dann kann es tatsächlich zu einer Situation kommen, bei der das Sicherungsniveau nicht steigt, in dem Fall müsste der Bund einspringen und mehr Geld für die Rentenversicherung bereitstellen. Die Versicherten sollen künftig aus verschiedenen Anlagemöglichkeiten wählen dürfen. Das kann dazu führen, dass Rentner Verluste erleiden, wenn sie auf das falsche Portfolio gesetzt haben.“ Im Zweifel haften also der Staat und die Rentner:innen für die Spekulanten am Finanzmarkt.
Aber was ist mit den bisherigen Erfolgen des schwedischen Modells? Antwort hierauf: „In Schweden wurde die kapitalgedeckte Rente im Jahr 1999 eingeführt. Seitdem waren die Renditen tatsächlich ziemlich hoch. Es gab aber auch andere Versuche der Kapitaldeckung, unter anderem in Chile, wo das Ergebnis eher ernüchternd war, weil zum Beispiel die Verwaltungskosten zu viel der Erträge aufgefressen haben. Aber auch in Schweden sollte man genauer hingucken und prüfen, ob die kapitalgedeckte Rente dort erfolgreich ist, weil das Modell so gut konzipiert wurde, oder weil die Schweden möglicherweise einfach nur ein paar Jahrzehnte viel Glück hatten.“
Berichte des schwedischen Rentenversicherungsamtes bilden die Realität in anderer Weise ab: Demnach zeigten die Renditen in den ersten dreizehn Jahren seit 2001 extreme Ausschläge, erst seit 2014 ging es in der realen Verzinsung in die Region von sechs bis sieben Prozent.
Fazit
Im Gesamtergebnis kann die neue Zusatzrente auf Basis der Kapitaldeckung die Senkung des umlagefinanzierten Rentenniveaus, die durch vorgeschlagene Maßnahmen der Rentenkommission (vgl. Kasten) erfolgen wird, nicht kompensieren. Die Unternehmerverbände wollen die Lohnkosten senken, die Versicherungskonzerne den Zugriff auf Versicherungspolicen erreichen. Dafür sollen die Beiträge insgesamt, nämlich zusätzlich durch die Kapitalrente, eben doch erhöht werden. Deshalb werden Teile des „Schwedenmodells“ gefeiert und die Risiken des Aktienkapitals verschwiegen.
10.7.2026
Nachfolgend eine Zusammenstellung von weiteren „Vorschlägen“ der Rentenkommission zur „Neuordnung“ der Gesetzlichen Rente, die die CDU/CSU/SPD-Koalition als „Gesamtkunstwerk“ (so Bärbel Bas) möglichst unverändert umsetzen will:
Empfehlung 5 Kopplung an die Lebenserwartung: Wenn die gesetzlich Rentenversicherten 12 Monate länger leben, sollen sie 8 Monate länger arbeiten und dürfen 4 Monate länger Rente beziehen.
Empfehlung 6: „Die Kommission empfiehlt, den abschlagsfreien Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen.“
Empfehlung 8: „Die Kommission empfiehlt, die Altersgrenze für die Rente für langjährig Versicherte zeitnah von 63 auf 64 Jahre zu erhöhen. Danach soll sie parallel zur Entwicklung der Regelaltersgrenze angehoben werden. Das Renteneintrittsfenster soll dadurch auch bei Anhebung der Regelaltersgrenze bei drei Jahren bleiben.“
Empfehlung 9: Die Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt und die Zuschläge bei aufgeschobenen Renteneintritt sollen alle 5 Jahre überprüft und neu berechnet werden.
Empfehlung 11: „Die Kommission empfiehlt, Reformoptionen zu prüfen, welche die Hinterbliebenenversorgung an die geänderten gesellschaftlichen Normen und Rahmenbedingungen anpassen.“
Empfehlung 14: Die Rentenanpassung soll weiterhin an Löhnen und Demografie gekoppelt bleiben. Da immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner finanzieren müssen (so die hier bereits kritisierte Begründung), bremst der Nachhaltigkeitsfaktor den Anstieg der Rente ab. Bis jetzt ist der Nachhaltigkeitsfaktor ausgesetzt. Bislang war der Wert so eingestellt, dass die Rentner einen Teil der demografischen Last trugen, während ein größerer Teil bei den Beitragszahlern lag (durch steigende Beiträge). Die Wiedereinführung bedeutet: Wenn die Anzahl der Rentner im Verhältnis zu den Beitragszahlern steigt, wird die Rentenanpassung geringer ausfallen, als es die reine Lohnentwicklung allein vermuten ließe.
Empfehlung 26: „Die Kommission empfiehlt, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) ohne Opt-out-Möglichkeit in die GRV einzubeziehen und ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen … In der Folge erübrigt sich auch die gesonderte Berechnung der beitragspflichtigen Einnahmen im Übergangsbereich (Midijobs).“ Geringverdienende sollen also stärker mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet werden.
In letzter Konsequenz werden diese Empfehlungen für viele als Ergebnis ein längeres Arbeiten für ein kürzeres Leben haben. Wissenschaftlich erwiesen ist der Zusammenhang: Menschen mit niedrigem Einkommen sterben früher als Menschen mit höherem Einkommen. Nach Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) sterben sie etwa fünf Jahre früher. Ähnliche Zusammenhänge wurden ermittelt bei langjährigen, stark belastenden Arbeiten.
Positive Ansätze scheinen allein Versprechen auf eine Art Erwerbstätigenversicherung (Beamte, Selbständige, Abgeordnete sollen einbezogen) und die Aussonderung versicherungsfremder Leistungen (die künftig über steuern finanziert werden sollen) zu sein. Diese Verheißungen gab es aber auch schon in Regierungserklärungen früherer Perioden, ohne dass sie umgesetzt wurden. Sie werden auch jetzt nur als -so wörtlich- „Idealbild“ angesehen
[1] vgl. hierzu folgendes historische Beispiel: Wer hätte in der vorindustriellen Zeit, in der – je nach Region – 70-80 % in der Landwirtschaft arbeiteten, sich vorstellen können, dass in hochindustrialisierten Ländern unserer Zeit weniger als 5 % der Bevölkerung genügen, um eine Gesellschaft wie in der BRD zu ernähren (von Kritik an globalen Ausbeutungsstrukturen wird hier einmal abgesehen, die aber auch nicht die einzige Erklärung sein können, eben neben der Produktivität z. B. in der EU)?
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