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„Lehrerin, Hausmeister, Tierpflegerin – wer sich in Hamburg auf einen Job im öffentlichen Dienst bewirbt, soll künftig auf seine Verfassungstreue geprüft werden. Die Bürgerschaft hat am Mittwoch für die umstrittene Regelanfrage beim Verfassungsschutz gestimmt.“ So der NDR am 17. Juni 2026
Für den Beschluss stimmten die in Hamburg regierenden SPD und Grüne, dafür war auch die CDU, dagegen stimmten die Linke und die AfD. Ursprünglich wollte man die Regelanfrage schon im vergangenen Jahr verabschieden. Es gab allerdings vielfältigen Protest, von Gewerkschaften, Jusos und Grüner Jugend unter anderem.
Noch vor kurzer Zeit hatte dieselbe Hamburger Bürgerschaft die Berufsverbotepraxis der 70er und 80er Jahre bedauert. Vor ziemlich genau vier Jahren, am 22. Juli 2022, veröffentlichte die Bürgerschaft: „Am 22. August 2018 hat die Bürgerschaft die Umsetzung des ‚Radikalenbeschlusses‘ von 1972 ausdrücklich bedauert und den zu Unrecht Betroffenen Respekt ausgesprochen.“ In der Folge unterstützte sie eine Ausstellung zu den Berufsverboten, die 2022 in der Eingangshalle des Rathauses gezeigt wurde. Die damalige Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit, SPD, wurde zitiert: Sie „bezeichnet in ihrem Vorwort zum Ausstellungskatalog dieses Kapitel der jüngeren Geschichte Hamburgs als unrühmlich. Im Namen der Bürgerschaft entschuldigte sich Veit für die Umsetzung des ‚Radikalenbeschlusses‘. Den Betroffenen habe dies viel Leid gebracht, manchen gar den kompletten Lebensweg zerstört. Die Aufarbeitung dieses Kapitels unserer Hamburger Geschichte sei unerlässlich, die Ausstellung leiste, so Bürgerschaftspräsidentin Veit weiter, einen wichtigen Beitrag dazu, dies auch in die breite Öffentlichkeit zu tragen.“
Man kann feststellen:
Ein schneller Gesinnungswandel

Ehemalige Skepsis bei SPD und FDP weicht heute großer Einmütigkeit im Urteil
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Auf vielfältige Kritik kamen vom Senat durchaus originelle Erwiderungen. Eine davon geht so: Der damalige „Radikalenerlass“ sei undemokratisch gewesen, da er lediglich auf einem Beschluss der Innenministerkonferenz im Januar 1972 erfolgt sei. Heute dagegen sei es ganz anders. Der Beschluss zur Regelanfrage sei in der Bürgerschaft beraten worden, es habe Anhörungen gegeben und werde von der Bürgerschaft nach öffentlicher Debatte verabschiedet.
Interessanter Gedanke: Damit wären sämtliche Beschlüsse der Innenministerkonferenzen mindestens seit 1972 undemokratisch! Immerhin unterzeichnete der damalige Bundeskanzler Willy Brandt am 28. Januar 1972 den „Radikalenerlass“. Offensichtlich auch ein undemokratischer Vorgang.
Anfang Mai dieses Jahrs kam die Bildungssenatorin Ksenija Bekeris, SPD, zum Gewerkschaftstag der Hamburger GEW. Da die GEW zu den vehementesten Kritikern der Regelanfrage gehört, hatte die Senatorin sich vorbereitet. Sie griff ein (übrigens recht schwaches) Argument von Kritikern auf, mit der Regelanfrage werde mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Sie sprach davon, dass es in Hamburg im Schuldienst vier Islamisten und einen Reichsbürger gebe. „Und ich sage Ihnen: Das sind keine Spatzen!“ Solche Leute wolle sie zukünftig schon abwehren, bevor sie in den Schuldienst kämen. Bei über 20 000 Beschäftigten im Hamburger Schuldienst handelt es sich also etwa um 0,025 %. Damit wollte sie eine Islamisten- und Rechtsradikalengefahr an die Wand malen. Dabei ist das Disziplinarrecht insbesondere bei Beamten sowieso schon sehr repressiv, was besonders linke Lehrkräfte schon zu spüren bekamen.
Tatsächlich handelt es sich bei dem Bürgerschaftsbeschluss nicht um eine reine Wiederholung des „Radikalenerlasses“, sondern um eine Ausweitung. Jetzt soll bei allen BewerberInnen für den öffentlichen Dienst beim Verfassungsschutz nachgefragt werden, nicht nur bei denen für den Schuldienst. Wahrscheinlich glaubt die Bildungssenatorin und mit ihr andere Befürworter sogar daran, dass man mit dieser Regelanfrage die Demokratie vor ihren Feinden schützen könne. Hatte man noch vor Kurzem sich für einen „Irrweg“ entschuldigt, der der Demokratie geschadet habe, so will man jetzt mit diesem Irrweg die Demokratie wieder schützen.
Von Befürwortern, z.B. Bürgermeister Tschentscher, wird angeführt, das jetzige Verfahren sei im Unterschied zu früher transparent, da jede(r) Bewerber*in die Akten einsehen und in einer Anhörung Stellung nehmen könne. Aber hier stehen zwei staatliche Organe – die Einstellungsbehörde und der Verfassungsschutz – einer/m einzelnen, nichtstaatlichen Bewerber*in gegenüber. Und aus der Praxis der Vergangenheit weiß man, was dann abläuft: Der Staat glaubt dem Staat und nicht der/m Bewerber*in. Selbst bei Widerlegung der Vorbehalte heißt es dann: nicht glaubwürdig.
Die erste und offensichtlichste und wahrscheinlich auch beabsichtigte Wirkung ist natürlich Einschüchterung. Jedem/r BewerberIn wird gesagt: Betätige dich nicht politisch und wenn, dann nur bei uns!
Die zweite, weniger sichtbare Wirkung ist die, dass der Verfassungsschutz eine enorme Aufgabenausweitung erfährt, wenn er jede BewerberIn für den öffentlichen Dienst in Hamburg ausschnüffeln soll. Da man dies ja nicht erst macht, wenn jemand sich bewirbt, heißt das. Flächendeckendes Ausschnüffeln vor allem junger Menschen.
Drittens, da der Verfassungsschutz traditionell ein antikommunistisches Organ ist, wird die Überwachung vorrangig nach links gehen. Der Verfassungsschutz war von Beginn an von ehemaligen Nazis durchsetzt und zeigte und zeigt immer wieder seine Verwobenheit mit Rechtsradikalen (NSU-Skandal). Für ihn heißt Schutz der Verfassung Schutz der Eigentumsordnung und die wird halt von links infrage gestellt.
Viertens, und das muss man besonders gewichten: Sollte die AfD in den Senat einziehen, wird sie sich freuen, ein solch tolles Instrument vorzufinden. Dann wird es wieder heißen: Das haben wir nicht gewollt!
Hamburg, Juni 2026, L.P.
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