Die Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenkassen

Bei ihrem Antritt im Mai 2025 musste die von den Parteien CDU und SPD gebildete Bundesregierung feststellen, dass die Defizite der Krankenkassen trotz der in den beiden Jahren zuvor stark gestiegenen Zusatzbeiträge weiter gewachsen waren und sich in absehbarer Zeit nicht wieder verringern würden. Als Überbrückungsmaßnahme gewährte sie kurzfristig dem Gesundheitsfonds ein Darlehen in Höhe von 2,3 Milliarden Euro.

Damit waren die Finanzprobleme der Krankenkassen nicht gelöst. Um Einnahmen und Ausgaben wieder in ein Gleichgewicht zu bringen, setzte das Gesundheitsministerium eine „Finanzkommission Gesundheit“ ein, die im März 2026 einen Katalog von 66 Maßnahmen vorlegte, mit denen die Finanzen der Krankenkassen konsolidiert werden sollten. Ihr Arbeitsauftrag war, „Reformempfehlungen zu Einnahmen und Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu erarbeiten, mit denen die GKV-Beitragssätze bereits ab dem Jahr 2027 stabilisiert und zugleich ein hohes Qualitäts- und Leistungsniveau gesichert werden kann. Ein besonderer Fokus sollte dabei auf die Begrenzung der Ausgabendynamik gelegt werden“[1].

Damit hatte die Bundesregierung festgeschrieben, dass sie die Finanzprobleme der Krankenkassen nicht auf der Einnahmeseite sah, aber auch nicht bereit war, strukturelle Fragen bei der Finanzierung von Gesundheitsleistungen anzugehen. Der Schwerpunkt der zu erarbeitenden Vorschläge sollte auf die Einsparung von Kosten bei den Leistungen für die Versicherten gelegt werden. Eine Erhöhung der Krankenkassenbeiträge lehnte sie strikt ab, weil die Arbeitgeber nicht weiter belastet werden sollten.

Doch nicht die explodierenden Kosten sind derzeit das Hauptproblem der Krankenkassen, sondern drastische Einnahmeausfälle und die hohe Unterfinanzierung der Gesundheitskosten für einzelne Bevölkerungsgruppen. Schaut man näher hin, so fallen besonders zwei Bereiche auf.

Corona-Maßnahmen

Dass die Krankenkassen in den kommenden Jahren in finanzielle Schwierigkeiten kommen würden, hatten wir in der Arbeiterpolitik Anfang 2025 vorausgesagt[2]. Als zentralen Grund dafür gaben wir an, dass die damalige Bundesregierung den Tarifparteien durch eine Sonderregelung erlaubte, bis Ende 2024 den Beschäftigten eine Inflationsausgleichsprämie zu zahlen, die nicht nur steuer-, sondern auch sozialabgabenfrei war. Die Arbeitgeber realisierten sofort, dass sie dadurch hohe Tariflohnsteigerungen vermeiden und die eigenen Beiträge zu den Sozialversicherungen verringern konnten. Sie schlugen den Gewerkschaften vor, in den anstehenden Tarifrunden eine hohe Prämie verteilt auf eine Vielzahl von Monaten zu vereinbaren und erst danach wieder zu regulären Lohnerhöhung zurückzukehren. Der Druck der Arbeitgeber war so stark, dass sich die großen Gewerkschaften darauf einließen.

Dadurch entgingen den Sozialkassen erhebliche Einnahmen, die wir grob bei knapp 40 Milliarden Euro angesetzt hatten. Für die Krankenkassen waren das etwas mehr 15 Milliarden Euro.

Die Inflationsausgleichsprämie ist nicht in die Lohntabellen eingegangen. Wäre der ausgezahlte Betrag durch eine tabellenwirksame Lohnerhöhung zustande gekommen, hätte die Lohnerhöhung nominell etwa doppelt so hoch ausfallen müssen. Die nicht erfolgte Erhöhung der Tariflöhne bei etwa der Hälfte der lohnabhängig Beschäftigten fehlt also dauerhaft und kann angesichts der damalig hohen Inflationsrate nicht schnell kompensiert werden. Ausgeglichen werden könnte die nicht erfolgte Tariflohnsteigerung nur durch deutlich über der Inflationsrate liegende Einkommensverbesserungen in den folgenden Jahren, durch eine dauerhafte Erhöhung der Krankassenbeiträge, durch Einsparungen bei den Kassenleistungen oder durch eine Kombination dieser Maßnahmen.

Die Einnahmeausfälle bei den Krankenkassen sind durch die starken Steigerungen der Zusatzbeiträge in den letzten beiden Jahren nur zu einem Teil ausgeglichen worden. Weitere vom Gesundheitsministerium eingeleitete Maßnahmen wie die Reduzierung der Rücklagen der Krankenkassen, die Unterschreitung der Liquiditätsreserven des Gesundheitsfonds und die Vergabe von zinslosen Darlehen verhinderten zwar den Kollaps der Krankenkassen, können die Defizite aber nur kurzzeitig ausgleichen, da die eingesetzten Mittel schon bald zurückgezahlt werden müssen.

Strukturelle Ungleichgewichte

Schon seit langem leiden die Krankenkassen darunter, dass sie einen erheblichen Teil der Kosten für Bevölkerungsgruppen tragen müssen, die keine eigenen Beiträge leisten. Dies betrifft vor allem Grundsicherungsempfänger, Asylsuchende und aus Kriegsgebieten Geflüchtete. In der öffentlichen Diskussion wird hier von einer Unterfinanzierung in Höhe von zwölf Milliarden Euro jährlich gesprochen. Ein Redner auf der Kundgebung vor dem Brandenburger Tor[3] bezifferte die Mindereinnahmen gar auf 20 Milliarden Euro. Die Bundesregierung weigert sich, diese Fehlbeträge auszugleichen[4]. Auf Druck der Finanzkommission und der folgenden Debatte erklärte sie sich lediglich bereit, ihre Zahlungen für das Jahr 1926 auf 750 Millionen Euro, für 2027 auf eine Milliarde Euro und dann bis 2031 in kleinen Schritten auf 2,75 Milliarden Euro zu erhöhen.

Viel helfen wird dieses bescheidene Zugeständnis den Krankenkassen nicht. Die Bundesregierung will zugleich den Bundeszuschuss für die Krankenkassen kürzen. Er war ursprünglich dazu da, die versicherungsfremden Leistungen der Krankenkassen, resp. die Kosten für die beitragslose Mitversicherung von Familienangehörigen, auszugleichen. Genau berechnet wurde der aber nie. Er galt schon immer als Manövriermasse bei Problemen der Haushaltsfinanzierung. Seit 2016 ist er stabil bei 14,5 Milliarden Euro geblieben und nicht mehr an die Inflationsrate angepasst worden. So haben die gesetzlich Versicherten in den letzten zehn Jahren die Mehrbedarfe aus ihren Beiträgen aufgebracht. Nach heftigen Diskussionen hat die Bundesregierung den Zuschuss nicht wie ursprünglich geplant für das Jahr 2027 um zwei Milliarden Euro gekürzt, sondern „nur“ um 1,35 Milliarden, sich dafür aber eine jährliche Kürzung von 1,55 Milliarden Euro ab 2028 durch die Bundesländer genehmigen lassen.

Ein weiteres Problem der gesetzlichen Krankenkassen besteht darin, dass die etwa zwölf Millionen Teilzeitbeschäftigten überwiegend Mitglieder bei ihnen sind. Sie haben Anspruch auf eine volle gesundheitliche Versorgung, zahlen aber aufgrund ihres niedrigen Einkommens nur geringe Beiträge.

Entsprechendes gilt für die etwa 7,5 Millionen Minijobber: innen. Bei ihnen war bisher der Beitrag zur Krankenversicherung auf 13 Prozent gedeckelt. Er soll nach Verabschiedung der „Reform“ steigen auf den durchschnittlichen Beitragssatz von 17,5 %, wie bisher allein vom jeweiligen Arbeitgeber bezahlt. Doch wird es nach wie vor eine Vielzahl von Ausnahmen geben, z. B. bei familienversicherten Werktätigen, bei Beschäftigten, die ein reguläres Arbeitsverhältnis haben, bei Haushaltshilfen und bei Privatversicherten.

Jüngst ist bekannt geworden, dass einige Kassenärztliche Vereinigungen[5] und eine Reihe von Krankenkassen einen Teil ihrer Rücklagen in spekulative Investitionen angelegt und hohe Verluste erlitten haben. Bestätigt ist dies aktuell bei 17 Einrichtungen. Bei den Krankenkassen sollen es nach Einschätzung von Experten mindestens 28 Institute sein, die Versichertengelder in riskante Anlagen gesteckt haben. Bestätigt ist derzeit ein Schaden von 170 Millionen Euro, insgesamt wird ein Verlust von insgesamt 500 Millionen Euro geschätzt.

Privatisierung von Gesundheitsleistungen

Neben diesen staatlichen Eingriffen in die Finanzierung des Gesundheitssystems zehrt die wachsende Privatisierung von Gesundheitsleitungen an den Krankenkassen. Patienten, die auf klassische Gesundheitsleistungen bestehen, müssen zunehmend realisieren, dass sie für viele Anbieter unattraktiv werden. Termine bei Fachärzten bekommen sie nur schnell, wenn sie privat versichert oder Selbstzahler sind. Aus Arztpraxen werden Kapitalgesellschaften, die medizinische Leistungen allein nach Profit-Maßstäben anbieten. Entsprechend teuer werden dann die Behandlungen und damit die Belastungen für die Krankenkassen. In Wartezimmern laufen Videos, die aufwendige OPs anbieten statt konventioneller Therapien. Das Gespräch mit dem Arzt endet immer häufiger mit dem Angebot von IGeL-Leistungen, die keinen therapeutischen Nutzen haben. So wird der Patient genutzt, um Zusatzeinnahmen für Ärzte zu generieren. Die Krankenhäuser werden als Wirtschaftsunternehmen geführt, die durch eine bewusst gesteuerte Unterfinanzierung in die Insolvenz getrieben werden. Allein medizinische Hochleistungszentren werden von der ab 2026 umgesetzten Krankenhausreform als überlebensfähig angesehen. Die allgemeine Versorgung mit medizinischen Leistungen wird mit ihr vor allem in der Fläche zu einem Auslaufmodell.

Missbrauch der Sozialversicherungssysteme

Die aktuelle Schieflage der Krankenkassen hat nichts damit zu tun, dass die Beitragszahler zu wenig in die Kassen zahlen oder Leistungen abfordern, die ihnen nicht zustehen. Das Geld der Krankenkassen ist zu einer Manövriermasse geworden, um kurz- und langfristig Probleme des Bundeshaushaltes zu lösen. Leistungen, die die gesetzlichen Krankenkassen erbringen, werden nicht ausreichend refinanziert, da das Geld für eine massive Aufrüstung bereitgestellt werden muss. Zugleich wächst die Zahl der gesellschaftlichen Gruppen, die hohen Beträge aus dem Versicherungssystem ziehen, ohne selber medizinische Leistungen anzubieten.

Mitglieder der Privatkassen, Unternehmer, Selbständige, Arbeitnehmer mit extrem hohen Einkommen und Beamte leisten zu den angesprochenen Problemen nur einen geringen Beitrag. Sie genießen darüber hinaus noch einen privilegierten Zugang zu den medizinischen Leistungen. Der Teil ihres Einkommens, der aus anderen Quellen als der Erwerbsarbeit kommt, etwa aus Kapitaleinkünften, Wertsteigerungen bei Immobilien, Aktieneinkünfte und Erbschaften wird nicht nur deutlich niedriger besteuert als die Lohnarbeit, er ist auch sozialabgabenfrei. Würde man alle Einkunftsarten bei der Steuer und den Sozialabgaben gleich behandeln, wären die Sozialkassen ausreichend finanziert. Die Krankenkassenbeiträge könnten drastisch sinken und die Renten auf ein Niveau von etwa 75 % des letzten Nettoeinkommens angehoben werden.

Geradezu eine Verhöhnung der lohnabhängig Beschäftigten ist es, wenn sie, die mit ihren Beiträgen in die gesetzlichen Krankenkassen die medizinische Versorgung von Millionen Menschen sicherstellen, die keine oder nicht-ausreichende Einzahlungen leisten, im Krankheitsfall Zuzahlungen bei Klinikaufenthalten, beim Bezug von Medikamenten oder bei der Wahrnehmung von Vorsorgemaßnahmen aus eigenem Einkommen aufbringen müssen.

Ähnliche Verhältnisse wie bei den Krankenkassen bestehen bei der Finanzierung der Gesetzlichen Rentenkassen. Deren Träger müssen derzeit Auszahlungen in Höhe von etwa 40 Milliarden Euro leisten, die nicht durch Beitragszahlungen oder den Bundeszuschuss gedeckt sind[6]. Auch hier weigert sich die Bundesregierung, diese Rentenleistungen vollständig auszugleichen. Für den kommenden Haushalt ist gar eine weitere Einsparung der Zuschüsse um vier Milliarden Euro geplant.

H.B., 19.7.2026


[1] Vgl. Management Summary – Erster Bericht der Finanzkommission Gesundheit, S. 1.

[2] Vgl. Die Auswirkungen der Inflationsausgleichsprämie auf die Sozialkassen, Arpo 2’25.

[3] Siehe Berliner Korrespondenz in dieser Ausgabe.

[4] Derzeit klagen die Krankenkassen gegen diese Regelung.

[5] Sie verteilen die Gelder aus dem Gesundheitsfonds an die Ärzte

[6] Etwa für die Mütterrente, Kindererziehungszeiten, Spätaussiedler, etc.


 

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